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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Habe meine Rettungskapsel an einen Querulanten verkauft...!


princeton1
24.10.2014, 14:07
Ahoi zusammen,
da habe ich ja mal wieder richtig Glück gehabt...!
Nach einer transparenten mobile.de Anzeige konnte ich am vergangenen
Dienstag meinen alten SMART CDI mit "neuen" schwarzen Panelen an einen Frankfurter (Main) verkaufen.

Nach gründlicher Fahrzeugbegutachtung, Probefahrt und Vertrag mit typischer "Gekauft wie gesehen" + "Es gab keine weiteren Absprachen" Klauseln, nervt der Typ jetzt, weil ich irrtümlich bei mobile.de einen Haken bei CD-Player setzte, obgleich der SMART kein CD-Laufwerk hat.
Und er hätte von MB-Frankfurt erfahren, dass mein Fzg. mal ursprünglich orange Panele hatte...!
Obwohl ich ihm nun freundlichst mitgeteilt habe, dass die Angaben bei mobile.de keinen verbindlichen Charakter haben, und er genügend Möglichkeiten hatte sich bei der Fzg.-Begutachtung in Bremen von der tatsächlichen Ausstattung zu überzeugen, fordert er nun von mir eine Differenz für ein CD-Radio in Höhe von schlappen € 700,00...!
-:)
Ebenso erwartet er im Nachgang eine offizielle Rechnung vom Panel-Tausch und über meine verbaute Eberspächer Standheizung...!

Trotz, dass er sich vertraglich verpflichtet hat, das Fzg., welches er für die Überführung im angemeldeten Zustand übernommen hat, bis heute Nachmittag umzumelden, will er das nun bis zum Erhalt seiner nachträglichen Forderungen nicht machen...!
-:(
Da vergeht einem die ganze Freude am Fahrzeugverkauf...!
Ich habe bereits über meine Zulassungsstelle eine Zwangsabmeldung in die Wege geleitet...!

So ein Kaufvertrag ist ja auch wirklich schwer zu deuten...!

-:)

tschüss dann

Nico

ankman
24.10.2014, 14:33
ist schon interessant – smart-paneele sind wie eine Komplettfolierung. Die ursprüngliche Farbe ist in den Papieren festgelegt, muss aber nicht umgeschrieben werden... Darf ich fragen, was so ein kompletter Satz Paneele kostet? Ich hab auch noch einen smart, den man damit hübschen könnte... (kann aber auch bei smart fragen)

princeton1
24.10.2014, 14:56
Ich habe von meinem jetzt verkauften Sondermodell "nightorange" die orangen Panele auf meinen neuen Smart umgebaut. Und den alten SMART mit jetzt fast werksneuen schwarzen Panelen verkauft!

Ich habe dem Typen mitgeteilt, dass öfters SMART-Panele getauscht werden als Handy-Schalen...!

Für etwa €1.200,- bis € 1.400,- könnte man im SC, bzw. bei MB die Panele tauschen lassen.

-:)

Gruss

Nico

drdisketti
24.10.2014, 15:35
Schlag' ihn mit gleichen Waffen und leg' ihm einen CD-Player incl. Klettband aufs Armaturenbrett :802:

Auf Nachrüstrechnungen einen Anspruch zu erheben ist schlecht durchsetzbar, meine Meinung.

Nicht ummelden als Druckmittel geht nicht, klar - nur hast Du leider die Fahrzeugpapiere & Kennzeichen nicht mehr in den Händen. Mit dem Kaufvertrag geht es zum Glück auch (Versicherung nicht vergessen - nicht, dass Deine SB noch *leidet* !!).

sh911
24.10.2014, 15:35
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ein bisschen kenne ich mich da aus - muss ich bei mir in der Firma mich auch um so einen Kram kümmern....

Also, rechtlich gesehen sehe ich Dich auf der sicheren Seite. Als Privatperson wird Dir schon die Möglichkeit auf Fehler im Angebot eingeräumt, soweit das nicht in den Kaufvertrag mit übernommen wurde. Wenn also der CD-Player im Kaufvertrag nicht ausdrücklich erwähnt ist - ignoriere seine Forderungen einfach mit Achselzucken. Hier gilt dann wirklich das "gekauft wie gesehen".

Welche Farbe die Panel nun haben und ob Du da ne Rechnung hast, entzieht sich mir der Grund das belegen zu müssen. Wenn im Kaufvertrag Unfallfrei steht und das Teil wirklich keinen Unfall hatte, sondern der Wechsel der Panell`s einen kosmetischen Hintergrund hatte, kann Dir niemand irgendwas. Es Sei denn, der Smart hat sich in Orange präsentiert und ist in Frankfurt schwarz angekommen...... *lach*

Ganz heise Geschichte ist natürlich, dass der Typ nicht ummelden will. Hier bewegt er sich auf gaaanz dünnem Eis. Bitte mache sofort eine schriftliche Meldung an Deine Versicherung und an die Zulassungsstelle, dass Du das Fahrzeug am..... verkauft hast und an wen. Wenn der nicht ummeldet, bekommt er richtig Ärger mit der Zulassungsstelle, denn er ist verpflichtet das Fahrzeug so schnell als machbar umzumelden. Da er Dir angekündigt hat, dass er nicht ummeldet, schreibe ihm eine E-Mail, indem Du ihm ausdrücklich die Nutzung des Fahrzeuges mit Deinen Kennzeichen untersagst und kündigst ihm direkt Regress an, wenn Dir durch die unerlaubte Nutzung Deiner Kennzeichen Schaden entsteht. Vergiss ihm nicht mitzuteilen, dass Du der Zulassungsstelle den Verkauf mit seinen Daten mitgeteilt hast.

Ich denke, da wird der schnell klein bei geben. Sollte der mit irgendwas drohen, würde ich gar nicht mehr drauf reagieren. Das schaukelt sich sonst nur unnötig hoch.

Mitte nächster Woche fragst Du bei der Zulassungsstelle nach, ob die Ummeldung erfolglt ist. Wenn nicht, frage gezielt dannach, wie weiter verfahren wird und weise darauf hin, dass Du dem Käufer auferlegt hast das Fahrzeug sofort umzumelden.

