Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallflucht nach Parkschaden: Wer hat den Schädiger danach angezeigt?
V6 Mixto Lang
31.10.2015, 18:59
Vor rund zwei Wochen wurde mein V in einer Parkbucht beschädigt. Durch einen irren Zufall konnte ich dem Schädiger - der sich aus dem Staub machen wollte - gerade noch hinterfahren und vor seinem Haus zur Rede stellen.
Es war ein alter Mann mit einer neuen C-Klasse.
Auf meine Feststellung: "Sie haben eben beim Ausparken mein Fhrzg. touchiert!" erfolgte keine Reaktion.
Auf meine 2. Feststellung "Das müssen Sie gemerkt haben!!" kam die erstaunliche Antwort von dem Typen: " Ja, den Knall habe ich gehört!"
Meine Frage, warum er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt habe, wurde nicht beantwortet.
Er gab mir dann seine Versicherungsdaten. Der V kam in die NL und wurde dort für rund € 1500 (incl. Leihwagen) wieder instandgesetzt. Die Versicherung des Schädigers zahlt das Ganze.
Ich bin am gleichen Tag zur Polizei gegangen, und habe den Verursacher angezeigt. Die Polizei war dann bei ihm und hat Fotos von seinem Schaden gemacht; dito von meinem.
Die Anzeige geht diese Woche an die Staatsanwaltschaft.
Meine Frage an Euch: werden solche Bagatellschäden überhaupt verfolgt und nicht das Verfahren eingestellt?? Wer hat evtl. Erfahrungswerte mit solchen Anzeigen?
Maler-Bus
31.10.2015, 19:24
Hallo, sei froh, dass Du den Sünder erwischt hast! Bei vielen solchen Geschichten hauen die Verursacher einfach ab und werden niemals nie nicht erwischt und Du bleibst auf den Kosten sitzen...
Mir ist auch mal einer reingefahren und verduftet, zum Glück haben Passanten das gesehen und das Kennzeichen notiert. Ich hab die Polizei gerufen und den Schaden/Unfall aufnehmen lassen (mein Auto war ein geleastes Firmenfahrzeug...) und habe denen das Kennzeichen genannt. Die sind dann direkt dorthin gefahren: war auch ein älterer Herr, der das gar nicht mitbekommen hatte, daß er "angeeckt" ist... Er hat dann wohl 'ne Anzeige direkt von der Polizei bekommen wegen Fahrerflucht und seine Versicherung hat's bezahlt... Für mich war die Sache dann erledigt.
Denk' nich' weiter drüber nach - Deine Kosten sind gedeckelt und niemand ist körperlich zu Schaden gekommen... http://1.1.1.5/bmi/www.vclub-forum.de/images/icons/icon7.gif
Unfallflucht wird, so weit mir bekannt, sehr ernst genommen.
Meinetwegen mussten laut Aussage der Polizei auch schon 2 Mann den Lappen, zumindest kurzfristig, abgeben - angeblich wollten sie zurückkommen und sich um den Schaden kümmern.
wrangler89
31.10.2015, 19:38
Fahrerflucht, egal wie hoch der Schaden ist, nimmt die Rennleitung sehr ernst. Das geht immer bis zum Staatsanwalt.
Was der dann macht ist aber was anderes.
Mir hatte mal einer den Spiegel abgefahren, dumm nur, das er beobachtet wurde. Ich die Anzeige gemacht (mußte ich tun, war am Firmenwagen), da hat die Beamtin schon zwischenzeitlich den Zeugen befragt.
Und dann meldete sich nach 2 Wochen der Schädiger. Hatte ziemlichen Ärger bekommen wegen 130,-€. Er hat etwas :kotz:
Hätte er mich angerufen, Nummer stand ja auf dem Auto, wäre ihm alles erspart geblieben.
Hätte er mich angerufen, Nummer stand ja auf dem Auto, wäre ihm alles erspart geblieben.
Genau das ist es. Jeder hat heute die Möglichkeit bei einem Schaden mindestens die Polizei anzurufen und den Schaden entweder selbst oder über die Versicherung zu begleichen.
Hätte der ältere Herr sich entschuldigt, dass er den Vorfall nicht mitbekommen hätte, dann hätte ich vermutlich auf eine Anzeige verzichtet. Aber frech zuzugeben, dass er es gemerkt hätte, aber sich dann trotzdem entfernt hat, das ist ja quasi Betteln um eine Anzeige. Ich hätte ihn also auf jeden Fall auch angezeigt.
Aber Du hast mächtig Schwein gehabt, dass Du des Schädigers habhaft werden konntest. Anders als ich zu Anfang diesen Jahres, als ich einen ähnlichen Vorfall zu beklagen hatte. Ein Familienmitglied hatte den Opel Astra G aus unserem familiären Fuhrpark in einer Wohnstraße geparkt, um bei der Rückkehr festzustellen, dass in der Abwesenheit das Fahrzeug gerammt worden war. Der vordere Stoßfänger war zersplittert, mit Farbspuren vom Verursacher darauf, der Schaden betrug laut Auskunft einer Werkstatt rund 1 TEUR. Ein vermutlich alltäglicher Vorfall und auch angesichts des Alters des Fahrzeugs (EZ 03.2002, seinerzeit 207 tkm) nun nicht soooo schlimm, aber dennoch ärgerlich und auch bei einer Eigenreparatur mit einigen Hundert Euro verbunden. Also wurde der Vorfall bei der Polizei angezeigt, erwartungsgemäß verbunden mit dem Hinweis, dass wir uns keine großen Hoffnungen machen sollten, dass man den Täter ausfindig machen könnte, auch wenn man sich dort am Folgetag mal umschauen wollte. Einige Tage später habe ich mich daher auch selbst im Großraum des Tatortes umgeschaut und tatsächlich das Fahrzeug eines Anwohners als potentiellen Verursacher ausgemacht und darüber die Polizei informiert.
Wenige Tage später wurden beide Fahrzeuge von der Polizei einbestellt. Ein Beamter, augenscheinlich sehr erfahren und angabegemäß seit über 35 Jahren mit derartigen Themen vertraut, vermaß mit einer Messlatte die Schäden an beiden Fahrzeugen, schätzte sie als zusammenpassend ein, fotografierte ausgiebig und nahm Lackproben ab. Der mutmaßliche Unfallgegner wies dann allerdings Unterlagen vor, nach denen das Fahrzeug an der entsprechenden Stelle schon seit dem vergangenen Jahr beschädigt gewesen sei (seinerzeitige Fotos mit Zeitstempel, seinerzeitige Anzeige bei Polizei), ergo der Schaden an unserem Fahrzeug nichts mit dem Schaden am Fahrzeug des mutmaßlichen Unfallgegners zu tun haben würde. Auf meinen Hinweis hin, dass mit dem vorbeschädigten Fahrzeug dennoch ein Schaden an unserem Opel verursacht worden sein könnte, erwiderte der Beamte, dass man die aktuellen und die seinerzeitigen Fotos einem Gutachter zur Einschätzung vorlegen würde, aber dass letztendlich nur eine Auswertung der Lackproben eindeutig klären könnte, ob die beiden Schäden zusammenhingen. Ob eine solche Auswertung der Lackproben jedoch gemacht werden würde, läge in der Entscheidungsgewalt des Staatsanwaltes, der vermutlich die Kosten der Auswertung von angeblich rund 3 TEUR ins Verhältnis zum entstandenen Schaden setzen würde. Ich interpretiere dies dahingehend, dass eine Auswertung der Lackproben voraussichtlich nicht erfolgen wird.
