Zitat:
Zitat von HHH1961
Mmh. Im realen Leben respektiere ich als Gast die Wünsche oder gar Anordnungen des Hausherrn (Schuhe aus! Stehpinkeln unerwünscht! usw). Warum sollte das im virtuellen Leben anders sein?
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Da wo ich groß geworden bin, werden die körperlich-technischen Anforderungen + (Ver)Haltungsformen für die Nutzung des Gast-Herrenurinals im Vorfeld klar + verständlich definiert!
Unangekündigte Neuanforderungen des Gastgebers sind dann im noch laufenden Betrieb definitiv nicht vergnügungssteuerpflichtig...!!!
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Grüssle
Nico