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					Zitat von blondie  Hat man da echt was bundeseinheitliches hinbekommen.. Respekt.. | 
	
 Mit Sicherheit nicht!
Soweit mit bekannt ist, können Gewerbetreibende Ausnahmegenehmigungen beantragen und munter auch an WE Gewerbe treiben.
Die Genehmigungen werden vom Landrat des Firmensitzes ausgeteilt. In Zeiten klammer Kassen ein willkommenes Zubrot. Jede Menge LKW am WE zeigen den Erfolg dieses Geschäftsmodells.
ZB: BW
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Bitte  geben Sie in das Suchfeld die PLZ oder den Namen z.B. Ihres  Hauptwohnsitzes, Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung ein. Für  diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen,  die Sie brauchen. 
https://www.service-bw.de/web/guest/..._rq=ravensburg
LH