Meine Rechtsschutzversicherung informiert auf Nachfrage, dass sie die Kosten zur Durchsetzung meiner Ansprüche tragen würde, sofern der Verursacher identifiziert worden ist. Sie würden aber keine Kosten, die sich aus einer aktiven Verfolgung des Verursachers ergeben würden, decken, dazu zählten sie auch die Kosten für eine eigene Auswertung der Lackprobe. Schade.
Das Schadensbild, das Auftreten bzw das Verhalten des mutmaßlichen Verursachers und mein Bauch sagten mir, dass ich mit meiner Anschuldigung richtig lag. Mein Bauch sagt mir aber auch, dass mir das voraussichtlich nix nützen würde. Tatsächlich erhielt ich ein paar Wochen später die Nachricht, dass sich der Staatsanwalt gegen die Auswertung der Lackprobe entschieden hätte.
:41:
V6 Mixto Lang
31.10.2015, 21:06
Hätte der ältere Herr sich entschuldigt, dass er den Vorfall nicht mitbekommen hätte, dann hätte ich vermutlich auf eine Anzeige verzichtet.
Genau, so hätte es auch bei mir sein können; zumal er mir ja seine Daten gegeben hat und gegenüber seiner Versicherung (ich hatte die als 1. informiert, er erst Stunden später) wohl die Verursachung zugegeben hat.
Sonst hätte die nicht MB am nächsten Tag die Freigabe zur Reparatur erteilt.
Ein Bekannter sagt mir, dass die Staatsanwaltschaft die Unfallflucht "älterer Verkehrsteilnehmer" gern zum Anlass nimmt, die Fahrerlaubnis einzuziehen.......... .
§ 142 StGB ist und bleibt eine Straftat und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze und diese liegt nach überwiegender Rechtsmeinung bei 50,00€. Es gibt allerdings auch Gerichte, die diese Grenze bei 150,00€ angesetzt haben. In diesen Fällen wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nicht mehr als Straftat verfolgt. In der Regel erfolgt dann eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit gemäß § 34 StVO.
In der überwiegenden Mehrzahl der Verurteilungen gemäß § 142 StGB kommt es als Nebenfolge zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis und als Hauptstrafe zu einer nicht unempfindlichen Geldstrafe.
Eine Anmerkung zur Entnahme und Bestimmung einer Lackprobe. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass sich die Kosten auf 3.000€ belaufen sollen. Von der Polizei entnommene Lackproben werden in der Regel in eigenen Laboren der Landeskriminalämter untersucht und die dabei anfallenden Kosten halten sich in Grenzen. Neben dem eigenen Strafbegehren hat der Staat auch eine Verpflichtung zur Wahrung und Durchsetzung von Ansprüchen seiner Bürger gegenüber dem Staat und auch gegenüber einem anderen Bürger. Sollte ein staatliches Strafverfolgungsorgan sich nicht auch an diesen Grundsatz halten, dann kann dieser durch den dadurch belastenden Bürger eingeklagt werden.
Grundsätzlich möchte ich noch sagen, dass man jede Unfallflucht zur Anzeige bringen sollte. Viele Verkehrsteilnehmer bleiben auf den Folgen eines Verkehrsunfalles (Sachschäden und auch Körperschäden mit Langzeitfolgen) sitzen, weil sich der Unfallverursacher unerlaubt und unerkannt vom Unfallort entfernt. Diesem Verhalten gilt es entgegen zu treten. Wenn durch die Verfolgung und Ahndung von Straftaten gemäß § 142 StGB auch nur ein potentieller "Flüchtender" von seiner Absicht abgehalten wird, dann ist dieses zum Vorteil des Geschädigten: Er bleibt nicht auf seinem Schaden sitzen.
... eine Anmerkung zur Entnahme und Bestimmung einer Lackprobe. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass sich die Kosten auf 3.000€ belaufen sollen ...
Nun, das war die seinerzeitige Aussage der Polizei. Hätte ich das bezweifeln sollen?
In Schleswig-Holstein ist es üblich, dass entnommene Lackproben nach Unfallfluchten auch erst dann untersucht werden, wenn die Tat anderweitig nicht nachgewiesen und aufgeklärt werden konnte.
Und ja, die Kosten sind geringer. Wobei sich die Kostenfrage eigentlich erst dann stellt, wenn die Untersuchung der Lackprobe nicht zum angestrebten Ziel führen sollte. Sollte nämlich die Schuld des Verursachers festgestellt werden, dann hat dieser die sämtlichen Verfahrenskosten zu tragen, auch die der Lackprobenbestimmung.
In dem geschildetern Fall mag wohl die Gesamtspurenlage dazu geführt haben, dass die zuständige Staatsanwaltschaft auf weitergehende Untersuchung verzichtet hat. Wenn es sich bei dem Unfallgegener nachweislich um alte (und nicht frische) Beschädigungen gehandelt hat, dann hätte eine Untersuchung der sichergestellten Lackprobe auch nicht zu einer anderen Beweislage geführt. Bei einer labortechnischen Untersuchung einer Lackprobe hätte zwar eine Übereinstimmung mit dem vermeintlichen Unfallfahrzeug hergestellt werden können, eine individuelle Zuordnung wäre jedoch nicht möglich gewesen. Bei Fahrzeuglacken handelt sich um "Massenware", die zeitgleich auf eine unbestimmte Zahl von Fahrzeugen aufgebracht worden ist. Individuelle Merkmale die nur einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können, gibt es nämlich nicht. Bei einer Lackprobenuntersuchung kann nämlich nur festgestellt werden, welchem Fahrzeughersteller und möglicherweise noch welchem Fahrzeugtyp dieses Herstellers die Probe zugeordnet werden kann.
Nun, vielleicht ist es in Bayern anders.
Ich bin ein relativ abgeklärter Mensch, der nicht von Wunschdenken bestimmt wird. Mein Bauch sagte mir damals, dass die beiden Fahrzeuge sich begegnet waren. Lackproben wurden nicht nur vom anderen, sondern auch von unserem Fahrzeug abgenommen. Ich bin mir sicher, dass eine Laboruntersuchung mein Bauchgefühl bestätigt hätte.
Letztendlich habe ich mir über's Internet eine neue Stoßstange und Lacke im Gesamtwert von 150 EUR kommen lassen und das Ding an einem Wochenende wieder gerichtet.
Mir ist vor 30 Jahren folgendes passiert.
