Zitat:
Zitat von Elmi
Vorausgesetzt man hat auch die entsprechende Felge gemäß dem Dokument.
Wie FXP schon geschrieben hat stehen die für das jew. Fahrzeug freigegebenen Rad/Reifenkombinationen im CoC-Dokument. Was da nicht drin steht muss per Einzelabnahme eingetragen werden.
Aus gegebenem Anlass weil ich gerade heute meine Original W639er Felgen (A6394014002, später ersetzt durch B66571013) in 8x19 ET56,5 geliefert bekommen habe und zuvor mit dem TÜV gesprochen hatte. Ihm hatte ich auch dieses Freigabedokument geschickt. In meinem MP ist die 19“ Kombi nicht im CoC enthalten, also muss diese eingetragen werden. Die Traglast der Felge ist laut dem MB-Dokument gegeben, die Freigängigkeit prüft er. Problem sieht er keines.
Außerdem steht schon im Kopf des Freigabedokumentes dass eine Herstellererklärung zum Umschreiben der Fahrzeugpapiere beim MB-Partner erhältlich ist. Speziell für 19“ steht noch eine Fußnote mit nötigen Umbauten….
Ich fahr auf jeden Fall zum TÜV wenn die schicken Felgen montiert sind…
Das sind meine Erfahrungen der letzten 2Wochen Recherche. Ob das stimmt kann ich nicht sagen. Hat aber ein Prüfingenieur sein O.k. gegeben sollte das Safe sein…
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War inzwischen 3x bei der HU mit den Rädern, keine Probleme. (Echter Tüv, keine Hinterhofwerkstatt)
Das einzige was man braucht, sind vorne andere Radhausschalen, sonst schleifen die Räder bei Volleinschlag.
Laut MB kann man die an den Stellen auch ausschneiden, aber das wollte ich nicht.