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miata 15.01.2016 07:53

Sehr interessante Erfahrungen, vielen Dank! Das mit dem Anwalt von Anfang an, das ist ne sehr gute Idee. Das teste ich beim nächsten mal direkt.

Aber Hey... ihr habt mir glaube ich auf die Sprünge geholfen...
Ich bekomme ja angeblich noch (viel zu spät aber immerhin) deren Berechnungsgrundlage.

Aber ihr habt recht, abzüglich Steuer (der KV war inkl Steuer) 420Eur, kommen wir den fehlenden 500Eur schon näher. 125Eur Lohn - salop die Hälfte wärens schon ganz grob 470Eur.

Ach Fu..., dann scheint alles rechtens und würde ich mich mit denen um ~50-100Eur streiten.

Da muß ich wohl oder übel zugeben, dass ich mich zu sehr aufgeregt hab und es daher nicht überblickt hab im ersten Moment.

Naja, nichts desto trotz, die Verarsche bleibt, da keine Info übers genauere Vorgehen. Bin mit Unfallvorgehen (zum Glück) eben nicht so bewandert. Immerhin wisst ihrs nun auch und seid vorbereitet.



blondie 15.01.2016 08:58

Aber sag mal was ist das für ein Schaden. So wenig Lohn und so viel Material?

Korsar 15.01.2016 09:32

Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren auch ein Schaden gehabt und obwohl gutes Einvernehmen mit dem Schädiger war habe ich gleich mit Anwaltsbriefkopf an die Vers. geschrieben trotzdem haben die es versucht .nee., aber es blieb dann bei dem kurzen Versuch. ;)

Mopeto 15.01.2016 09:34

Hätte man den in die Werkstatt gegeben evtl. für die Zeit einen Leihwagen genommen oder sich den "Leihwagen" ausbezahlen lassen wäre das weit weniger nervig gewesen und es wäre Fachmännisch repariert gewesen.

sh911 15.01.2016 17:24

Mag sein, dass es Urteile gibt. Aber es gibt auch gegenteilige Urteile.....

Hat eines meiner Fahrzeuge einen unverschuldeten Unfall, lasse ich von unserer Karosseriewerkstatt ( eine nicht markengebundene ) einen KVA machen und gebe diesen, zusammen mit den Unfalldaten, an unseren Anwalt und der nimmt Kontakt mit der Versicherung auf. Klar, die versuchen mir immer irgendwelche ortüblichen Abzüge reinzudonnern, aber ich lass das immer ablehnen und leite jedesmal den Gang vor das Gericht ein. ( Über den Anwalt ). Wie gesagt, bei einem Fall hat die Versicherung am Vortage der Verhandlung um Rücknahme unserer Klage gebeten und den Restbetrag gezahlt.

Da ging es übrigens um rund 90,- Euro......... Nennt mich Pfennigfuchser, aber mir geht es um das Prinzip. Ich habe einen Schaden und will ihn voll bezahlt haben...... PUNKT! Arbeit habe ich im Prinzip keine, da das Anwaltbüro alles macht....... Und die Versicherung zahlt hinterher mehr, als wenn sie mir nichts abgezogen hätten.

Die sind übrigens so dämlich, dass eine Versicherung das bei mir mal hintereinander probiert hat. Der selbe Sachbearbeiter....... Beide male waren es zwischen 150 und 200 Euro und beide male haben sie hinterher mehr Kosten am Hals gehabt. Zwischen beiden Fällen lagen keine 4 Wochen.......:760::760::760:

alexanderpeter 15.01.2016 22:45

Aber darin liegt ja die Krätschens Frage:

"eine nicht markengebundene"

Was Versicherer nur machen wollen. Aber vielleicht nicht können.

mycel 16.01.2016 13:53

Hi Peter,
kenne mich im saarländischen nicht aus. Sagt man bei Euch zur "Gretchenfrage" das, was Du schreibst? Oder meinst Du noch etwas Anderes?:admin::admin:

alexanderpeter 16.01.2016 22:01

Zitat:

Zitat von mycel (Beitrag 390048)
Hi Peter,
kenne mich im saarländischen nicht aus. Sagt man bei Euch zur "Gretchenfrage" das, was Du schreibst? Oder meinst Du noch etwas Anderes?:admin::admin:


Ups,

Michael, richtig gemerkt. Hab ich schon wieder falsch geschrieben.
Kann mich daran nicht gewöhnen, dass das Kretchen doch die Gretchenfrage ist.

sh911 18.01.2016 06:48

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 390013)
Aber darin liegt ja die Krätschens Frage:

"eine nicht markengebundene"

Was Versicherer nur machen wollen. Aber vielleicht nicht können.

Ok, hier muss man natürlich eine Karossieriewerkstatt des Vertrauens haben. Dies ist in unserem Fall so. Viele Markenwerkstätten geben die Karosseriearbeiten eh an freie Werkstätten ab. So hat unsere lange Jahre für BMW gearbetet ( z.Bsp. ) Aber die Versicherung erkennt meist die KVA`s nicht an und zieht ortsübliche Nachlässe und Stundensätze ab. Das ist das, wogegen ich immer vorgehe. Das Versicherungen für nichterfolgte Reparaturen nur hälftigen Betrag auszahlen wollen, hatte ich nur einmal. Das war aber im ersten Anwaltsschreiben schon vom Tisch....

Oliver1965 26.01.2016 18:30

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Hallo Zusammen,

meine Unfallgegnerin ha mir heut dazu 2 eMails Ihrer Versicherung zu gesendet. Hier geht es ebenfalls darum, dass mir die Schadensbehebung ebenfalls gekürzt wird. Schaden: Abgefahrener linker Außenspiegel.

So wie Ihr sagt ist das legitim und ohne Anwalt keine Chance.




Sehr geehrte FrauXY (Gegnerin),


den Voranschlag lasse ich gerade prüfen.

Der Außenspiegel wird unlackiert geliefert und sodann in der Werkstatt lackiert. Ein Verbleiben des Fahrzeuges hier - insbesondere im Hinblick auf das Alter (18) Jahre - ist nicht erforderlich. Die eigentlichen Karosseriearbeiten dauern unter einer Stunde.

So tatsächlich der Geschädigte eine Reparatur nachweist, könnte hier entgegen kommender Weise ein Ausfalltag Berücksichtigung finden - aufgrund des Fahrzeugalters sind EUR 43,00 p.T. anzusetzen.

Sobald die Prüfung des Voranschlages abgeschlossen ist, melde ich mich nochmals.

Freundliche Grüße



Hallo Frau XY (Gegenerin)

jetzt habe ich auch die Rückmeldung zum Voranschlag.

Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist der Voranschlag technisch in Ordnung. Unser Haus würde bei fiktiver Abrechnung dem Unfallbeteiligten allerdings den Betrag aus dem Prüfbericht anweisen (EUR 457,20 - Differenz begründet sich ausschließlich auf den unterschiedlichen Stundenlöhnen) - so Herr XY (ich) ohne Rechnung abrechnen möchte, sollte Sie auch so verfahren.

Herr XY (ich) legt einen Voranschlag einer Mercedes Vertragswerkstatt vor. Im Falle einer fiktiven Abrechnung hätteHerr XY (ich) nur Anspruch auf diese Kosten, wenn er lückenlos nachweisen könnte, dass er sein Fahrzeug ständig in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert hat. Kann er dies nicht, so hat er - dies ist eindeutige Rechtsprechung des BGH - nur Anspruch auf den o.g. Betrag. Selbstverständlich darf Herr XY (ich) aber bei Mercedes reparieren lassen - Anspruch hat er aber nur dann, wenn er die Reparaturrechnung auch vorlegt.


Bei Rückfragen könne Sie mich gerne anrufen.

Freundliche Grüße

Die Gegenrechnung ist in der Anlage, wie die Differenz zu Stande kommt.

unterm Strich: 585,44 € gegenüber
457,20 € =124,24 Nettodifferenz.


Gruß
Oli



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