Zitat:
Zitat von V6 Mixto Lang
Selbstredend kannst Du natürlich auch durch den 40-prozentigen Investitionsabzugsbetrag (Rücklagenbildung für die Neuanschaffung) den Betriebsgewinn und damit die Steuerbelastung sinken lassen (sofern Du die G+V und EK-Steurklärung 2012 noch nicht abgegeben hast......... .
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Um ganz genau zu sein sind es 52% bei kompletter Nutzung der Sonder - AfA in Höhe von 20% im Abschreibungsjahr, wobei die 40% Rücklage ja nur wie ein Gewinnvortrag ins Anschaffungsjahr wirkt, da die Rückstellung bei Anschaffung ja aufgelöst werden muss ...
Leasing mit hoher Sonderzahlung ist bei EÜR fürs laufende Jahr nicht uninteressant ...
Fakt ist aber ... alle genannten Vorteile lassen sich auch auf Jahreswagen anwenden, bei dem man den hohen Erstjahreswertverlust nicht bezahlen muss ...
Zu berücksichtigen ist, dass man vom hohen Wertverlust des Erstjahres nur ca. die Hälfte selbst tragen muss,
wenn man entsprechend Steuern zahlen müsste ...
Somit bleiben eigentlich nur die besonderen Ausstattungswünsche, die überhaupt einen Neuwagen rechtfertigen.