Hallo,
gehe ich recht in der Annahme, dass diejenigen, die bisher keine LWR und SRA haben auf diese im Rahmen der Umrüstung auf Bi-Xenon verzichten?
Generell hätte ich Interesse, wenn mich jemand bei dem Umbau unterstützen könnte. Jetzt nennt mich ruhig Schattenparker oder Rechtsfahrer

, aber mir wäre eine vollkommen legale Lösung inkl. TÜV wichtig, da es im Zweifelsfall einfach so eine Sache ist und ich mich diesbezüglich nicht auf dünnem Eis bewegen möchte.
Daher folgende Frage: Habe ich richtig verstanden, dass in Verbindung mit LWR und SRA eine Abnahme durch den TÜV möglich sein sollte?
Wenn ja, wie aufwendig bzw. kostspielig ist die Nachrüstung von LWR und SRA bzw. ist die Nachrüstung von beidem überhaupt mit vertretbarem Aufwand möglich (im Besonderen LWR)?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.
VG Markus