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Alt 10.12.2015, 22:05
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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Zitat:
Zitat von V6 Mixto Lang Beitrag anzeigen
Werte V-Gemeinde,

heute schrieb mir der Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses und "geringer Schuld" eingestellt wird und als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.

Zur Erinnerung: mein Schaden hätte insgesamt rund € 1500 betragen, wenn ich den Schädiger nicht selbst gestellt hätte!

Bemerkenswert im negativen Sinn empfand ich den Satz, das angesichts "des hohen Lebensalters und des straflosen Vorlebens davon auszugehen ist, dass bereits allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird."

Im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen!

Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....Nochmals werde ich diesen Aufwand mit der Erstattung einer Anzeige jedenfalls nicht mehr betreiben........... .



Guten Abend Horst,
hab das mal etwas verfolgt. Ganz so klar ist mir das noch nicht. Verstehe ich das richtig, die Versicherung des Unfallverursacheres hat den Schaden beglichen? Oder nicht?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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