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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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Werte V-Gemeinde,
heute schrieb mir der Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses und "geringer Schuld" eingestellt wird und als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird. Zur Erinnerung: mein Schaden hätte insgesamt rund € 1500 betragen, wenn ich den Schädiger nicht selbst gestellt hätte! Bemerkenswert im negativen Sinn empfand ich den Satz, das angesichts "des hohen Lebensalters und des straflosen Vorlebens davon auszugehen ist, dass bereits allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird." Im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen! Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert..... ![]()
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu V6 Mixto Lang für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Naja. Da wird wohl wieder jemand jemanden kennen...
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#3
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Spaß beiseite: Ich habe Zweifel, ob das in-Zukunft-nicht-zur-Anzeige-bringen die richtige Lehre aus dieser Erfahrung ist. |
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#4
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Guten Abend Horst, hab das mal etwas verfolgt. Ganz so klar ist mir das noch nicht. Verstehe ich das richtig, die Versicherung des Unfallverursacheres hat den Schaden beglichen? Oder nicht?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#5
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Ich kenn das zur Genüge. 2x Reifen zerstochen, aus niederen Beweggründen (und bevor andere rumlabern, NEIN, keine Geldschulden), Täter bekannt, Zeugen da, Anzeige gemacht. Und...., nach ein paar Wochen ist noch immer nix passiert. Nach persönlichem Vorsprechen bekamen wir mitgeteilt, das die Anzeige und alles dazugehörige abhanden gekommen ist. ![]() Unser Schaden, 1900,-€. Leider bekam ich den Typen nicht in die Hände. Der war mit dem Bike schneller als ich mit Zimmermannskluft... Ich weiß bis heute nicht, um wen meine Frau damals mehr Angst hatte... Aber danach war Ruhe. Meine Meinung- selbst ist der Mann!
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
#6
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42 Anzeigen und es tut sich nichts ! Video |
#7
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Sorry wenn ich abgedriftet bin...
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
#8
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Die adäquate Reaktion darauf, dass unsere Strafverfolgungsorgane nicht so arbeiten wie wir uns das vorstellen, soll also entweder Resignation oder aber Selbstjustiz sein? Mmh. Das eine mag nicht jeder, das andere kann nicht jeder. Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?
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#9
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Aber letztenendes, wie war das mit den Krähen.... Leider werden wir wohl damit leben müssen.
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Die härteste Droge ist ein Bahnübergang- ein Zug und Du bist weg! |
#10
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Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????
Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind. Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
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Stichworte |
Parkschaden, Unfallflucht |
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