Die Sache mit dem Gutachter ist klar.
Aber das Fahrzeug hatte doch eine Baujahrdatum obwohl es ein halbes Jahr vor der Zulassung auf der Halde stand.
Gilt das Zulassungsjahr,das heist das erste mal das das Fahrzeug auf der Straße gefahren ist oder das Baujahrdatum?
Das Baujahrdatum oder Geburtsjahr des Fahrzeuges muß ja nicht die erste Zulassung sein, obwohl das Fahrzeug schon Inbetrieb genommen wurde.
Das würde ja meines Erachtens bedeuten, das wenn ich ein Fahrzeug kaufe es nicht zulasse, oder irgendwie 30 Jahrein in die Garage stelle und dann Zulasse, doch kein H-Kennzeichen bekommt.
Grüße aus Püttlingen
Peter
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