Lass Dich nicht erpressen, ärgern oder herausfordern. Der kann Dir gar nichtst und Dein Geld hast Du ja schon.

quiri
24.10.2014, 16:22
...nervt der Typ jetzt, weil ich irrtümlich bei mobile.de einen Haken bei CD-Player setzte, obgleich der SMART kein CD-Laufwerk hat.
..

Häkchen hin oder her - er hat doch bei der Besichtigung gesehen, dass da kein CD-Player drin war - oder hatte er Tomaten auf den Augen?

Der will nur nachkarten.

Am Besten so reagieren, wie oben beschrieben (Versicherung, Zulassungsstelle, ...)

Viel Glück!

VG Andreas

princeton1
24.10.2014, 16:33
Danke schon mal für Eure hilfreichen Einwände!

Mit meiner Versicherung hatte ich gestern schon gesprochen, und die Dame meinte, dass sie nichts machen könnte, und das Fahrzeug würde bis zur regulären Abmeldung auf meinen Namen/Konditionen weiter versichert sein...!

Danach hatte ich bei meiner Zulassungsstelle mit Hilfe des schriftlichen Kaufvertrags eine behördliche Zwangsabmeldung in die Wege geleitet.
Der wird aber erstmal nur "freundlich" angeschrieben...!?!

Ich habe übernächste Woche beruflich in Stuttgart zu tun, wenn sich bis dahin nix getan hat, dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn ich mir nach Sonnenuntergang in Frankfurt "MEINE" Kennzeichen hole...?!?

.box.

Gruss

Nico

Kaschdi
24.10.2014, 16:41
Das reicht schon, wenn du nur die Stempel abkratzen tust. Wenn Du die Kennzeichen abmontierst (auch wenn es noch auf deinen Namen angemeldet ist) ist es Diebstahl.

Klemm Ihm dann aber einen Hinweis unter die WSS, das das Kennzeichen entstempelt ist.

gollefrietze
24.10.2014, 16:59
hallo
du hast ihm doch bestimmt beim verkauf mündlich davon erzählt.
wenn er es gewusst und gesehen hat bist du auf der sicheren seite da auch mündlicher kaufvertrag genauso bindend ist wie ein schriftlicher.
wenn du dann noch genug zeugen hast....
ruf doch mal eine detektei in frankfurt an was das enstempeln kostet.....
viel glück


Danke schon mal für Eure hilfreichen Einwände!

Mit meiner Versicherung hatte ich gestern schon gesprochen, und die Dame meinte, dass sie nichts machen könnte, und das Fahrzeug würde bis zur regulären Abmeldung auf meinen Namen/Konditionen weiter versichert sein...!

Danach hatte ich bei meiner Zulassungsstelle mit Hilfe des schriftlichen Kaufvertrags eine behördliche Zwangsabmeldung in die Wege geleitet.
Der wird aber erstmal nur "freundlich" angeschrieben...!?!

Ich habe übernächste Woche beruflich in Stuttgart zu tun, wenn sich bis dahin nix getan hat, dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn ich mir nach Sonnenuntergang in Frankfurt "MEINE" Kennzeichen hole...?!?

.box.

Gruss

Nico

Thorsten Hoppe
24.10.2014, 17:12
Meiner Meinung nach darf man das Entstempeln gar nicht selbst machen weil das ein Verwaltungsakt einer Behörde ist. Die einzige Möglichkeit Unannehmlichkeiten zu verhindern ist es das Fahrzeug generell nur abgemeldet zu übergeben. Dann geht man allen Problemen von Anfang an aus dem Weg. Vielleicht als Tip für die Zukunft und folgende Fahrzeugverkäufe

princeton1
24.10.2014, 17:13
...Wenn Du die Kennzeichen abmontierst (auch wenn es noch auf deinen Namen angemeldet ist) ist es Diebstahl...

-:)

Sicher???

-:)

Mit den Kennzeichen könnte ich ja schließlich bei meiner Zulassungsstelle vorstellig werden. (Zwecks offizieller Abmeldung!)

Gruss

Nico

Thorsten Hoppe
24.10.2014, 17:19
Du hast das Fahrzeug verkauft und hast ohne Papiere gar nicht mehr die Möglichkeit das Fahrzeug abzumelden. Es wäre definitiv Diebstahl auch wenn du dich im Recht glaubst. Den gravierenden Fehler dass du einem Fremden dein Fahrzeug angemeldet übergeben hast kannst du leider nicht mit eigenen Mitteln rückgängig machen....

blondie
24.10.2014, 17:23
Ich habe meine Fahrzeuge IMMER abgemeldet verkauft. Wenn einer was wirklich haben will is dem das egal und besorgt sich Rote oder Überführungskennzeichen...

blondie
24.10.2014, 17:27
Meiner Meinung nach darf man das Entstempeln gar nicht selbst machen weil das ein Verwaltungsakt einer Behörde ist.

Naja..auf unserer Zulassungsstelle macht man das selber am Automaten. Natürlich erst nach dem man bei der Tante war und die ihn aufgefordert hat. :) Und woher weis er denn das du die abgekratzt hast und der Zettel is ja im Computer geschrieben.. Auch wenn die Kennzeichen auf einmal gar nicht dran sind...upps.. Da hat er richtig Streß... Weil er es selbst nur mit einer Eidesstattlichen Erklärung ummelden darf...

princeton1
24.10.2014, 17:30
Mit "abhandengekommenen" Kennzeichen würde ich ihm zumindest die frohlockende Weiternutzung unterbinden!

Und als "gravierenden" Fehler würde ich mein Vorgehen nicht bewerten!

Er hat mir das Fahrzeug aus meinem "laufendem" Betrieb abgekauft, sprich, hätte er ihn nicht genommen, hätte ich das Fzg. noch weiter genutzt.
Ist halt in der Praxis nicht immer so einfach!
Ich hätte nach seiner weiten Anreise aus Frankfurt + seiner Kaufentscheidung ihn ja ungern wieder zurückgeschickt mit den Worten "Kommen Sie morgen wieder, dann ist das Fzg. abgemeldet!"

Ich habe seine Ausweispapiere fotografiert und wir haben alles Relevante, auch bzgl. der Kennzeichennutzung, im schriftlichen Vertrag fixiert!

