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Alt 05.08.2014, 22:10
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drdisketti drdisketti ist offline
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Zitat von rollieexpress Beitrag anzeigen
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Meine ersten Kentnisse über eine reine Servolenkung stammen von dort. Der ZT 300 C hatte eine reine Servolenkung ohne direkte mechanische Verbindung zwischen Lenkrad und Lenkrädern. Der war bei Motorausfall unlenkbar.

Ich musste jetzt wirklich lange überlegen ob ich mich zu diesem Thema überhaupt noch äussere.
Schnelldenker ..

Wie Du siehst, veraltet nach > 25 Jahren auch Wissen.

So wie die Postings Nr. 18 - 23 hier von gestern - gelesen hast Du sie ja, Dein "Danke" steht 'drunter.

Nicht, dass Deine Anwesenheit am 06.09. Alzheimer zum Opfer fällt ?
Merke - es wird unterschieden zwischen Hilfskraftlenkung und Fremdkraftlenkung - aber beides unter dem Oberbegriff "Servolenkung" geführt. Fremdkraftlenkung bedeutet im Zulassungsverfahren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 62 km/h.
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Gruß Reinhard

Geändert von drdisketti (05.08.2014 um 22:14 Uhr)
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