Zitat:
Zitat von drdisketti
Geht es um eine ABE oder braucht es § 19 Abs. 2 ?
Auflagen sind Auflagen, auch wenn es dann eingetragen ist !!
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Sorry, aber Auflagen sind eben nicht immer Auflagen – wenn es eingetragen ist, dann kräht kein Hahn mehr nach und bei der Eintragung kommt es auf den Prüfer an. Ich habe in der jüngeren Zeit ein Paar Eintragungen machen lassen und nie die geforderten Bördelungen, Rad- bzw. Laufflächenabdeckungen etc. machen lassen. Sogar Reifenbreitenänderungen ohne sie auf dem Auto gehabt zu haben. Nur mit Vergleichsgutachten, das ich aus dem Internet geladen habe. Ging immer alles glatt. Mein Tipp: Kauf beim Felgenhändler von der Eintragung abhängig machen. Die Händler kennen ihre Prüfer