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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann LKW Zulassung des Vito.


alexanderpeter
22.01.2018, 21:47
https://www.motor-talk.de/forum/viano-wann-lkw-wann-pkw-t3901019.html

Macht das Sinn, oder ist das eine Milchmädchen Rechnung.
Immer wieder ein Thema. LKW Zulassung beim Vito.
Link ist scho etwas Älter. Auch Antworten von unser dr. disketti. Wo er ist weis man nicht. Schade.

Cooper40
22.01.2018, 23:58
Hallo Peter
Ich weiss wann es für mich Sinn macht. Da es ein Komplexes Thema ist, geht das nicht pauschal.

Mal davon abgesehen das nicht jedes Land einen verbrieften LKW als solches auch Steuerlich anerkennt. (Die Rennleitung weiss auch oft nicht bescheid und die Jungs von der BAG tun gern so als wüssten sie alles!) Da, für seine Belange ein wenig die Gesetze zu kennen und sich nicht so schnell ins Boxhorn jagen zu lassen, ist oft hilfreich.
Ich hatte vor ein paar Wochen mit meinen B das Thema, wo ein Sheriff meinte, „Ach, dass ist ja ein LKW!“ Meine Frage darauf, „auf was wollen wir die Sache angehen, auf DIN 70010 oder nach dem Kraftfahrtsteuergesetz!“ Es wurde dann nur eine normale Verkehrskontrolle. Ein Vorteil bei so was, wenn keine Werbung und oder Fa-Kennung drauf ist. Und dann kann ich bei solchen Anlässen ganz lo-gg-er bleiben und überzeugend dummes Zeug von mir geben. Genauso wie ich, wenn die andere Seite das macht, dumm Gegenfragen mit einen Hauch Suggestion. So wie die das eigentlich gern machen um einen Fuß in eine Tür stellen zu können wo sie keinen „Auftrag“, geschweige „Befugniss“ für haben. (Nach dem Motto: „Der Patient hat es doch zugelassen!“)

Nur wenn man was falsch macht und kommt an den richtigen, ist Geld meist die kleinere Sorge. Punkte sind auch nicht ohne nach dem „neueren“ Protokoll.
Wer meint die Fünf Module wären für den „Kraftfahrer“, der irre sich gewaltig. Das ist ein Werkzeug für die Rennleitung um einen „Tatbestand“ in Zahlen legen zu können, wo der Fahrer nicht mehr raus kommt! Die Gerichte haben seit dem auch weniger damit zu tun einen Sachverhalt bewiesen zu bekommen, sondern die Strafen dafür in einem Katalog zu finden.
Warum Schweife ich, weil ab LKW-Zulassung und mehr als 3,5to Gesamtgewicht die Welt nicht mehr so schön ist! Privat aussehendes, ist da auch einfacher. Nur darf es dann nicht zu viel Gewerblich genutzt werden!

Bei jungen Fahrzeugen mit guter Effizienzklasse, schnell ein größeres Minus als LKW. Sobald eine Hütte in die Jahre kommt, ist schon was einzusparen. Da in der Regel immer die Steuer pro Nutztonne gleich “preiswert“ ist, aber die Versicherung gern einen Schluck mehr wünscht. Da auch die Einstufungen bescheidener sind mit dem Argument das sie ein größeres Risiko tragen!

Somit ein Fahrzeug erst später als LKW umtragen zu lassen, haben sich die Kommunen schon ungern gefallen lassen. Wie das jetzt mit dem zentralisiertem Steuerkrams beim Zoll ist! Ich denke jetzt Einheitlich schwierig, bei den Leichtgewichten!