War mit einem MB508 auf Deutschlandtour. Abends in der Dunkelheit habe ich das Fzg. markiert, in einer engen Umgebung. Dabei habe ich wie sich später herausstellte an einen anderem Fzg. in dessen Rücklicht einen Sprung gemacht und habe mir ein Hotel gesucht. Ich hatte dies nicht bemerkt. Am anderen Morgen hatte ich eine Mitteilung der Polizei auf der Scheibe ich sollte mich doch dort mal melden. Dadurch hatte ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Entfernter vom Unfallort. Es kam auch zu einer Gerichtsverhandlung und Verurteilung des Delikte und somit bin ich bis heute in D vorbestraft. Ich weiss, die Strafen ist längst verjährt. Sollte ich aber in eine Untersuchung geraten, kommt das im Vorstrafenregister wieder hoch, obwohl es eigentlich gelöst sein sollte.
So schnell und unbedarft ist man vorbestraft. Hätte ich es bemerkt, hätte ich mich darum gekümmert. Aber so, hast man keine Chance. Seither, rufe ich bei jeden bemerkten Templer die Polizei.
Gruss ANGRO
Wegen einer Sachbeschädigung kann man in Deutschland nur bestraft werden, wenn man diese vorsätzlich begangen hat. Den Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" gibt es nicht. In der Regel wird ein Verkehrsunfall unbeabsichtigt herbeigeführt und somit wurde der dabei verursachte Sachschaden fahrlässig und straffrei verursacht (das andere Fehlverhalten wird natürlich geahndet).
Hier noch Ausführungen zur Frage "vorbestraft, ab wann":
Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen. § 32 Abs. 2 BZRG
„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“
Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.
Und jetzt noch zur Dauer einer Eintragung:
Eine Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis passiert grundsätzlich automatisch. Die Tilgungsreife tritt je nach Deliktsform nach unterschiedlichen Tilgungsfristen ein:
3 Jahre bei Geldstrafen (mehr als 90 Tagessätze) und Haft unter einem Jahr
bei Haft über ein Jahr sind es 5 Jahre
10 Jahre bei Sexualstraftaten mit einer Verurteilung von insgesamt mehr als ein Jahr Freiheitsentzug
Wegen einer Sachbeschädigung kann man in Deutschland nur bestraft werden, wenn man diese vorsätzlich begangen hat. Den Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" gibt es nicht. In der Regel wird ein Verkehrsunfall unbeabsichtigt herbeigeführt und somit wurde der dabei verursachte Sachschaden fahrlässig und straffrei verursacht (das andere Fehlverhalten wird natürlich geahndet).
Hier noch Ausführungen zur Frage "vorbestraft, ab wann":
Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen. § 32 Abs. 2 BZRG
„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“
Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.
Und jetzt noch zur Dauer einer Eintragung:
Eine Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis passiert grundsätzlich automatisch. Die Tilgungsreife tritt je nach Deliktsform nach unterschiedlichen Tilgungsfristen ein:
3 Jahre bei Geldstrafen (mehr als 90 Tagessätze) und Haft unter einem Jahr
bei Haft über ein Jahr sind es 5 Jahre
10 Jahre bei Sexualstraftaten mit einer Verurteilung von insgesamt mehr als ein Jahr Freiheitsentzug
Es geht hier nicht um den Eintrag im Führungszeugnis, hier steht das vielleicht nicht mehr drin. Es geht darum, wenn ich heute eine eventuelle staatsanwaltliche Ermittlung hätte, würde mir diese Sünde vorgehalten werden, obwohl eigentlich verjährt und nicht mehr relevant. Würde aber bei einer eventuellen Verurteilung strafverschärfend herangezogen.
Passiert übrigens in Bayern.
Gruss ANGRO
Soviel ich weis dürfen ausgetragene Einträge nicht mehr vorgehalten werden. Aber Bayern kann da ja sein eigenes Süppchen kochen wobei das eigentlich Bundesrecht ist.
Weiterhin die geringeren Kosten eines staatlichen Gutachten werden sicher mit der geringeren Entlohnung im Staatsdienst als wie in der freien Wirtschaft zusammen hängen.
rollieexpress
01.11.2015, 08:12
In meinem Fall (der Dank eines aufmerksamen Mitbürgers zur Klärung kam) wurde die Unfallfahrerin zu einem Bussgeld und einer Strafe von 600,00 € verdonnert.
Also bei Unfallflucht gibts keine Bagatellschäden wurde mir von der Polizei gesagt.:41:
icegregor
01.11.2015, 16:30
Unfallflucht wird, so weit mir bekannt, sehr ernst genommen.
Fahrerflucht, egal wie hoch der Schaden ist, nimmt die Rennleitung sehr ernst. Das geht immer bis zum Staatsanwalt.
Was der dann macht ist aber was anderes.
Kann ich nicht bestätigen.
Hatte so nen Fall, mir ne Beule reingefahren, abgehauen, Nachbar hats gesehen & mir Kennzeichen gegeben. Schaden wurde dann per Versicherung geregelt, aber das Verfahren u. a. wegen Unfallflucht wurde eingestellt.
Warum durfte ich nicht erfahren, aber den Bescheid DASS es eingestellt wurde hab ich noch...
Sonnensegler
01.11.2015, 17:47
bei vielen Verfahren erwirken Anwälte eine Einstellung gegen Auflagen ... bspw. eine Geldzahlung ... das ist unser Rechtssystem ... und im Zweifel wird (aus Sicht der STaatsanwaltschaft) zeit- und ergebnisorientiert entschieden (fast kein Urteil ist vorher klar und überall gibt es unwägbarkeiten, so dass man Kompromisse akzeptiert :(
Ich hatte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Nötigung angezeigt (und vielen Zeugen) ... der wurde eingestellt, der Gegner war auch auf seinen Führerschein angewiesen ... aber es gab wohl eine 4-stellige Zahlung :) ... 1-3 Monate Führerscheinentzug wären sicher lehrreicher gewesen
demokrit
02.11.2015, 09:09
Nein bei Unfallflucht kennen sie keinen Spass. Leider ist unsere Rechtssystem so daneben, dass man auch die Arschkarte hat, wenn einfach jemand bezeugt es wäre Unfallflucht gewesen.
So ist es meinen Eltern passiert. Angeblich beim Ausparken jemanden angefahren. Der über 80jährige Opi (mit dem sie eh auf Kriegsfuß standen) aus dem 3. Stock hat es "genau" gesehen und leider eidesstaatlich bezeugt. Da hat es niemanden interessiert, dass Angaben über die Fahrzeugbeladung (voll mit Koffern), die Fahrerbeschreibung nicht stimmte und keine Schadensspuren am elterlichen Auto waren.
Angebot der Staatsanwaltschaft München das Verfahren nach §153a und Zahlung von 750,- Euro einzustellen mit dem inoffiziellen Hinweis sie könnten auch weiterklagen, aber die Staatsanwältin würde da wenig Chancen sehen. Gutachten auf Kosten meiner Eltern war nicht mehr möglich, da der 'Unfallgegner' bereits nach außer Landes verkauft war, nachdem die elterliche Versicherung auch noch bezahlt hatte...
