Zitat:
Zitat von princeton1
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Hast Du Deinen 447er innerhalb der letzten 14 Tage fernmündlich oder im Internet im Geltungsbereich des Fernabsatzgesetzes bei Mercedes Benz bestellt?
Ansonsten wüsste ich nicht auf welcher rechtlichen Basis Du von einem rechtsgültigen Kaufvertrag zurücktreten möchtest?!?
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Gruss
Nico
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Aber klar doch. Rücktritt wegen Lieferverzug, sogar mit Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Geht aber nur, wenn tatsächlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde und die Frist zur Nacherfüllung angemessen ist (i.d.R. 2 Wochen). Da Autohäuser in aller Regel nur unverbindliche Liefertermine nennen, kommen da noch mind. 6 Wochen Schonfrist dazu. Google oder der nächste Anwalt hilft da bestimmt.