Gruss

Nico

v-dulli
24.10.2014, 17:31
Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. Kontakt mit der Frankfurter Polizei?

Thorsten Hoppe
24.10.2014, 17:42
das Abmelden selbst ist ein Verwaltungsakt und beinhaltet das Entfernen der Plaketten. durch das Entfernen der Plaketten wird kein Auto abgemeldet. und wenn die Kennzeichen weg sind muß er die als gestohlen melden und bekommt dann neue kennzeichen zugeteilt.

princeton1
24.10.2014, 17:44
Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. Kontakt mit der Frankfurter Polizei?

-:)

Gerade erledigt!

Die machen nix, bzw. werden die erst aktiv, wenn die Zulassungsbehörde das Fzg. samt Kennzeichen regulär zur "Kontaktaufnahme" ausschreiben lässt!

LG

Nico

purple
24.10.2014, 17:47
Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. Kontakt mit der Frankfurter Polizei?

Ist keine Sache für die Polizei und interessiert daher nicht.

blondie
24.10.2014, 17:47
also hol dir die Kennzeichen und gut is...

princeton1
24.10.2014, 17:48
... und wenn die Kennzeichen weg sind muß er die als gestohlen melden und bekommt dann neue kennzeichen zugeteilt...

-:)

Ja, super!
Dann fängt das neu zugeteilte Kennzeichen aber gewiss mit einem "F" an...!
Und wahrscheinlich müsste er auch einen Versicherungsnachweis vorlegen...!

-:)

Gruss

Nico

purple
24.10.2014, 17:50
Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.

Thorsten Hoppe
24.10.2014, 17:53
das wird dann so sein. trotzdem wäre es Diebstahl wenn du sie selbst entfernen würdest und man dich dabei erwischen würde, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist wenn man sich dabei clever anstellt.

Wenn einem selbst die Kennzeichen gestohlen werden muß man Anzeige bei der Polizei machen und mit der Bescheinigung zur Zulassungsstelle und bekommt neue Kennzeichen zugeteilt. eine Versicherungsbestätigung brauhct man dazu nicht da das Fahrzeug ja angemeldet ist. geht natürlich nur als Halter. in deinem Fall würde er dann bestimmt probleme bekommen bzw müsste es dann sicherlich auf seinen Namen anmelden. Der Ablauf an sich ist aber der gleiche

Thorsten Hoppe
24.10.2014, 17:55
das entstempeln der Kennzeichen ist zudem eine hoheitliche Aufgabe einer Behörde also nicht nur Sachbeschädigung.

st ja auch nicht gegen den Verkäufer gerichtet was ich hier schreibe sondern einfach nur ein gutgemeinter Hinweis für folgende Verkäufe.

princeton1
24.10.2014, 17:58
Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.

Theorie und Praxis...!

Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!!

Ich ziehe folgendes Fazit:

Abkratzen alleine bringt gar nix!

Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer!

-:)

Gruss

Nico

mycel
24.10.2014, 17:58
Du fährst doch Harley, dann kennst Du vielleicht auch welche von den ganz bösen Jungs in rot-weiß oder rot-gold? .box.:shoot:

princeton1
24.10.2014, 18:06
Du fährst doch Harley, dann kennst Du vielleicht auch welche von den ganz bösen Jungs in rot-weiß oder rot-gold? .box.:shoot:

.box.

Da schicke ich doch keine 1%er, das macht der Präsident selber!!!

.box.

Gruss

Nico

Danidog
24.10.2014, 19:03
Öffentlich ankündigen würde ich sowas lieber nicht .pfiff.

Leider gibt es ja auch keine Garantie dafür, dass das Auto öffentlich zugänglich abgestellt ist.

Aber Deinen "Hals" kann ich verstehen, mich wundert auch öfters mal, wie es sein kann, dass niemand zuständig ist ...

Ex_Benutzer
24.10.2014, 19:09
Grübel sind nicht die Kennzeichen Dein Eigentum???? er läuft ja in einem anderen Bundesland nun...also ab damit und dumm stellen ...waren nur zur Überführung...aber ****e ist ja weil keine Papiere mehr da sind zum abmelden hmmmm bau se ab würde ich auch machen Penner die, oder Anwalt, wenn der nicht so teuer ist..meistens reicht ein Brief von dem schon merkt er oha der wehrt sich ...
Gruß Holger

princeton1
24.10.2014, 19:09
...Leider gibt es ja auch keine Garantie dafür, dass das Auto öffentlich zugänglich abgestellt ist...

-:)

Doch, der Käufer sagte mir, dass er explizit einen SMART CDI mit Standheizung suchte, da das Fzg. draussen stehen muss...!

-:)

Gruss

Nico

Ex_Benutzer
24.10.2014, 19:10
beim bücken...2K-Bauschaum hust ..........

princeton1
24.10.2014, 19:13
beim bücken...2K-Bauschaum hust ..........

-:)

Ahhhh, ein Pragmatiker...!

-:)

Ex_Benutzer
24.10.2014, 19:16
wegen meinem Husten sorry ist chronisch ....grins

Danidog
24.10.2014, 19:36
"Draussen" kann aber auch auf einem eingezäunten Grundstück sein :rolleyes:

Ex_Benutzer
24.10.2014, 19:39
Deutschland ist für Polen auch eingezäunt...grins ...es gibt Teile die haben "Wandertag"

Ex_Benutzer
24.10.2014, 19:40
bei 2 K verlierst Du nie deinen Auspuff...schwöre ich Dir hust ....grins

Ex_Benutzer
24.10.2014, 19:42
aso noch was....man bekommt Buttersäure bei ebay zum vertreiben von ****würfen und Wühlmäusen....ist schon in Spritzen mit Kanüle aufgezogen.....und Gummihandschuhe...das Zeug stinkt...deswegen hauen Tiere dann aus dem eingezäuntem Garten ab.....

Danidog
24.10.2014, 19:47
aso noch was....man bekommt Buttersäure bei ebay zum vertreiben von ****würfen und Wühlmäusen....ist schon in Spritzen mit Kanüle aufgezogen.....und Gummihandschuhe...das Zeug stinkt...deswegen hauen Tiere dann aus dem eingezäuntem Garten ab.....

