Zitat:
Zitat von rastlose
In Anbetracht der Privatinsolvenz sollte sich die Person jedoch vorab schon einmal die Frage stellen inwiefern dieses Verfahren noch Bestand haben wird, wenn es zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Betruges kommt.
Und ich glaube all die Kosten, welche durch das Verfahren und evtl auch durch das scheitern der Insolvenz hinzu kommen, machen verdammt viel Aua.
Mit traurigen und enttäuschten Grüßen Eure rastlose
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Wenn der Betroffene unter der xxxxxxxxx steht, kommt Ihr nicht mehr an Geld heran. Allerdings, und hier sollte der Betroffene - sofern er das liest - ganz besonderst darüber nachdenken.....:
Wenn man unter xxxxxxxxx steht, befindet man sich in der 6 jährigen Wohlgefallenszeit. In dieser Zeit darf man keine neue Schulden machen. Verstößt man gegen diese Reglung fliegt man aus dem Insolvenzverfahren raus und hat alle alten Schulden wieder am S.... hängen....
Das tut bestimmt auch AUA!!!!
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Schöne Grüsse
Stephan
PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!
Lebensplan:
Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......
Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........
Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....
...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU