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#1
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Die Sache mit dem Gutachter ist klar.
Aber das Fahrzeug hatte doch eine Baujahrdatum obwohl es ein halbes Jahr vor der Zulassung auf der Halde stand. Gilt das Zulassungsjahr,das heist das erste mal das das Fahrzeug auf der Straße gefahren ist oder das Baujahrdatum? Das Baujahrdatum oder Geburtsjahr des Fahrzeuges muß ja nicht die erste Zulassung sein, obwohl das Fahrzeug schon Inbetrieb genommen wurde. Das würde ja meines Erachtens bedeuten, das wenn ich ein Fahrzeug kaufe es nicht zulasse, oder irgendwie 30 Jahrein in die Garage stelle und dann Zulasse, doch kein H-Kennzeichen bekommt. Grüße aus Püttlingen Peter |
#2
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Im allg. gilt das Datum der ersten Zulassung.
Aber wie gesagt: bei der Zulassungsstelle seines vertrauens konkret fragen, wie sie es handhaben. Gruß donmannix |
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#3
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hallo,
es gilt die Erstzulassung, nicht das Herstellungsdatum!! ![]() Es gab wohl Fälle, wo jemand ein Fahrzeug kaufte und dieses nach 30 Jahren zulassen wollte - er hatte dann das Problem, das es ein "Neufahrzeug" war und mit den Abgasvorschriften Probleme hatte...
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Viele Grüße Matthias duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu duc900 für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Hallo,
zuerst das Gutachten für das H Kennzeichen und Versicherung, dann zur Zulassungsstelle trippeln und anmelden. Wichtig es zählt das Datum der Erstzulassung, habe ich alles schon durch mein Fuego Bj.82 EZ 84 wird erst 2014 das H Kennzeichen bekommen. MfG.Thomas |
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