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Zitat von sessi
§56 Infektionsschutzgesetz
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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
§ 56 Bundesinfektionsschutzgesetz regelt nur die Entschädigungsleistungen aufgrund von Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz, also Quarantäne.
Sofern dein Familienmitglied also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") hat, sollte er die beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abgeben. Dann fließt das Geld 6 Wochen unverändert weiter, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Und was irgendein Verwaltungsamt dazu sagt, ist egal, da die nicht dafür zuständig sind.
Ich vermute mal, dass die bei eurer Nachfrage nicht verstanden haben, dass es um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geht. Die denken nur an die Ersatzzahlung bei Quarantäne.
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