Bei der 1% Regelung kann es auch was bewirken. (Die ich nicht in Anspruch nehme, auch nicht würde wegen genug Privatfahrzeuge.) Da sieht eine LKW-Zulassung nicht nur glaubwürdiger aus, man unterstellt auch das man mit so was nicht vor die Oper fährt! Nur ein Fahrzeug ist dann auch unglaubwürdig! Also, du siehst, um an ein Geld anderer zu gelangen, muss man sich schon strecken. Und abgerechnet wird immer am Schluss.
Bei einem Steuerberater den richtigen Rat für seinen Krams zu finden, ohne Eigenwissen auch schnell eine Minusrunde, da die mit den Quartalsneuerungen (auch Monatsweise!) schon meist überfordert sind!

Ich hoffe nun für genug Verwirrung gesorgt zu haben.
MfG, Klaus

Ex_Benutzer
23.01.2018, 07:19
Bußgelder sind beim LKW auch höher!!!

elTorito
23.01.2018, 08:01
Bußgelder sind beim LKW auch höher!!!

Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot)

Wobei es da ja auch bestimmt wieder Ausnahmen gibt?

janr
23.01.2018, 08:29
Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot)

Wobei es da ja auch bestimmt wieder Ausnahmen gibt?

Gilt erst ab zGG >7,5t.
LKW Versicherungen sind auch ein Stück teurer und glaube mit den Schadenklassen ist es auch etwas anders, als beim PKW. Hatte meinen VW T3 Syncro mal als LKW laufen.
Je nach Abnahmeinstitut und deinen sinnvollen Argumentationsketten, werden weitreichende Maßnahmen notwendig. Man liest ja gar von Fenstern und Gurtaufnahmen zuschweißen...:802:

Also, unmöglich ist es keineswegs, aber sinnvoll auch nicht wirklich...finde ich. Da spart man sich am Ende nichts wirklich und hat obendrein nen Haufen Rennerei.

Matthias S
23.01.2018, 09:22
ElTorito:
Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot)
Gilt erst ab zGG >7,5t.


Janr, stimmt leider so nicht.

ElTorito hat recht. So ist es besser:
LKW und Zugmaschinen mit Anhänger-alle!
Ohne Anhänger ab 7,5to

Ex_Benutzer
23.01.2018, 09:22
Sonn- und Feiertags...LKWfahrverbot mit Anhänger egal wie schwer der LKW ist!!! bis 7,5t darfste ohne Anhänger fahren mit nicht...

Matthias S
23.01.2018, 09:42
Peter, ich habe den tread von motor-talk mal quergelesen. Manche Aussagen sind schon überholt. Z.B. die Sache mit dem Fahrtenschreiber wg. Anhängerkupplung. Ist bei Handwerkern oder ähnlichen erst Pflicht bei über
7,5to Zug bzw. mehr als 100km vom Firmensitz ab Stadtgrenze bei über 3,5to.
Mein 2017er Dienstsprinter hat 3,5to plus 3,5to Anhängelast ohne EG-Kontrollgerät. Bei zwei weiteren Sprintern haben wir darauf hin auch das EG-Kontrollgerät ausbauen lassen.

janr
23.01.2018, 10:49
ElTorito:
Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot)


Janr, stimmt leider so nicht.

ElTorito hat recht. So ist es besser:
LKW und Zugmaschinen mit Anhänger-alle!
Ohne Anhänger ab 7,5to

Mei...Jaa!! Hat der TE irgendetwas von Anhänger geschrieben?

Matthias S
23.01.2018, 10:50
Ja: Klaufix

Cooper40
23.01.2018, 12:55
Ja: Klaufix
re.
Ich sehe nix vom Klaufix. Nur die Frage zur LKW-Zulassung.