Nach einer Beratung mit dem Anwalt und einer Risikoabschätzung über die Folgen, wenn sie den Prozess verlieren, haben sie dann - auch unter Berücksichtigung der Herzschwäche meiner Mama, die durch die Sache eh schon kurz vorm Krankenhaus stand -die Summe zähneknirschend bezahlt. An den Anwalt wurde dann nur noch der Versuch der Versicherung übergeben, die gezahlte Summe bei meinen Eltern zurückzufordern.
Aber Verfahren wegen massiver Nötigung (Drängeln, Beleidigung, etc...) werden eingestellt, weil der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren war (mir schon 2mal passiert, ohne Zahlung, etc..)... Willkommen in Deutschland...
Statt seine Unschuld zu beteuern hätte meine Vater einfach nur behaupten müssen, er selber war an dem Tag bei einem Freund und er wüßte nicht wer gefahren ist. Auf die Fahrerbeschreibung passte weder er noch jemand aus der Familie...
Ich habe gestern meinen Kopf unter dem Arm getragen, bin in den Indoor-Spielplatz gegangen und habe fragen lassen, wem der Viano mit dem Kennzeichen XY gehörte.
Was war passiert? Meine Tochter (6 Jahre) öffnete die Beifahrertür. Ich hatte mit 1m Abstand zum Auto geparkt, aber die Tür schwang 1,02 m auf. Ergebnis: Kratzer in der Schiebetür vom V nebenan.
Am Ende stellte sich heraus, dass das Auto dem Papa gehörte, dessen Kind meine Tochter zum Geburtstag eingeladen hat. Wir haben die Kontaktdaten ausgetauscht, ich habe meine Versicherung informiert und warte nun auf den Kostenvoranschlag. Shit happens.... Aber das regeln wir.
Leider hat das ganze meine Tochter sehr getroffen. Meine Frau hat das heute morgen beim Frühstück angesprochen, woraufhin sie zu weinen anfing und nicht mehr in die Schule gehen wollte....
demokrit
02.11.2015, 10:33
Was war passiert? Meine Tochter (6 Jahre) öffnete die Beifahrertür. Ich hatte mit 1m Abstand zum Auto geparkt, aber die Tür schwang 1,02 m auf. Ergebnis: Kratzer in der Schiebetür vom V nebenan.
Und das ist ein ganz spannender Fall... Da streiten sich nämlich die Versicherungen gerne. Manchmal zahlt die Privathaftpflicht, machmal die KFZ-Versicherung... Und manchmal steht die Frage im Raum, ob das Kind und deren Eltern überhaupt haftbar dafür gemacht werden kann.
Aber Du hast auf jeden Fall richtig gehandelt und tröste Deine Tochter, dass das nun wirklich nicht schlimm war.
Ich hab für solche Fälle übrigens so Plastiknoppen an den Türen angebracht. Schaut ******e aus, aber verhindert meist schlimmeres.
Und das ist ein ganz spannender Fall... Da streiten sich nämlich die Versicherungen gerne. Manchmal zahlt die Privathaftpflicht, machmal die KFZ-Versicherung... Und manchmal steht die Frage im Raum, ob das Kind und deren Eltern überhaupt haftbar dafür gemacht werden kann.
Aber Du hast auf jeden Fall richtig gehandelt und tröste Deine Tochter, dass das nun wirklich nicht schlimm war.
Ich hab für solche Fälle übrigens so Plastiknoppen an den Türen angebracht. Schaut ******e aus, aber verhindert meist schlimmeres.
Danke, genau den Punkt getroffen.
Aber wollen sich die Papa's der Erstklässler schon am Anfang in die Wolle bekommen?
Da ich alle Versicherungen bei derselben Versicherung habe, will ich mal versuchen, das über die Kinderhaftpflicht abzuwickeln, mal schauen, was mein Ansprechpartner in der Agentur sagt...
Meine Tochter ist da sehr sensibel, meine Frau leider weniger... Ich werde heute Abend noch mal mit meiner Tochter sprechen.
Ich werde heute Abend noch mal mit meiner Tochter sprechen.
Tröste sie und mache ihr klar dass es wichtig ist zu seinen Fehlern zu stehen.
Mein Sohn hat es nach dem einen oder anderen Gespräch gelernt und seit dem haben wir ein sehr gutes Verhältniss zueinander - ich kann mich blind auf ihn verlassen.
Die Kleinen sind erstaunlich lernfähig und -willig.
wrangler89
02.11.2015, 11:36
Ich hätte mein Kind aussen vor gelassen. Das kann schnell als strafunmündig erklärt wrtden und dann stehst Du im Regen. Normalerweise ein Fall für die Kfz Versicherung. Ist ja ein Verkehrsunfall, im Prinzip das Gleiche als eenn Du mit einem Einkaufskorb dagegen gebollert wärst. Naja, aber wenn Versicherungen zahlen sollen... Ich hab wegen sowas mal alles gekündigt.. da haben sie gek...
demokrit
02.11.2015, 11:42
Ich hätte mein Kind aussen vor gelassen. Das kann schnell als strafunmündig erklärt wrtden und dann stehst Du im Regen. Normalerweise ein Fall für die Kfz Versicherung. Ist ja ein Verkehrsunfall, im Prinzip das Gleiche als eenn Du mit einem Einkaufskorb dagegen gebollert wärst. Naja, aber wenn Versicherungen zahlen sollen... Ich hab wegen sowas mal alles gekündigt.. da haben sie gek...
Nein, wenn man Kinder hat, hat man in der Regel auch eine Privathaftpflicht die Schäden für Kinder bezahlt, auch wenn sie nicht haftbar sind. Zumindest bis zu einer gewissen Summe. Wie er schon schrieb, man will sich unter Papas nicht wegen so etwas streiten ;) Zumal viele Papas da auch meist verhandlungsbereit sind. Von meinem Onkel - der mir eine mal eine Delle ins Auto gefahren hat - habe ich dann z.B. zwei Karnikel (er hat Kaninchen gezüchtet) als Entschädigung rausgehandelt.
Und Abrechnung über die Privathaftpflicht ist deutlich günstiger, weil man sonst das ganze Theater mit Rückstufung und Spaß hat...
wrangler89
02.11.2015, 11:46
Normal ja. Unter den oben genannten Umständen ist eigentlich eine private Abwicklung besser. Man muss ja 4 Jahre miteinander auskommen^^, mindestens. Man hofft aber, das trotzdem eine der Versicherungen in die Pflicht kommt.
Ich hätte mein Kind aussen vor gelassen. Das kann schnell als strafunmündig erklärt wrtden und dann stehst Du im Regen. Normalerweise ein Fall für die Kfz Versicherung. Ist ja ein Verkehrsunfall, im Prinzip das Gleiche als eenn Du mit einem Einkaufskorb dagegen gebollert wärst. Naja, aber wenn Versicherungen zahlen sollen... Ich hab wegen sowas mal alles gekündigt.. da haben sie gek...
Kinder mit 6 sind alles, aber nicht strafmündig.
Die müssen im Extremfall nichtmal versichert sein. Da hat man als Geschädigter ganz schnell mal Pech.
Die meisten versicherungen (Haftpflicht) zahlen das aber, auch ohne extra Kinderhaftpflicht usw.
