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Was eine Schneeflocke bewirken kann
Guten Morgen,
da kennt einer die Verkehrsschilder nicht. Zitat: http://www.t-online.de/auto/news/id_...tschieden.html Sollte man mal wieder in die Fahrschule. |
Richter und Politiker sind die Achillisferse dieses Landes.
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Da wäre ich auch zum Fußgänger geworden!!!!:760::760:
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Ich auch...!
-:( Wobei ich immer nicht verstanden habe, worauf die Flocke nun hinweisen soll? Bei Schnee wird's glatt...??? -:( Gruss Nico |
Welch eine schwachsinnige Begründung. :kopfklatsch: :kopfklatsch:
Demnach könnte die Behörde mitten im Sommer(zeitlich nicht begrenzt) 60 einblenden und reihenweise Lappen und Vermögen kassieren???????? |
Und was ist mit dem Tempolimit bei Regen?
-:( Das bedeutet wohl bei Regen wird's nass...?!? Aber schneller darf man auch nicht fahren, wenn die Sonne scheint...?!? Ich habe am 24.November 2014 eine Gerichtsverhandlung, weil am 31.07.2013 ein Subjekt der Rennleitung meinte, das ein "Klackgeräusch" meiner Auflaufbremse (TÜV war 4 Monate alt!) gleichzusetzen sei, wie ein kpl. Bremsausfall...! .box. tschüss dann Nico |
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Nässe ist auch leichter zu erkennen als Glatteis, aber bei +10° halte ich das Schild auch für massiv fehlinterpretierbar. |
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Demnach hat dieses "Schild" selbst mitten im Sommer Gültigkeit :760: Und ein derartiges Tempolimit erhöht unbedingt und absolut die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit :kotz: |
Ich wär da auch zu Fuß gegangen, denn wenn 60 nur erlaubt sind auf dieser Straße was soll der ****sinn mit der Schneeflocke wenn es glatt ist merkt man das auch ohne Schild, wenn nur 60 erlaubt sind dann reicht auch ein Schild mit 60 aber im Schilderwald Deutschland kann es nie genug Schilder geben!:760:
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Guten Abend Helmut, dafür muss ich Dir absolutes Recht geben. Nur allgemein gesehen. Aber warum schneller fahren als die Schilder sagen. Wenn ich die Meinungen zuvor gelesen habe, ist mir das schon unverständich. Also da gibt es nur eins, man halte sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung, ob jetzt eine Schneeflocke drauf ist oder nicht. Es sei denn es gäbe Schilder die "Bei Schneeflocke" eine Begrenzung aussagen würden. Das macht aber absolut keinen Sinn. Denke mal das wollte auch der Richter damit ausdrücken. Oft hat es an diesen Stellen auch eine Berechtigung. Meine natürlich die 60 Km/h. Wenn da 60 stehen, fahre ich die auch. Hab da kein Problem mit. Warum dann schneller fahren? |
Da bin ich jetzt mal wirklich gespannt, ob dieses Urteil in Revision geht....
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei dem Urteil bleibt. Das ist in meinen Augen irreführend.
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Das Urteil war bereits vor dem Oberlandesgericht, das dürfte für den BGH nicht unbedingt prädestiniert sein.
2 Dinge im Text verdienen Beachtung: - es handelt sich um eine Bundesstraße und der "Geblitzte" war mit gemessenen 125 km/h incl. Toleranz erwischt worden, also wohl auch ohne das Schild deutlichst zu schnell - es geht um ein elektronisches Verkehrsschild, d.h. die 80 km/h waren grundsätzlich situationsbezogen (ob auch die Schneeflocke Bestandteil der Leuchtanzeige war, gibt der Text nicht her). |
Zitat:
Guten Abend Reinhard, gibt der Text nicht her?? Hier mal den kompletten Text: http://www.t-online.de/auto/news/id_...tschieden.html Egal wie es ist, der Fahrer war zu schnell unterwegs. Ob die Schneeflocke für den Autofahrer ausschlaggebend war, man weis es nicht. Ob die Flocke Elektronisch dargestellt wird oder Analog, ist doch egal. Anzeige ist Anzeige. Könnte ja auch eine "bei Nässe" sein. Obwohl die Flocke keinen Anlass geben sollte, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu über oder unterschreiten. Es wird ja mit der Flocke nur vor evtl. Glätte gewarnt. Wobei man hier sagen muss, wer fährt dann noch z.B. 60 km/h bei Glatteis. |
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