Das ärgert den Besitzer, ist aber bissi Kindergarten und löst die Problematik nicht :41:

Ex_Benutzer
24.10.2014, 19:52
das ist das letzte Mittel, wenn wer nicht hören will...sorry ist so ..will ja nur nicht das da sich Tiere einnisten wa gg

Cooper40
24.10.2014, 21:06
Nabend
Hallo von so „komischen“ Leutz habe schon genug gehört! („Und wer mich ver-S-ch….., bekommt garrrrnix.“)

Wenn mir das so passiert wäre, hätte ich dem guten Mann gesagt: „Kein Problem, dass scheint ja Kompliziert mit ihnen zu werden, ich nehme das Fahrzeug zurück, in dem Zustand wie er bei mir vom Hof ging. Gleiche Geld, minus „Nutzung“, minus der Versicherung pro ihrer Tage.“ (Aus Trotz quasi.)

Dann mal sehen was kommt! Irgend ein „ABER“ wird kommen. Ein mögliche weitere Antwort von mir: „Es haben noch zwei nach ihnen angerufen die unbedingt WOLLTEN, somit habe ich ihnen mein Fahrzeug zu Preiswert abgeben trotz fehlenden CD-dingens!

Man kann sich gegen ein Angemeldetes Fahrzeug schlecht verwähren, es im privaten Rahmen abgemeldet zu veräußern! Also was da in welche Kategorie wie geht, ist nicht über einen Kam zu hauen!

Als Fachmann hat man vor Gericht immer schlechte Karten wenn einem ein Privatmann was nachweisen kann/will! (Auch wenn man vor zwanzig Jahren eine KFZ Lehre gemacht hat aber dann als Gärtner sein Geld verdient hat.)
So herum, oder so, ist dann auch wuuuurschd.

Und die Nummer mit der Anzeige wie Klicks, ist auch nicht so einfach!
Ich komme nun selber aus dem Fach und habe bei meinem V keine Klima gebraucht. Aber sie war Gegenstand der Verhandlung. Was mich hat reinfallen lassen, dass die Temperaturanzeige beim Mopf Digital ist, aber ohne Klima sein kann. Die Klima ist ja nur der Schalter da drüber! Haben die Verkäufer auch so verstanden und in der Anzeige mit aufgeführt!

Beim Merken habe ich freundlich für ein paar Euros gefragt, aber da wurden die dann komisch. Wo ich darauhin auch komisch geworden bin habe ich Anwaltschaftlich den theoretischen Nach-Einbaus in Geldwert bekommen. Also mehr als ein paar €. Ein paar Prozent wurden mir abgerechnet, da sie dann Nagelneu sei!

Es waren beide Seiten vom Fach. Ich als Käufer brauchte die Klima nicht überprüfen. Aber der Verkäufer hat mit seiner Anzeige versichert, dass eine eingebaut sei und somit Gegenstand der Sache! (Also bei der Bewertung mit Bedacht dran gehen was ersichtlich ist und was nicht!)

Die Nummer wäre anders für mich ausgegangen, wenn die Verkäuferseite Privat gewesen wäre und ich immer noch vom „Fach“.

Weil wir gerade im Thema sind, wer liest die Fahrgestellnummer ab?!

Ich selten, aber bei unserem Smart habe ich es gemacht weil die Umstände ein wenig……..!!!!!!!!!
Da stellte sich dann eine Andere heraus! Der Verkäufer hatte Zwei und den anderen hat er ein halbes Jahr zuvor verkauft mit dem Brief von meinem! War auch lustig und ging gut aus. Geld und Papier dagelassen, aber den Smarti mitgenommen. Zwei Woche später die Papiere bekommen mit frischer HU von 23 Monaten, obwohl meiner ja keine Aktuelle mehr hatte!

Wenn man meint man hätte schon alles durch, der wird schnell oder langsam eines Besseren belehrt.

Wenn beide Seiten eine Lösung wollen, geht was. Will eine Seite nur „Zocken“ sollte die andere Seite schnell auf die Bremse gehen, weil meist, „genug“ noch lange nicht „genug“ ist! Dass ist meine Erfahrung.
Also viel Glück.

MfG Klaus

Viano Driver
24.10.2014, 22:04
Na hoffentlich liest der Frankfurter hier nicht mit!:41:

VITO-Power
24.10.2014, 22:37
Naja ... schlimmstenfalls wird es noch mal Streit um eine evtl. fällige Versicherungsprämie geben, da hier Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch haften. Ansonsten ist alles halb so schlimm ... die Versicherungsprämie könnte man sich auch noch als Schadenersatz zurückholen.

WICHTIG!

Sowohl beim Strassenverkehrsamt, als auch bei der Versicherung muss eine Veräusserungsanzeige eingereicht werden. Formulare dazu kann man sich googeln.

Durch die Veräusserungsanzeige beim Strassenverkehrsamt endet die Steuerpflicht des Verkäufers.
Durch die Veräusserungsanzeige bei der Versicherung geht die Versicherung auf den Käufer über (wird Vertragspartner), der Schadensfreiheitrabatt verbleibt beim Verkäufer.

Das Risiko ist also überschaubar.

Ich würde daher erst einmal tief durchatmen und abwarten.

princeton1
24.10.2014, 23:09
...Durch die Veräusserungsanzeige bei der Versicherung geht die Versicherung auf den Käufer über (wird Vertragspartner), der Schadensfreiheitrabatt verbleibt beim Verkäufer...

-:)

Die freundliche Dame meiner Versicherungs-Hotline vertrat die feste Ansicht, dass ich bis zur Abmeldung des SMARTs alleine + vollumfänglich für die Versicherung einstehen muss!?!

Gruss

Nico

v-dulli
24.10.2014, 23:26
-:)

Die freundliche Dame meiner Versicherungs-Hotline vertrat die feste Ansicht, dass ich bis zur Abmeldung des SMARTs alleine + vollumfänglich für die Versicherung einstehen muss!?!

Gruss

Nico

Auch mir ist die Darstellung von VITO-Power bekannt und bei den Fahrzeugen die ich privat verkauft habe, habe ich es genau so gemacht nur mit dem Unterschied dass die entsprechenden Schreiben zum Kaufvertrag gehört haben und sie vom Käufer jeweils unterschieben wurden.
Wichtig ist dabei das Übergabedatum des Fahrzeuges an den Käufer.