Bei meiner Provathaftpflicht ist nur die Anzahl der Personen angegeben, nicht deren Alter. :802:
Da gab es mal ein Urteil, da hatte ein Mann geklagt, weil er im Verkehrsberuhigten Bereich etwas zu forsch unterwegs war und ihm ein kleiner Junge (glaube 7 Jahre alt) mit dem Fahrrad vor Schreck ins Auto geknallt ist.
Der Kläger klagte auf "unterlassene Aufsichtspflicht" der Eltern.
Der Richter hat ihm dann aber klar gemacht, dass ein 7-jähriges Kind keineswegs 24 H am Tag unter "Aufsicht" stehen müsse und einem Verkehrsberuhigten Bereich eben mit "spielenden Kindern" zu rechnen sei.
Außerdem sei dem Kläger anzulasten, dass er durch sein forsches Fahren womöglich bedeutend zu diesem Unfall beigetragen habe.
Vor zwei Wochen beim langsamen Rückwärtsrangieren einfach das Piepsen der Parktronic überhört (Kinder haben mal wieder sehr laut durcheinander gequakt) und ein parkendes Fahrzeug mit meiner AHK am vorderen Nummernschild berührt.
Also einfach die Polizei gerufen und die haben ihren Job gemacht.
Die waren auch schon nach zwei Minuten da, sehr freundlich und auf die 35,- Verwarnungsgeld haben sie auch verzichtet, weil ich eben nicht geflüchtet bin.
Die Geschädigte hat mich mittlerweile angerufen, sie wird irgendwann ihre Werkstatt besuchen und den Schaden begutachten lassen.
Da diese OPEL-Werkstatt aber bestimmt Umsatz braucht, werden sie an dem Corsa die komplette Front austauschen und locker ca. 1500,- bis 2000,- berechnen. Warten wir es ab.
Bei einem tatsächlichen Lackschaden könnte ich das sogar verstehen, aber wenn mir jemand das Nummernschild verbiegt und dahinter alles in Ordnung ist, dann würde ich mich mit einem fuffi für das neue Kennzeichen zufrieden geben und froh sein, das der Verursacher sich gemeldet hat.
Shit happens. Normalerweise wären wir für 2016 runtergestuft worden, jetzt geht es aber in der SF-Klasse einiges nach oben.
Ich würde es wieder so machen. Unfallflucht, sei es auch nur ein verbogenes Kennzeichen, kann nicht hart genug bestraft werden.
...
Da diese OPEL-Werkstatt aber bestimmt Umsatz braucht, werden sie an dem Corsa die komplette Front austauschen und locker ca. 1500,- bis 2000,- berechnen. Warten wir es ab. ...
Deine versicherung wird den Kostenvoranschlag schon auf "für Sie" angebrachte Summen zusammensstutzen.
Ähnliches hatte ich mal mit meinem Mondeo. Da war mir jemand vorn and die Stoßstange gestoßen und die Stoßstange war ganz bisschen eingerissen, und der Abdeckring des Nebelscheinwerfers war kaputt.
Da haben die in der Werkstatt Stoßstange, Nebelscheinwerfer nebst Abdeckung, Halterungen hinter der Stoßstange etc. angesetzt.
Bilder wurden gemacht usw.
Der Gutachter der Versicherung hat dann die Rechnung um alles erleichtert, was nur aufgeschrieben wurde, damit es "etwas mehr zu tun gibt".
Am Ende war es doch nur die Stoßstange und die Abdeckung des Nebelscheinwerfers. :802:
Habe aktuell einen ca. 5cm langen Kratzer in der Tür samt Verformung vom neben mir geparkten Auto, leider erst daheim bemerkt.
Ich könnte kotzen.
Heute früh haut mir ne Olle wieder die Tür rein, diesmal am Dienstwagen. O-Ton: Oh ach ja nix passiert. Tschüß.
Auf meine Frage, ob Sie bei Ihrem Auto auch so großzügig ist und ich schon die Tür am Aufmachen war,..
Ich habe noch nie Unfallflucht begangen und werde es auch nie tun, es gehört auf jeden Fall bestraft.
Den Grund für derartig häufige Unfallfluchten sehe ich allerdings auch bei manchen Werkstätten.
Kleine Schäden, die früher mal mit kleinem Aufwand und entsprechend günstig repariert worden sind, führen heute zu horrenden Reparaturkosten, die man nicht mehr selbst bezahlen kann und deswegen der Versicherung melden muss, Rückstufung garantiert.
Bei einem leichten Auffahrunfall eines jungen Mannes auf das Auto meiner Frau kam am nächsten Tag der Opa(!) bei uns an und bat um eine vernünftige Reparatur mit Barzahlung.
Jedem kann schnell mal was passieren, da fährst du 25 Jahre unfallfrei und in einem Jahr passiert dir gleich 2x was, wehe dein Gegner fährt mit dem Schaden in die falsche Werkstatt.
Unser Zweitwagen und die Autos unserer Kinder werden in einer Werkstatt betreut, dort wird gar nicht gefragt, ob es sich um einen normalen oder einen Versicherungsschaden handelt, der Fall wird besprochen und es wird geklärt, wie aufwendig repariert wird.
Ich möchte die Werkstätten nicht unter Generalverdacht stellen, aber wenn einige das Wort Versicherung hören, klingeln ihnen die Ohren.
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Gruß Jörg
Ich hätte mein Kind aussen vor gelassen. Das kann schnell als strafunmündig erklärt wrtden und dann stehst Du im Regen. Normalerweise ein Fall für die Kfz Versicherung. Ist ja ein Verkehrsunfall, im Prinzip das Gleiche als eenn Du mit einem Einkaufskorb dagegen gebollert wärst. Naja, aber wenn Versicherungen zahlen sollen... Ich hab wegen sowas mal alles gekündigt.. da haben sie gek...
Nach deutschem Recht sind Menschen unter 14 Jahren immer strafunmündig und können für ihr Handeln nicht bestraft werden. Und ein Verkehrsunafll im rechtlichen Sinne ist es auch nicht. Davon ausgehend, dass die Tür nicht absichtlich so weit geöffnet worden ist, liegt ein Fall von fahrlässiger Sachbeschädigung vor und diese ist nicht strafbar (selbst bei einer strafmündigen Person). Da der Schaden in einem direkten Zusammenhang mit der Nutzung (Mitfahrer) eines Kraftfahrzeuges enstanden ist, könnte der Schaden eigentlich nur durch die Kraftfahrzeughaftpflicht beglichen werden, derartige Schäden sind durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Wenn das Kind dann das 7. Lebensjahr vollendet hat, dann ist es auch deliktsfähig, so dass die Versicherung auch zahlen wird. Obwohl, bei der Teilnahme am Straßenverkehr (auch als Mitfahrer) liegt diese Altersgrenze bei 10 Jahren. Rein rechtlich würde ein Geschädigter leer ausgehen, wenn die o. a. Altersgrenzen nicht erfüllt sind und die Eltern sind auch nicht haftbar.
Amtswalter
02.11.2015, 18:17
Ich würde das auch als Privathaftpflichtschaden melden. Wenn die Versicherung das nicht akzeptiert, werden die es schon sagen. Dann kann man immer noch die Kfzhaftpflicht benachrichtigen.
