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Alt 20.04.2011, 09:48
butenostfriese
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Ein alter Rechtsgrundsatz der schon bei den Römern galt und auch in der Bundesrepublik gilt: Verträge sind zu halten. Wenn also alle Klauseln und alle rechtsgültigen Unterschriften vorhanden bzw. erfüllt sind, dann würd ich auf Vertragfserfüllung bestehen, andernfalls mir Schadenersatz und weitere Schritte vorbehalten und mir _alles_ schriftlich geben lassen und mir dann einen anderen Händler suchen, den evtl. Mehrpreis über die Schadenersatzschine wiederholen und MB selber informieren, wie dieser Händler mit Kunden umgeht.

Wichtig für dich ist auch, das wenn du irgendetwas machst, das alles schriftlich zu fixieren und dir eine Kopie des Schreibens fertigst. Rein zur Beweissicherung. Und ganz wichtig, angemessene Fristen nicht vergessen.

Grüße

ingo

Geändert von butenostfriese (20.04.2011 um 09:50 Uhr)
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