MfG, Klaus

janr
23.01.2018, 13:04
Ja: Klaufix

Ah, wieder was gelernt. Ist der Name eingedeutscht?:802:

Rainman
23.01.2018, 13:59
https://www.motor-talk.de/forum/viano-wann-lkw-wann-pkw-t3901019.html

Macht das Sinn, oder ist das eine Milchmädchen Rechnung.
Immer wieder ein Thema. LKW Zulassung beim Vito.
Link ist scho etwas Älter. Auch Antworten von unser dr. disketti. Wo er ist weis man nicht. Schade.



vielleicht etwas off-topic, da mein 2012er vito mit blech nach der zweiten sitzreihe ab werk mit einer "lkw-zulassung" kommt und tatsächlich nur 185€ kfz-steuer produziert.


viel erstaunter war ich bei meiner versicherung aus dem schönen oberfranken, dass die bestehende SF28 beim nutzfahrzeug bei SF20 "stehen bleibt", dass mein bisheriger "freibumms pro jahr" keinen bestand mehr hat und dass ich bei kaskoschäden keine rabattierbare werkstattbindung mehr abschließen kann...


ich komm mir fast vor, wie ein kunde 2.klasse!


jemand ähnliche erfahrungen bei seiner versicherung gemacht?


beste grüße


michél

Ex_Benutzer
24.01.2018, 09:08
warte mal ab mit der Steuer.....die Ladefläche ist kleiner als die Sitzfläche....da stoßen sie drüber mit 6 Sitze eingetragen....

Cooper40
24.01.2018, 10:35
Mahlzeit Bei „Bussen“ ist das eine „Kannbestimmung“! Mit dem Argument: Montags mit den Arbeitern zur Baustelle. Die Woche über die zweite Reihe raus um dafür Material zu bewegen und zum Wochenende wieder mit den Leutz zurück. Von daher auch immer nur bei zweireihiger Bestuhlungen „möglich“. Wobei da das jeweils sonstige Finanzamt immer schon störrisch war, sobald da keine z.B. Baufirma dahinter steckt!

Ich gebe mal Beispiele wo es für mich lohnt: Ich hatte einen B2200 (kanadische Ausführung) Einen Einfachkabine, also Zweisitzer. Den habe ich über zehn Jahre gehabt und die Hütte war durch die um die 120 DM Steuer mit ein wenig mehr Versicherung über die Jahre für den Nutzzweck ein Preiswertes Fahrzeug. Zu der Zeit hatte man Sonntags aber seine Ruhe mit Anhang, weil die Rennleitung noch nicht so weit war!

Heuer habe ich einen B2500 mit Doppelkabine und die Steuer mit der tendenziell steigenden Einstufung, „ärgert“ mich. Somit wird für mich die Hütte noch mal getauscht in einen Eineinhalbkabiner. (Wunsch wäre mit Wandlerautomatik aber da gäbe es nur zwei Fahrzeuge die das können! Wenn man von den Amis absieht. Daher ärgert mich ja die X-Klasse wo die „nur“ „LifeStyle“ bedienen!)

Bei meinem V habe ich auch überlegt! Aber die Hütte hat für mich einen anderen „Status“, da habe ich das für/auf „lange Sicht“ gleich verworfen.

Also sollte sich jeder, egal ob es das Finanzamt/Zoll anerkennt, seine Rechnung machen.

Wenn da nach ein paar Jahren nur ein paar Hundert € Ersparnis bei raus kommen, sind wir bei der Milchmädchenrechnung!

MfG, Klaus

blondie
24.01.2018, 18:02
Wobei da das jeweils sonstige Finanzamt immer schon störrisch war, sobald da keine z.B. Baufirma dahinter steckt!



selbst wenn ne Firma dahinter steckt isses denen egal. Mein Extra Langer ist trotzdem PKW versteuert... Und LKW Versicherung. Mit Freizeitanhänger darf man trotzdem in fast allen BL Sonntags fahren. Und übrigens bei meinem is keine LKW Zulassung sondern Fahrzeug zur Güterbeförderung...

Cooper40
24.01.2018, 18:29
Sehr schön Herr Blondie kennt sich aus. :admin:

So weit wollte ich aBBa nicht verwirren, mit den Klassifizierungen: Als oberbegriff Straßenfahrzeuge. Wo alles enthalten ist was sich bewegt.