Meine Schwiegermutter hat mir am Tag der Geburt meines dritten Sohnes einen Kratzer in die Tür gemacht. Beim Aussteigen ist ihr der Türgriff aus der Hand gerutscht, die Tür schwang auf und traf genau auf der Kante der Tür einen angrenzenden Pflanzstein. Der Lack platzte kreisförmig etwa in Größe von 2 bis 3 Stecknadelköpfen ab. Am Ende hat ihre Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert (unterer Teil der Tür lackiert, neue Zierleiste, Ersatzfahrzeug für 3 Tage = ca. 1000 EUR).
Mein Versicherungsmensch will das als privathadtpflichtschaden aufnehmen und bearbeiten. Freue mich über die gute Betreuung des Agenturleiters!
V6 Mixto Lang
06.11.2015, 17:28
Der Vorgang ist wohl bei der Staatsanwaltschaft angekommen; heute bekam ich Post:
Er will von mir noch wissen, wie hoch die Schadenssumme (vorhandene Rechnungen soll ich vorlegen) war, ob das Fhrzg. schon repariert wurde, evtl. ein Gutachter hinzugezogen wurde und ob die Haftpflicht des Verursachers den Schaden reguliert.
Ich werde weiter berichten. Offenbar wird er wohl der Sache nachgehen...... mal sehen.
demokrit
09.11.2015, 09:18
...
Den Grund für derartig häufige Unfallfluchten sehe ich allerdings auch bei manchen Werkstätten.
Kleine Schäden, die früher mal mit kleinem Aufwand und entsprechend günstig repariert worden sind, führen heute zu horrenden Reparaturkosten, die man nicht mehr selbst bezahlen kann und deswegen der Versicherung melden muss, Rückstufung garantiert...
Nicht nur in den Werkstätten, auch in der Bauweise der Autos sehe ich eine Schuld. Welche Stoßstangen sind denn noch zum Stoßen geeignet? Bei meinem /8 damals war da noch eine dicke Gummileiste dem Chrom vorgelagert. Da gab es keine Macken, auch nicht, wenn man mal fester irgendwo gegen fuhr. Um sie zu verformen brauchte man schon eine ganze Menge und selbst dann konnte man sie mit Kraft/Hebel einfach wieder geradebiegen und alles war gut. Teilweise haben wir einfach auch aus Spass unsere Autos mit den Stoßstangen gegenseitig geschoben...
Heute 'dockt' man einmal sanft an und hat die Rechnung für die komplette Stoßstangenlackierung im Briefkasten.
V6 Mixto Lang
09.11.2015, 10:23
Heute 'dockt' man einmal sanft an und hat die Rechnung für die komplette Stoßstangenlackierung im Briefkasten.
Das ist exakt die Situation und die Ursache. € 965 hatten die Lackierarbeiten für diese "Mini-Kratzer" bei MB gekostet... eigentlich ein Wahnsinnsgeld.... .
Nicht nur in den Werkstätten, auch in der Bauweise der Autos sehe ich eine Schuld. Welche Stoßstangen sind denn noch zum Stoßen geeignet? Bei meinem /8 damals war da noch eine dicke Gummileiste dem Chrom vorgelagert. Da gab es keine Macken, auch nicht, wenn man mal fester irgendwo gegen fuhr. Um sie zu verformen brauchte man schon eine ganze Menge und selbst dann konnte man sie mit Kraft/Hebel einfach wieder geradebiegen und alles war gut. Teilweise haben wir einfach auch aus Spass unsere Autos mit den Stoßstangen gegenseitig geschoben...
Heute 'dockt' man einmal sanft an und hat die Rechnung für die komplette Stoßstangenlackierung im Briefkasten.
Da hast Du recht, wenn man an einem Auto eine sog. Stoßstange abmontiert, kann man nicht mehr erkennen, um welches Auto es sich handelt, die Plastikteile sind einen halben Meter hoch und reichen uns ganze Auto, dafür wiegen sie fast nichts und halten nichts aus.
Ich verstehe nicht, dass die Versicherungen da mit machen, die Einstufungen in die Schadensklassen richten sich doch nach Unfallhäufigkeit und nach Reparaturkostenhöhe.
Ich hätte da einige Verbesserungsvorschläge.
______________
Gruß Jörg
... welche Stoßstangen sind denn noch zum Stoßen geeignet? Bei meinem /8 damals war da noch eine dicke Gummileiste dem Chrom vorgelagert. Da gab es keine Macken, auch nicht, wenn man mal fester irgendwo gegen fuhr ...
Genau! Damals konnte man noch mächtige Stoßstangen verbauen, damit konnte man noch richtig stoßen, beispielsweise Fußgänger, spielende Kinder und so, die waren seinerzeit noch stabiler und konnten noch was wegstecken. Heute sind diese Verkehrsteilnehmer halt alles Weicheier, da braucht es eben keine Stoßstangen sondern Stoßfänger, die den Anstoß abfangen und im Zweifelsfall auch nachgeben. Ich denke, dass das die Entwicklung von der Stoßstange zum Stoßfänger erklärt. Vielleicht hat man heute aber auch einfach ein anderes Bewusstsein gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern.
V6 Mixto Lang
09.11.2015, 18:17
Damals .... (waren)... Fußgänger, spielende Kinder.... noch stabiler und konnten noch was wegstecken. Heute sind diese Verkehrsteilnehmer halt alles Weicheier....
Stimmt! :tw::tw:
Neandertaler waren wirklich hart im Nehmen! Der Fred Feuerstein hatte zum Beispiel deshalb überhaupt keine Stoßstange an seinem Familienmobil, da kam gleich die Steinwalze auf voller Breite.........lach.
Für den heutigen Menschen machen jedoch aktive und passive Systeme für den Fußgängeraufprallschutz schon Sinn....... der gute Fred Feuerstein konnte schließlich nur eine Vmax von 10 km/h mit seinem Fahrwerk erreichen........
demokrit
10.11.2015, 08:38
Genau! Damals konnte man noch mächtige Stoßstangen verbauen, damit konnte man noch richtig stoßen, beispielsweise Fußgänger, spielende Kinder und so, die waren seinerzeit noch stabiler und konnten noch was wegstecken. Heute sind diese Verkehrsteilnehmer halt alles Weicheier, da braucht es eben keine Stoßstangen sondern Stoßfänger, die den Anstoß abfangen und im Zweifelsfall auch nachgeben. Ich denke, dass das die Entwicklung von der Stoßstange zum Stoßfänger erklärt. Vielleicht hat man heute aber auch einfach ein anderes Bewusstsein gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern.
Das wird aber auch gerne einfach nur vorgeschoben und ist ein schwaches Argument. Der Lack auf heutigen Stoßstangen schützt niemanden und es wäre ein Klacks auch entsprechende Gummileisten oder andere kratzfeste Materialen zu verbauen. Von vielen tollen, neuen und flexiblen Kunststoffen mal abgesehen.
Und splitternde Kunststoffstoßstangen (wie z.B. bei meinem Mondeo) sind bestimmt total super für schwächere Verkehrsteilnehmer.