ANGRO
24.10.2014, 23:40
Hallo Nico,

Hast du eine ADAC Plus Mitgliedschaft oder einen anderen Verkehrsrechtsschutz? Wenn ja bist du gut raus, übergebe den Sachverhalt der Rechtsabteilung und die Sache sollte gut sein. Habe mit denen nur gute Erfahrungen gemacht, bis sie mich wegen Schadenhäufigkeit rausgeschmissen haben.

Auch sollte man bedenken, dass dies ein öffentliches Forum ist und jeder mitlesen darf/kann. Was hierzu hier so geschrieben wird ist m.A. manchmal grenzwertig. Wenn irgend eine Sache davon eintritt kann das auf dich zurückfallen. Wäre schade.

Stand bei deinem Inserat vielleicht noch der Zusatz "Irrtum vorbehaltlich" so hast du auch kein Prob werden dem CD-Player. Wieso will der denn ein original haben, das kann auch Billiggerät sein und kostet keine € 700,-

Dein Geld hast du bekommen, um den Rest sollte sich dein Rechtsschutz kümmern. Sollte ein Schaden eintreten, muss der Käufer dafür aufkommen.

Mach dich nicht verrückt, es lohnt sich nicht. Und ich rate dir davon ab, irgendwelche Aktionen zu starten, die du eventuell nicht mehr kontrollieren kannst.

Denke in einer Woche ist der Spuk erledigt. Du hast alles getan um nicht in Regress genommen zu werden.

Beste Grüsse

Andreas (ANGRO)

Cooper40
24.10.2014, 23:49
-:)

Die freundliche Dame meiner Versicherungs-Hotline vertrat die feste Ansicht, dass ich bis zur Abmeldung des SMARTs alleine + vollumfänglich für die Versicherung einstehen muss!?!

Gruss

Nico
.....soweit würde ich das auch meinen da du ja der Vertragspartner in erster Linie bist, aber ich würde auch meinen das du dein „Abgetretenes“ einklagen kannst. Und mit Klagen ist das dann immer so eine Sache! (Da seltenst einer zu 100 % Recht bekommt, wie auch der andere seltenst zu 100 % Schuld bekommt. (Egal wie Glaskar etwas erscheint!)

Ich kann da soweit nur für mich sprechen: Ich hatte mal eine Nummer am Start wo mir mein „Gegner“ nach abgesprochenem, im Nachhinein geändertem, richtig einen einschütten wollte.
Eine Zeugin verstarb in der Zeit und es sah so nicht gut für mich aus. Da meine Geschichte aber lückenlos Glaubhaft erschien, (nach normalem Denkmustern) aber bei der Gegenseite vieles Klemmte, hat der Richter in meine Richtung gehandelt so gut das mit Frau Justitia vereinbar war. Auch hat er die gegnerische Seite klargemacht das ihre Forderungen gegen alles ginge was mit „vernünftig“ zu tun hätte.

Was ich für meine Person sagen möchte, das ich gern die Kirche im Dorf lasse, (auch des Friedens wegen Zugeständnisse mache wenn ich es bis dahin nicht bräuchte) aber wenn einer meint er könne sich an mich bereichern, gehe ich die Wege bis zum Schluss, wo ich auch keine Gefangenen mache. Da werde ich aber gern unterschätz, was nicht mein Problem ist.

Beispiel mit der Klima: Ich wäre mit einem Scheck von 500 € zufrieden gewesen (zu dem Zeitpunkt wäre ein V mit Klima 800 bis 1000 € mehr Wert gewesen) wo das Autohaus meinte nein, gar nichts. Dann den Rechtsweg und die Nummer hat jene dann um die 3K gekostet. Wovon ich dann um die 1300 € bekommen habe.

Bei deiner Nummer würde ich fragen ob er für die andere Farbe überhaupt gekommen wäre! (Gerade beim Smart ist vieles „erlaubt“, was bei anderen Fahrzeugen unmöglich wäre.) Fürs CD einen Hunderter als letzte gütige Möglichkeit. Oder abholen wie zuvor schon genannt.

MfG Klaus

Nachtrag: Für geleistete Arbeit wo man keinen Murks erkennen kann, ist meines Erachtens völliger Unsinn eine Rechnung haben wollen zu müssen/dürfen! (Also ein „Leihe“ darf vieles, so lange es Fachlich in Ordnung ist.)
Dieses Recht haben meines Wissens nur Versicherungen wenn die volle Summe für eine Reparatur, also inklu MwSt zahlen soll. Da der „Kunde“ immer verpflichtet ist es „Kostengünstig“ zu verrichten, verrichten zu lassen. (Keine Rechnung: Keine MwSt und Ausfallzeit.)

VITO-Power
25.10.2014, 07:12
Die in vielen Sachen bestimmt besser als in Versicherungsrecht gebildete Hotlinedame hat dir eine Falschauskunft gegeben, auch wenn die Versicherung ihre Ansprüche natürlich faktisch erst einmal bei dir einfordern wird.

princeton1
25.10.2014, 10:00
Auf Basis des Qualitätsbeitrags vom geschätzten Kollegen Vito-Power, habe ich soeben eine offizielle Veräußerungsanzeige mit allen relevanten Daten an meine partiell ahnungslose Versicherungsgesellschaft übermittelt!

Bei meiner Zulassungsstelle hatte ich es bereits mit Abgabe einer Kopie des Kaufvertrages am vergangenen Donnerstag gemacht.

Ich werde weiter berichten!

Danke für alle (auch die sublegalen!) Hilfestellungen!

-:)

Gruss

Nico

kaltec67
25.10.2014, 17:16
Theorie und Praxis...!

Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!!

Ich ziehe folgendes Fazit:

Abkratzen alleine bringt gar nix!

Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer!

