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Alt 02.07.2025, 20:39
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Zitat:
Zitat von Danidog Beitrag anzeigen
Die sind auf alle Fälle zugelassen, hier ein Link zur Hersteller Unbedenklichkeits-Bescheinigung:

https://www.motor-talk.de/forum/akti...hmentId=738031
Vorausgesetzt man hat auch die entsprechende Felge gemäß dem Dokument.
Wie FXP schon geschrieben hat stehen die für das jew. Fahrzeug freigegebenen Rad/Reifenkombinationen im CoC-Dokument. Was da nicht drin steht muss per Einzelabnahme eingetragen werden.

Zitat:
Zitat von Danidog Beitrag anzeigen
Das Dokument bekommt man beim Freundlichen, ich lege das bei der HU wegen der 19-Zöller immer vor und damit war bis jetzt jeder Prüfer zufrieden.
Aus gegebenem Anlass weil ich gerade heute meine Original W639er Felgen (A6394014002, später ersetzt durch B66571013) in 8x19 ET56,5 geliefert bekommen habe und zuvor mit dem TÜV gesprochen hatte. Ihm hatte ich auch dieses Freigabedokument geschickt. In meinem MP ist die 19“ Kombi nicht im CoC enthalten, also muss diese eingetragen werden. Die Traglast der Felge ist laut dem MB-Dokument gegeben, die Freigängigkeit prüft er. Problem sieht er keines.

Außerdem steht schon im Kopf des Freigabedokumentes dass eine Herstellererklärung zum Umschreiben der Fahrzeugpapiere beim MB-Partner erhältlich ist. Speziell für 19“ steht noch eine Fußnote mit nötigen Umbauten….

Ich fahr auf jeden Fall zum TÜV wenn die schicken Felgen montiert sind…


Das sind meine Erfahrungen der letzten 2Wochen Recherche. Ob das stimmt kann ich nicht sagen. Hat aber ein Prüfingenieur sein O.k. gegeben sollte das Safe sein…
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Grüßle Elmar

Geändert von Elmi (02.07.2025 um 20:51 Uhr)
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