Tatsächlich verdienen Werkstätten und Versicherungen vermutlich recht gut an diesen "Bagatellschäden", so dass hier überhaupt kein Interesse an Änderungen besteht...
Der Lack auf heutigen Stoßstangen schützt niemanden und es wäre ein Klacks auch entsprechende Gummileisten oder andere kratzfeste Materialen zu verbauen.
Lässt sich ja selbst nachrüsten. Ist vielleicht nicht so schick a:), erfüllt dann aber seinen Zweck bei Parkremplern
demokrit
11.11.2015, 09:03
Lässt sich ja selbst nachrüsten. Ist vielleicht nicht so schick a:), erfüllt dann aber seinen Zweck bei Parkremplern
Wenn Du was brauchbares hast, lass es mich wissen ;) Meine Erfahrungen mit solchen Dingern sind eher, dass sie nach dreimal Waschen wieder abfallen... Ich hätte ja auch gerne die unlackierte Stoßstange vom Vito genommen, die es beim Viano aber nicht gab^^
Mein Versicherungsmensch will das als privathadtpflichtschaden aufnehmen und bearbeiten. Freue mich über die gute Betreuung des Agenturleiters!
Mist, Versicherungsmann hatte meine Mail falsch gelesen.
Benzin-Klausel. Bedeutet, aussteigen gehört zum Betrieb des Autos, dann Kfz-Haftpflicht.
Wie gut dass ich rabattschutz habe. 3 Regulierungen / Auto ohne Höherstufung. Ist in 5 Jahren der 2. Fall, an Ostern wird das Auto gewechselt, dann habe ich wieder 3 Regulierungen frei...
Benzin-Klausel. Bedeutet, aussteigen gehört zum Betrieb des Autos, dann Kfz-Haftpflicht.
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was es nicht alle gibt...habe gerade mal gegoogelt. Die ham doch ne Macke... :760::760:
Hallo Blondie,
naja, irgendwie müssen die Versicherungen ja gegeneinander abgegrenzt werden. Ich kann das ja sogar nachvollziehen, vielleicht aber auch berufsbedingt...
Wie gut, dass wir alle unseren Versicherungen bei einer Versicherung haben, da kann es uns egal sein, aus welchem Topf der Schaden reguliert wird. Wenn er reguliert wird, die kleine ist ja erst 6 Jahre alt. Warten wir es mal ab.
Wenn wir aber die Versicherungen bei unterschiedlichen Konzernen hätten, würden wir dann evtl. im Konfliktbereich der Versicherungen stehen, die beide die Regulierung ablehnen, weil ja die andere zuständig sei....
V6 Mixto Lang
10.12.2015, 12:16
Werte V-Gemeinde,
heute schrieb mir der Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses und "geringer Schuld" eingestellt wird und als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.
Zur Erinnerung: mein Schaden hätte insgesamt rund € 1500 betragen, wenn ich den Schädiger nicht selbst gestellt hätte!
Bemerkenswert im negativen Sinn empfand ich den Satz, das angesichts "des hohen Lebensalters und des straflosen Vorlebens davon auszugehen ist, dass bereits allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird."
Im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen!
Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz:Nochmals werde ich diesen Aufwand mit der Erstattung einer Anzeige jedenfalls nicht mehr betreiben........... .
Naja. Da wird wohl wieder jemand jemanden kennen...
... im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen!
Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz:Nochmals werde ich diesen Aufwand mit der Erstattung einer Anzeige jedenfalls nicht mehr betreiben........... .
Na, das ist doch 'ne Perspektive. Such' Dir die Adresse von dem Staatsanwalt raus, warte bis Du alt geworden bist, fahre dem Staatsanwalt in seine Kiste und mach' Dich aus dem Staub.
Spaß beiseite: Ich habe Zweifel, ob das in-Zukunft-nicht-zur-Anzeige-bringen die richtige Lehre aus dieser Erfahrung ist.
alexanderpeter
10.12.2015, 22:05
Werte V-Gemeinde,
heute schrieb mir der Staatsanwalt, dass das Ermittlungsverfahren wegen fehlenden öffentlichen Interesses und "geringer Schuld" eingestellt wird und als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.
Zur Erinnerung: mein Schaden hätte insgesamt rund € 1500 betragen, wenn ich den Schädiger nicht selbst gestellt hätte!
Bemerkenswert im negativen Sinn empfand ich den Satz, das angesichts "des hohen Lebensalters und des straflosen Vorlebens davon auszugehen ist, dass bereits allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird."
Im Klartext: wenn jemand alt ist, darf er (weitgehend) folgenlos geparkte Autos anfahren und sich einfach aus dem Staub machen!
Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz:Nochmals werde ich diesen Aufwand mit der Erstattung einer Anzeige jedenfalls nicht mehr betreiben........... .
Guten Abend Horst,
hab das mal etwas verfolgt. Ganz so klar ist mir das noch nicht. Verstehe ich das richtig, die Versicherung des Unfallverursacheres hat den Schaden beglichen? Oder nicht?
wrangler89
11.12.2015, 08:09
Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz: .
Hattest Du jemals Vertrauen in dieses System? Wenn Du hierzulande Geschädigter bist, hast Du doch eh meist die A....- Karte.
Ich kenn das zur Genüge. 2x Reifen zerstochen, aus niederen Beweggründen (und bevor andere rumlabern, NEIN, keine Geldschulden), Täter bekannt, Zeugen da, Anzeige gemacht.
Und....,
nach ein paar Wochen ist noch immer nix passiert. Nach persönlichem Vorsprechen bekamen wir mitgeteilt, das die Anzeige und alles dazugehörige abhanden gekommen ist.:kotz:
Unser Schaden, 1900,-€.
Leider bekam ich den Typen nicht in die Hände. Der war mit dem Bike schneller als ich mit Zimmermannskluft...
Ich weiß bis heute nicht, um wen meine Frau damals mehr Angst hatte...
Aber danach war Ruhe.
Meine Meinung- selbst ist der Mann!
Hattest Du jemals Vertrauen in dieses System? Wenn Du hierzulande Geschädigter bist, hast Du doch eh meist die A....- Karte.
Ich kenn das zur Genüge. 2x Reifen zerstochen, aus niederen Beweggründen (und bevor andere rumlabern, NEIN, keine Geldschulden), Täter bekannt, Zeugen da, Anzeige gemacht.
Und....,
nach ein paar Wochen ist noch immer nix passiert. Nach persönlichem Vorsprechen bekamen wir mitgeteilt, das die Anzeige und alles dazugehörige abhanden gekommen ist.:kotz:
Unser Schaden, 1900,-€.
Leider bekam ich den Typen nicht in die Hände. Der war mit dem Bike schneller als ich mit Zimmermannskluft...
Ich weiß bis heute nicht, um wen meine Frau damals mehr Angst hatte...
Aber danach war Ruhe.
Meine Meinung- selbst ist der Mann!
Etwas weitab vom Thema aber auch sehr heftig und die Justiz schläft bzw. will nichts machen.