-:)

Gruss

Nico

Das Fahrzeug wird von der Zulassungsstelle stillgelegt, sobald kein Versicherungsschutz besteht. Also sofort mit dem Kaufvertrag versuchen, aus der Versicherung rauszukommen.....

princeton1
25.10.2014, 18:52
Habe ich ja schon versucht...!
Ist halt ein Teufelskreis, meine Assekuranz meint, dass ich solange der Versicherungsnehmer bleibe, solange das Fahrzeug auf meinen Namen noch angemeldet ist...!
Ich habe dort inzwischen auch schon meinen neuen SMART (in orange) angemeldet, und darf jetzt für max. 4 Wochen parallel meine bisherige Schadensfreiheitsklasse nutzen...!
Wenn sich das Problem nicht in einem Monat klären sollte, werde ich mit meinem neuen SMART CDI übelst hochgestuft...!

(Spätestens dann wird es in Frankfurt eine unerklärliche Kennzeichenverlustmeldung geben...!)

-:)

tschüss dann

Nico

kami
25.10.2014, 19:15
Vor ca 15 Jahren ist mir das auch passiert. Der Versicherung und der Zulassungsstelle hatte ich Bescheid gegeben, da das Fahrzeug aber nicht auffindbar war konnte es auch nicht Stillgelegt werden. Es wurde zur Fahndung ausgeschrieben und als die Polizei es stoppen wollte kam es zum Unfall mit der Polizei. Meine Versicherung übernahm die Kosten :(.

drdisketti
25.10.2014, 19:28
Kann ich bestätigen, ist in genau gleicher Abfolge einer Kollegin im August passiert - Totalschaden und wegen der beschädigten Technik auf der Mittelinsel ebenfalls Haftpflichtansprüche der Straßenverkehrsbehörde.

Soweit ich weiß, zahlt die zuletzt versichernde Gesellschaft selbst bei abgemeldetem Fahrzeug - zumindest Haftpflichtansprüche.

mbvk
25.10.2014, 19:53
Das hatte mein bester Freund auch. Eine Angestelle seines Pflegedienstes parkte bei einem Patienten und hörte kurz darauf ein Krachen.

Ein 18jähriger war mit seinem Golf in den geparkten Twingo gekracht. Und wie oben, hatte er den gekauften Wagen auch nach zwei Wochen noch nicht auf sich umgemeldet. Die Versicherung des Vorbesitzers hatte die Zulassungsstelle schon informiert. Die Rennleitung war begeistert...

Eines noch: Die Kfz-Steuer eines Smart wird nicht so hoch sein. aber jeder Tag zählt auch hier. Für die Dauer der Nichtummeldung würde ich den Käufer über die Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer per Anwaltsschreiben informieren.

VITO-Power
26.10.2014, 07:41
So, ich habe noch mal eine vertrauenswürdigere Quelle als meine Worte herausgesucht.

http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx

Ich würde einen Brief als Einwurfeinschreiben verfassen.
Inhalt:

1. Strassenverkehrsamt und Versicherung haben Benachrichtigung bekommen und werden entsprechende Schritte einleiten.

2. Die Abmeldung war vertraglich vereinbart. Er verhält sich nicht vertragskonform und macht sich Schadenersatzpflichtig.

3. Falls du ein Fahrzeug hast, welches deutlich schlechter eingestuft ist, als die blockierten Prozente, würde ich ihm den Schadenersatz (Versicherung des Smart, sowie die prozentuale Differenz des derzeit schlechter eingestuften Fahrzeuges) tagesgenau ausrechnen, sowie einen Betrag von ca. 50 Euro für deine Auslagen ...

4. Fristsetzung (sehr kurz ... 1 Woche) zur Abmeldung.

5. "Bitte kommen Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nach und vermeiden die erheblichen Unannehmlichkeiten,sowie die erheblichen Mehrkosten, da ich mich nach Ablauf dieser Frist gezwungen sehe, einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen zu beauftragen."

Wirkt in vielen Fällen Wunder. Die Meisten wollen ja Kohle ziehen und nicht unkalkulierbare Kosten am Bein haben.
Mit dieser Sache kannst du auch sehr gut zum Anwalt, auch ohne Versicherung, da hier das Recht voll auf deiner Seite ist.
Mir macht so etwas Spass, besonders wenn so Idioten dann auf einmal Kosten von 1-2 tausend Euro am Bein haben, weil es sogar vor Gericht geht ...

Kurthi
26.10.2014, 08:08
Übrigens, selbst als Händler hat man das Recht auf Irrtum.
Rechtlich ist es ja so dass man grundsätzlich nicht verkaufen muss, zum Beispiel wenn man mal einen falschen Preis im fenster hat. Es gibt da ja Hrinis die der Meinung sind dass sie dass so zu dem falsch ausgestellten Preis kaufen müssen und den Superschnapp machen.
Richtig ist es so dass man ein Kaufangebot eines Kaufintreessenten annehmen oder auch ablehnen kann. zum Beispiel weil man der Meinung ist dass der Artikel nicht zu dem Käufer passt oder so.
Natürlich hat man als privater Verkäufer noch viel mehr Rechte, so darf auch mal eine Artikelbeschreibung aus Versehen, das ist ja hier der Fall, abweichen. Da der Handel nicht über Fernabfrage geführt wurde, also vor Ort abgewickelt wurde und der Käufer sogar zu dir gekommen ist, den Artikel beäugt, befummelt und geprüft hat, dann sogar noch im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen hat er keinerlei Rechte. Wenn er auf den CD-Spieler wert legt kannste ihm ja nen ollen gebrauchten externen ins Handschuhfach legen oder zusenden, nirgendwo steht dass er innerhalb des Soundsystemes ist und dass er überhaupt funktioniert, oder?
Ansonsten wie oben beschrieben, Frist setzen usw. Da er das auch noch angekündigt hat befindet er sich im Bereich einer Straftat, das kann man zur Anzeige bringen.

Grüße Kurti

VITO-Power
26.10.2014, 08:45
Es könnte ja auch sein, dass man über diesen Irrtum schon im Zuge der Verkaufsverhandlung gesprochen hat ... wie soll denn da bitte der Nachweis des Käufers aussehen?

princeton1
26.10.2014, 09:33
Im Gegensatz zu mobile.de habe ich die inhaltlich exakt gleiche (Text + Bilder) Verkaufsofferte bei autoscout24.de noch nicht gelöscht!

:guckstdu:

http://ww3.autoscout24.de/classified/260535147?asrc=st|sr,as

Beim 7. Bild sieht man eine schöne + deutliche Aufnahme von der CD-freien Beschallungsanlage...!