Kraftfahrzeug: Kraftwagen wo sich aufteilt in Personenkraftwagen und Nutzkraftwagen, wo den V drin zu finden ist. :-P (Also nix LKW!)

Dann das Kraftrad.

Geht noch verrückter aber ich lass dat getz. Auf jeden Fall eine Besonderheit bei dir. Wo ich wahrscheinlich gegen an gehen würde!
MfG, Klaus
PS, ob es denen EGAL ist wäre mir Wurschd wenn ich mein Recht anders sehe. Dann würde ich es vor Gericht, wegen meiner.
Die Nummer mit Privaten Hintergrund an Feier-Schön-Tagen, ist auch nicht (ganz) eindeutig. Aber da streiten sich dann die „Gebildeten“ im Ersntfall.

alexanderpeter
24.01.2018, 19:03
Mahlzeit Bei „Bussen“ ist das eine „Kannbestimmung“! Mit dem Argument: Montags mit den Arbeitern zur Baustelle. Die Woche über die zweite Reihe raus um dafür Material zu bewegen und zum Wochenende wieder mit den Leutz zurück. Von daher auch immer nur bei zweireihiger Bestuhlungen „möglich“. Wobei da das jeweils sonstige Finanzamt immer schon störrisch war, sobald da keine z.B. Baufirma dahinter steckt!

Ich gebe mal Beispiele wo es für mich lohnt: Ich hatte einen B2200 (kanadische Ausführung) Einen Einfachkabine, also Zweisitzer. Den habe ich über zehn Jahre gehabt und die Hütte war durch die um die 120 DM Steuer mit ein wenig mehr Versicherung über die Jahre für den Nutzzweck ein Preiswertes Fahrzeug. Zu der Zeit hatte man Sonntags aber seine Ruhe mit Anhang, weil die Rennleitung noch nicht so weit war!

Heuer habe ich einen B2500 mit Doppelkabine und die Steuer mit der tendenziell steigenden Einstufung, „ärgert“ mich. Somit wird für mich die Hütte noch mal getauscht in einen Eineinhalbkabiner. (Wunsch wäre mit Wandlerautomatik aber da gäbe es nur zwei Fahrzeuge die das können! Wenn man von den Amis absieht. Daher ärgert mich ja die X-Klasse wo die „nur“ „LifeStyle“ bedienen!)

Bei meinem V habe ich auch überlegt! Aber die Hütte hat für mich einen anderen „Status“, da habe ich das für/auf „lange Sicht“ gleich verworfen.

Also sollte sich jeder, egal ob es das Finanzamt/Zoll anerkennt, seine Rechnung machen.

Wenn da nach ein paar Jahren nur ein paar Hundert € Ersparnis bei raus kommen, sind wir bei der Milchmädchenrechnung!

MfG, Klaus







Genau Klaus. Es wir darüber viel Diskutiert, manch einer ist Glücklich, wenn er die LKW Zulassung erhält. Man nimmt alles in Kauf, um die zu erhalten.


Das war auch meine Rechnung:
Wie Du schon sagtest:


Wenn da nach ein paar Jahren nur ein paar Hundert € Ersparnis bei raus kommen, sind wir bei der Milchmädchenrechnung!


Daher wollte ich mal Eure ehrliche Meinung da zu hören.
In effektiven Zahlen konnte das aber noch keiner so richtig belegen.
Klar der Beitrag ist schon etwas Älter. Hat sich vielleicht das eine oder andere geändert.
Aber ich glaube nicht, dass man durch die LKW Zulassung beim Viano oder Vito das große Geld sparen kann.
Gut, muss jeder selbst wissen und auch errechnen.
Denke mal der lachende dritte ist immer wieder das Finanzamt oder die Versicherungen.
Am zahlen kommste nicht vorbei. Leider.

icegregor
31.01.2018, 20:24
...sei froh, und hoffe dass "dein Zoll" dich nicht in der nächsten Runde auch f***t.