42 Anzeigen und es tut sich nichts !
Video (http://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/2-deutschlands-schlimmster-nachbar-clip)
V6 Mixto Lang
11.12.2015, 10:41
Hattest Du jemals Vertrauen in dieses System? Wenn Du hierzulande Geschädigter bist, hast Du doch eh meist die A....- Karte.
So scheint es wohl - leider - zu sein!
wrangler89
11.12.2015, 10:41
Sorry wenn ich abgedriftet bin...:admin:
Die adäquate Reaktion darauf, dass unsere Strafverfolgungsorgane nicht so arbeiten wie wir uns das vorstellen, soll also entweder Resignation oder aber Selbstjustiz sein? Mmh. Das eine mag nicht jeder, das andere kann nicht jeder. Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?
wrangler89
11.12.2015, 13:23
Die adäquate Reaktion darauf, dass unsere Strafverfolgungsorgane nicht so arbeiten wie wir uns das vorstellen, soll also entweder Resignation oder aber Selbstjustiz sein? Mmh. Das eine mag nicht jeder, das andere kann nicht jeder. Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?
... wenn die Dir mal zuhören ja.
Aber letztenendes, wie war das mit den Krähen....
Leider werden wir wohl damit leben müssen.
V6 Mixto Lang
11.12.2015, 16:07
Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?
Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????
Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind.
Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......
Ich, der ich Laie in Angelegenheiten des Rechts bin, verstehe das so, dass Du die Verfahrenseinstellung in der Tat wohl nicht rückgängig machen kannst. Du kannst die Entscheidung darüber aber anfechten, worüber Du in dem netten Brief des Staatsanwaltes wohl auch informiert worden bist. Alles geregelt in der Strafprozessordnung, lies mal die Paragraphen 171 http://dejure.org/gesetze/StPO/171.html und 172 http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html . In netteren Worten auch hier nachlesbar https://www.strafverteidiger-berlin.info/einstellung-des-verfahrens-nach-170-stpo-geschaedigter/
Im Übrigen ist es ja nicht so, dass Dein Schädiger nicht gepeinigt werden wird, denn wie Du berichtet hast, schreibt der Staatsanwalt Dir ja auch, dass er das Verfahren als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. Mit anderen Worten: der Staatsanwalt sorgt zwar nicht für eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe, aber die Behörde voraussichtlich für eine Geldbuße. Die Motivation dafür ist m. E. recht schön hier https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit beschrieben, daraus auszugsweise: "Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Geldbußen. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung) ..."
Das mag alles, wie bereits angedeutet, nicht Deinen Erwartungen entsprechen, aber augenscheinlich geht wortwörtlich alles mit rechten Dingen zu, also eben nicht getreu "... da wird wohl wieder jemand jemanden kennen ..." oder "... (arbeitsscheue) Staatsanwalt ...". Derartige Formulierung haut man schnell mal raus, lesen sich ja auch sehr schön, aber nach meiner Einschätzung ist dies eben keine Bananenrepublik.
Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????
Doch, schaust Du einfach mal in den §172 StPO: Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
Das Klageerzwingungsverfahren hat zur Folge, dass die staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung gerichtlich überprüft wird.
Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind.
Straf- und Zivilrecht sind in unserem Rechtssystem getrennt zu betrachten.
Strafgesetze dienen ausschließlich dazu den Strafanspruch des Staates zu befriedigen. Im Rahmen des Strafverfahrens werden grundsätzlich keine zivilrechtlichen Entscheidungen getroffen / Schadensersatzansprüche befriedigt. Hier ist der Geschädigte dann gefordert, seine Ansprüchen im Rahmen der Zivilgerichtsbarkeit zu regeln. Die Einstellung eines Strafverfahren hat in der Regel keine Auswirkungen auf ein Schadensersatzverfahren.
Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......
Es ist doch schön, dass ein Schadensausgleich erfolgt ist und die Ansprüche des Geschädigten befriedigt worden sind. Und das unabhängig davon, dass das Strafverfahren eingestellt worden ist.
V6 Mixto Lang
11.12.2015, 17:58
Danke an purple und HHH1961 für Eure Mühe und die Erläuterungen! :admin:
Habe gerade ein klein wenig zum Klageerzwingungsverfahren bei Wiki gelesen.
Der Staatsanwalt schrieb mir, dass das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 STPO eingestellt ist (wegen Geringfügigkeit).
Bei Wiki stand der Satz: "Bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit (§§ 153 ff. StPO) ist die Klageerzwingung unzulässig".
Hier hat der Gesetzgeber also schon in seinem Sinn vorgesorgt, dass er nicht zur Arbeit gezwungen werden kann............ . :heul:
... hier hat der Gesetzgeber also schon in seinem Sinn vorgesorgt, dass er nicht zur Arbeit gezwungen werden kann............ . :heul:
Dann zwing Du ihn zur Arbeit bzw. verursache ihm zumindest eine gewisse Unbequemlichkeit. Wenn ein formaler Weg ausgeschlossen ist, dann wähle den informellen. Schreib ihm. Schildere ihm Dein Unverständnis über seine Entscheidung, dass ein Vergehen, bei dem Schaden verursacht wurde, für den sich der Verursacher aus der Verantwortung stehlen wollte, einfach nicht weiterverfolgt wird. Denn dieser Entscheidung ging ja wohl eine hypothetische Schuldbeurteilung voraus. Es hat keine endgültige Bewertung der Schuld des Täters stattgefunden, vielmehr hat der Staatsanwalt auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen eine Beurteilung vorgenommen. Dabei hat er die Schuld im konkreten Fall augenscheinlich als geringer im Vergleich zu Vergehen der gleichen Art bewertet, angelehnt an http://www.anwalt.de/rechtstipps/einstellung-des-verfahrens-wegen-geringfuegigkeit-stpo_026438.html , dort der 2te Punkt. Im Klartext, wenngleich überzogen: Wenn es (Fahrerflucht) alle machen, dann werden Einzelne auch nicht bestraft. Kann das richtig sein? Wenn wir alle morden, ehebrechen und betrügen, dann ist das der Standard und somit hinzunehmen?
Lass ihn also quasi wissen, dass man seine getroffene Entscheidung nicht einfach so hinnimmt, sondern sie sehr wohl kritisch hinterfragt. Zwinge ihn angesichts der Wirkung seiner Entscheidung auf an das Recht gläubige Bürger dazu, dass er für sich rekapituliert, ob er den ihm gegebenen Ermessensspielraum adäquat genutzt hat. Das wird Dir für Deinen konkreten Fall nicht helfen. Vielleicht wird er Dir noch nicht einmal antworten. Aber vielleicht geht er dann morgen selbstkritischer an die Beurteilung einer ähnlichen Situation heran.
Also schreib ihm.
Das ist Dir zu lau? Du willst eine größere Dynamik erzielen? Dann schreib der Dienstaufsichtsbehörde, also dem Landesjustizministerium.
V6 Mixto Lang
11.12.2015, 21:54
Also schreib ihm.
Ich denke darüber nach; es ist wohl das einzig "vernünftige" Ventil, um mein Unverständnis kundzutun... auch wenn es in der Sache nichts bewegt.
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