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Alt 16.01.2014, 14:57
HPT
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Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Wenn ein einfaches, rundes 30er Schild 20 Meter vor der Kreuzung stand, so hätte nach der Kreuzung niemand mehr wegen 30 km/h Höchstgeschwindigkeit geblitzt werden dürfen.
Solch Beschränkungen werden durch die Kreuzung aufgehoben und müssen nach der Kreuzung wiederholt werden. Also wäre in diesem Fall sogar egal, ob man das Schild gesehen hat, oder nicht.
Einspruch mit Fotos hilft. Fotos machen hilft zu erkennen, ob nicht doch etwas übersehen wurde.
Das ist falsch!

Streckenverbot enden unter vier Bedingungen:

durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier
durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"
durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).
an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)
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