-:)

Der Typ hat angeblich morgen einen Termin bei einem "Sachverständigen"...!
(Den hätte er mal lieber zur Fahrzeugbesichtigung mitgebracht...!)

-:)

Gruss

Nico

mbvk
26.10.2014, 09:49
Wenn der Sachverständige nicht gerade sein Zechkumpan ist, sollte der ihn über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären können.

sh911
27.10.2014, 06:17
Der Typ hat angeblich morgen einen Termin bei einem "Sachverständigen"...!
(Den hätte er mal lieber zur Fahrzeugbesichtigung mitgebracht...!)

-:)

Gruss

Nico

Lehne Dich beruhgt zurück und mach Dir keine Gedanken. Das Recht ist grundsätzlich auf Deiner Seite, solange Du keine Stempel abkratzt oder Schilder mopst ( Aktionen, von denen ich Dir dringend abrate. Stell Dir mal vor, es kommt raus und plötzlich ist der Ar.... im Recht und kann dir schön eins vor den Bug hauen....., dass wollen wir dem doch nicht gönnen.... )

Mach das mit dem Einschreiben mit Fristsetzung, telefoniere nicht mehr mit ihm ( Ich würde jedes Gespräch mit dem ablehnen, der droht eh nur und will Dich verunsichern... ). Wenn die Fristsetzung abgelaufen ist, ab zum Anwalt und dem sagen.... "Feuer frei, aus allen Rohren" Das ist doch dann viel besser...... *zwinker*

Ich hoffe aber, dass Du in Kürze aber die Ummeldebestätigung in den Händen hast......

princeton1
27.10.2014, 10:10
Diese Mail erreichte mich vor wenigen Minuten:

-:)



Guten Morgen Herr xxxxxxx,

ich hatte gerade den Termin bei einem Sachverständigen, das Ergebnis ist ok für mich.

Wenn Sie mir jetzt bitte 450 EUR (für das nicht vorhandene CD-Autoradio) auf mein Konto (IBAN DE98 xxxxxxxxxxxx BIC xxxxxxxxxx) Überweisen und eine Kopie der Rechnung für den erfolgten Umbau von orange auf schwarz, so wie einen Beleg oder die Rechnung der verbauten Eberspächer Standheizung zu mailen, kann ich den SMART bei der Zulassung ummelden.

Gruß

xxxxxxxx

VITO-Power
27.10.2014, 10:27
Also bei Autoscout steht ja auch nur, dass ne CD enthalten ist ... mit ChipsDüte wirst nicht durchkommen ... aber ne gebrauchte Helene Fischer CD könntest ihm ja anbieten *ggg*

Mach dir da mal keinen Kopf ... ich würde da gar nicht drauf antworten ...

mycel
27.10.2014, 10:29
Wohl doch ein Fall für : Anwalt hilft sofort!

Brettermeier
27.10.2014, 12:40
Sachverständiger bin ich auch, für Rum und kubanische Zigarren.

Ich würde maximal anbieten, ein CD-Radio aus dem Zubehör an den Verkäufer nachzusenden.

iso-Star
27.10.2014, 13:04
Diese Mail erreichte mich vor wenigen Minuten:

-:)



Guten Morgen Herr xxxxxxx,

ich hatte gerade den Termin bei einem Sachverständigen, das Ergebnis ist ok für mich.

Wenn Sie mir jetzt bitte 450 EUR (für das nicht vorhandene CD-Autoradio) auf mein Konto (IBAN DE98 xxxxxxxxxxxx BIC xxxxxxxxxx) Überweisen und eine Kopie der Rechnung für den erfolgten Umbau von orange auf schwarz, so wie einen Beleg oder die Rechnung der verbauten Eberspächer Standheizung zu mailen, kann ich den SMART bei der Zulassung ummelden.

Gruß

xxxxxxxx

Meine Antwort würde so in etwa lauten....

Guten Tag Herr...
anbei die Aufrechnung der von Ihnen genutzten Zeit meiner Versicherung, (€XXX) bitte überweisen Sie mir den o.g. Betrag auf mein Konto.....
Eine Rechnung der Umbauten und der Standheizung ist nicht Besatandteil des Kaufvertrages und somit nicht einforderbar.
Gern werde ich Ihnen gegen vorheriger Kostenerstattung in Höhe von € XXX die Rechnung und den Beleg in Kopie zukommen lassen.
Ich rechne mit dem Zahlingseingang bis zum 31.10.2014
Sollte ich widererwartend keine Zahlung verbuchen können, werde ich leider rechtliche Schritte gegen Sie einleiten müssen.
Ich behalte mir trotz aller Erwartung vor, weitere enstehende Kosten an Sie weiter zu berechnen. (Strafzettel, Bussgeldbescheide usw.).
Das CD/Radio ist kein Bestandteil des Kaufvertrages, Sie haben bei der in Augenscheinnahme gesehen das kein CD-Radio verbaut ist.....

carstahl
27.10.2014, 14:31
Das erfüllt für mich den Tatbestand der Nötigung, wenn der Käufer eine verragliche Verpflichtung, die nicht aufgerechnet werden kann, von einer Forderung abhängig macht. Strafanzeige lässt sich jederzeit stellen, allerdings verpufft dann der Abschreckungseffekt. Also kurz dem Käufer androhen..............

Gruß

Carsten

drdisketti
27.10.2014, 15:49
Diese Mail erreichte mich vor wenigen Minuten:

Guten Morgen Herr xxxxxxx,

ich hatte gerade den Termin bei einem Sachverständigen, das Ergebnis ist ok für mich....

Na, der Termin hat nie stattgefunden - meine Meinung. Gratis-Sachverständige gibt es nicht, also anzweifeln und Rechnungskopie anfordern wäre jetzt eine Möglichkeit.

Wenn er nicht ummelden "kann", liegt es wohl an anderen Dingen als den vorgeschobenen.

Für meine Begriffe ist die ganze Sache eine Luftnummer und die von Dir in die Wege geleiteten Maßnahmen sind die richtigen und erschöpfenden.

Wer sagt, dass bei Übergabe kein CD-Radio verbaut war ?

