Zitat:
Zitat von princeton1
Und bezüglich der Auslandskrankenversicherung, egal ob beim ADAC oder einem anderen Anbieter, ist die aktuelle Situation anscheinend so, dass man auf ALLEN Behandlungskosten im Ausland sitzen bleibt, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung (Freiwillig oder Pflicht) hergestellt werden kann...!
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Naja, die Einschränkung scheint mir recht übersichtlich. Eine Herzmuskelentzündung stellt sich - falls sie mit der Impfung zu tun hat - wenige Tage nach der Impfung ein. Dann sollte man sich halt nicht Impfen lassen und dann gleich ins Ausland...
Sollte eine Herzmuskelentzündung Monate nach der Impfung auftreten, dann müßte der ADAC oder die Auslandskrankenversicherung schon nachweisen, daß es an der Impfung lag, da dies dem aktuellen Stand des Wissens widerspricht.