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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antischlingerkupplung wechseln, Kupplung ist aber in Fahrzeugschein eingetragen


Eumeltier
18.07.2015, 17:53
Hallo,

mir war hier ja geraten worden, die "altertümliche" Westfalia SSK 2 gegen ein aktuelles Exemplar zu tauschen.

Nun ist die SSK 2 aber wörtlich im Schein des Wohnwagens eingetragen für die 100km/h Zulassung.

Ich fürchte, dann ist ein Tausch ohne Papierkram nicht möglich?

Gruß,
Martin

rollieexpress
18.07.2015, 17:59
Wenn die Kupplung abgenommen ist musst Du die dann zwangsläufig umtragen lassen.

v-dulli
18.07.2015, 18:08
Hallo,

mir war hier ja geraten worden, die "altertümliche" Westfalia SSK 2 gegen ein aktuelles Exemplar zu tauschen.

Nun ist die SSK 2 aber wörtlich im Schein des Wohnwagens eingetragen für die 100km/h Zulassung.

Ich fürchte, dann ist ein Tausch ohne Papierkram nicht möglich?

Gruß,
Martin

In Zeiten von ESP mit Trailerstabilisierung könnte ich mir vorstellen dass der Wohnwagen hinter dem V für die 100er Zulassung keine Schlingerkupplung braucht. Sprich doch mal mit dem TÜV bzw. dem Hersteller des Wohnwagens.

Eumeltier
18.07.2015, 18:28
In Zeiten von ESP mit Trailerstabilisierung

Es heißt aber immer, dafür müßte das Anhänger-ESP im Fahrzeugschein des Zugwagens eingetragen sein...

v-dulli
18.07.2015, 18:53
Es heißt aber immer, dafür müßte das Anhänger-ESP im Fahrzeugschein des Zugwagens eingetragen sein...

Schau mal nach Code BB3, das beinhaltet die TSA-Funktion.

Vito/Viano - BB3 - Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP®) inkl.
EBV - Elektronische Bremskraftverteilung
ABS - Antiblockiersystem
ASR - Antriebsschlupfregelung
BAS - Bremsassistent
ROM - Roll Over Mitigation
RMI - Roll Movement Intervention
LAC - Load Adaptive Control
EUC - Enhanced Understeering Control
TSA - Trailer Stability Assist (Anhängerstabilisierung)

Eumeltier
18.07.2015, 19:11
Ja, auch wenn der Viano das hat... aber soweit ich weiß, muß das "Anhänger-ESP" im Fahrzeugschein eingetragen sein, um für die 100km/h Zulassung zu gelten (woher soll der kontrollierende Polizist sonst wissen, ob das Zugfahrzeug Anhänger-ESP hat?)

Und das sehe ich bei meinem Viano nicht...

Gruß,
Martin

v-dulli
18.07.2015, 19:33
Ja, auch wenn der Viano das hat... aber soweit ich weiß, muß das "Anhänger-ESP" im Fahrzeugschein eingetragen sein, um für die 100km/h Zulassung zu gelten (woher soll der kontrollierende Polizist sonst wissen, ob das Zugfahrzeug Anhänger-ESP hat?)

Und das sehe ich bei meinem Viano nicht...

Gruß,
Martin

Ich habe keine Ahnung ob das beim Zugfahrzeug im Fahrzeugschein steht oder stehen muss aber Du kannst ja 00800 1 777 7777 (Kostenlos. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können Gebühren anfallen. Alternative: +49 (0)69 9530 7277) anrufen und nachfragen ob es dafür eine Bescheinigung gibt.

murphy
18.07.2015, 21:54
Wir haben erst kürzlich eine ältere ALKO-ASK-Kupplung durch ein Winterhoff-Modell ersetzt. Die schreiben dazu: EG-Typgenehmigung, keine Eintragung nötig.

http://www.winterhoff.de/produkt-kategorie/sicherheitskupplung-mit-spurstabilisierung-bis-3500-kg

Da im Fahrzeugschein des Wohnwagens Bj. 1998 mit 100er Zulassung auch die ALKO namentlich erwähnt wird, führe ich die Typgenehmigung der neuen Winterhoff-Kupplung in den Bordpapieren mit - und lasse es im Zweifelsfall drauf ankommen.box.

Nachtrag: Hier steht noch was dazu: http://www.tuev-nord.de/de/checks-und-untersuchungen/100kmh-zulassung-2618.htm

Die Kernaussage ist wohl: "Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer." Ist man in Deutschland ja gar nicht mehr gewohnt, so viel Eigenverantwortung. Falls Du Dich allein auf das Pkw-seitige Anhänger-ESP verlassen willst, muss das in den Zulassungspapieren eingetragen sein.

Ich würde ja die veraltete gegen eine neue ASK-Kupplung tauschen; die Dinger sind inzwischen echt komfortabel zu bedienen und ein Sicherheitsgewinn, egal welches Zugfahrzeug.

Kurthi
20.07.2015, 16:11
ASK ist Voraussetzung für die 100 km/h. Egal ob Anhänger ESP vorhanden ist.

Eumeltier
20.07.2015, 16:24
ASK ist Voraussetzung für die 100 km/h. Egal ob Anhänger ESP vorhanden ist.

Google sagt was anderes

Korsar
20.07.2015, 16:34
Hallo,

so wie mir das bekannt ist stimmt die Aussage nicht ganz.

Hier mal die verschiedenen Varianten / Voraussetzungen in Kurzform

( http://www.humbaur.com/wissenswertes/100-kmh-regelung.html )

100 km/h Regelung So dürfen Sie Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen

Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
-Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h
zugelassen sein. Das ist bei Humbaur Anhängern Standard. Sie dürfen
- außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
- Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers
anbringen.
- Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische
Radstoßdämpfer.
- Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur
Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung.
---------------------------------------------------------

Was mir nie ganz klar geworden ist, kann man durch eine Antischlingerkupplung bei einem ungebremsten Anhänger auch ein günstigerers Verhältnis hinbekommen als die läppischen 0,3 (die vollen 750 kg bekommt bekommt man nur mit den neuen MP's deren Leergewicht wohl deutlich über den Eintragungen in den Papieren liegt - 2500kg x 0,3 = 750 kg. a:) .tut.

Wenn man auch nur mit einem um 0,1 besseren Faktor weg käme (BSP. Leergewicht 1950 kg x 0,4 = 780 kg) das wäre die Nachrüstung einer Antischlingerkupplung vielleicht ja wert?

Eumeltier
20.07.2015, 16:36
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung.

Diese Werte gelten aber nicht für Wohnwagen.
Da ist der Faktor 0.8 und 1.0