Hast Du eigentlich gewerblich verkauft ?

princeton1
27.10.2014, 16:31
...Hast Du eigentlich gewerblich verkauft?...

-:)

Ja, aber davon hat der Käufer nichts mitbekommen!
-:)
Er hat als Privatman gekauft.
Würde an der Situation ja aber auch nichts ändern.

-:)

Gruss

Nico

v-dulli
27.10.2014, 16:35
-:)

Ja, aber davon hat der Käufer nichts mitbekommen!
-:)
Er hat als Privatman gekauft.
Würde an der Situation ja aber auch nichts ändern.

-:)

Gruss

Nico

Du hast sicher privat unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.

blondie
27.10.2014, 18:22
Du hast sicher privat unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.

Das is immer wichtig. Ich habe die Autos immer aus der Firma raus genommen und privat verkauft.

iso-Star
27.10.2014, 18:36
Oder ganz einfach beigeben ein CD Radio holen und zu ihn schicken um jeden weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen....

http://www.ebay.de/itm/Original-Smart-forfour-CD-Radio-Grundig-Autoradio-Code-Anleitung-dabei-/390940900846?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item5b05e4bdee

Oder hattest du das defekte Radio nicht gegen ein neues intaktes ausgetauscht?

http://www.ebay.de/itm/Smart-fortwo-451-Radio-9-CD-MP3-Doppel-DIN-mit-Bedienungsanleitung-/181558851723?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item2a45c0388b

princeton1
27.10.2014, 18:59
Wenn er gesagt hätte, er wäre ja so unglücklich, und ob ich nicht irgendetwas machen könnte, damit er während der Fahrt ein CD hören könnte, ja dann vielleicht!
-:)
Aber zu meinen, er muss sich nicht an den Vertrag halten + mich quasi mit Ummeldungsverweigerung zu erpressen, das geht überhaupt nicht!
Da reagiere ich reflexartig ablehnend!

Gruß

Nico

bertonev6
27.10.2014, 19:16
Bin zwar kein Anwalt, kann aber nur berichten was eine Versicherunsvertreterin bei einem Fahrzeugverkauf zu uns sagte.

Bei Verkauf mit Kennzeichen und Mitteilung an die Versicherung hat unsere Versicherung dem Käufer per Schreiben den Versicherungsschutz entzogen.
Nach erhalt eines solchen Schreibens würde der KÄUFER sicher grob Fahrlässig handeln und sich Regresspflichtig machen sollte er das Fahrzeug weiter bewegen.

Alles andere würde ich möglichst Entspannt angehen.
Das Radio ist ja in den Bildern unschwer zu erkennen, Möglichkeit zur Probefahrt bestand sicher auch, also "GEKAUFT WIE GESEHEN".
Spätestens zum Jahresende läuft auch die KFZ-Steuer aus, du kannst ja den Verkauf nachweisen.

Eine Verknüpfung von Radio und Abmeldung würde ich mir nicht aufzwingen lassen, hat aber auch Garnichts miteinander zu tun!!

Geld hast du ja, ODER??

Hatte selbst mal einen Käufer welcher mich eine halbe Stunde nach Übergabe anrief und von Blaurauch und Ölverlust berichtete. Meine Antwort war sinnngemäß "Gekauft wie gesehen". Ich hab NIE WIEDER was gehört (Fahrzeug war aber immer in gutem Zustand). Brauchte aber auch eins zwei Wochen zur Beruhigung der Nerven.

Würde erstmal warten ob der Käufer nen Rechtsbeistand einschaltet, wenn ja würde ich gleiches Tun. Wenn nicht nimm die Kohlsche Methode: AUSSITZEN:41:

purple
27.10.2014, 19:42
-:)

Ja, aber davon hat der Käufer nichts mitbekommen!
-:)
Er hat als Privatman gekauft.
Würde an der Situation ja aber auch nichts ändern.

-:)

Gruss

Nico

Zumindest in der noch sichtbaren Anzeige bei Autoscout steht "MwSt. ausweisbar". Somit dann wohl doch eher ein gewerblicher Verkauf, denn eine Privatperson darf keine Mehrwertsteuer ausweisen. War das auch in der Mobile.de-Anzeige so angeführt?

Nun die Frage: Hat der Käufer sich die Anzeige(n) wohlmöglich ausgedruckt?

Ein Gewährleistungsausschluß gemäß "Gekauft wie ....." ist bei Gebrauchtware nämlich nur zulässig bei einem Handel zwischen Privatleuten. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung bei Gebrauchtware nicht ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate reduzieren.

Warum schreibe ich das alles? Hier die Antwort:

"Auch Unternehmer, deren Tätigkeit gar nichts mit Fahrzeugen zu tun hat, können die Gewährleistung nicht ausschliessen, wenn sie einen Wagen verkaufen, den sie geschäftlich genutzt haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, das im Juli 2011 gefällt worden ist."

Und: Einen Gewährleistungsanspruch hat nur ein Privatkäufer. Daher sieht man auch gerne mal Anzeigen über Fahrzeugverkäufe mit dem Hinweis "Nur an Wiederverkäufer oder Export", um so einen Verkauf an eine Privatperson auzuschließen.

princeton1
27.10.2014, 20:16
Ob als Privatmann oder Unternehmer, der Ausschluss einer Sachmängelhaftung hat ja nichts mit einer irrtümlichen Angabe eines CD-Radio zu tun!
-:)
Auch wenn dieser Umstand beim Käufer zu einer akustischen Mangelerscheinung führte...!
-:)
Ich habe das Fahrzeug mit einer regulären + übertragbaren 1-Jährigen orig. SMART-Garantie verkauft.
Damit ist er für technische Probleme auf der sicheren Seite!

Gruss

Nico

alexanderpeter
27.10.2014, 20:18
Zumindest in der noch sichtbaren Anzeige bei Autoscout steht "MwSt. ausweisbar". Somit dann wohl doch eher ein gewerblicher Verkauf, denn eine Privatperson darf keine Mehrwertsteuer ausweisen. War das auch in der Mobile.de-Anzeige so angeführt?

Nun die Frage: Hat der Käufer sich die Anzeige(n) wohlmöglich ausgedruckt?

Ein Gewährleistungsausschluß gemäß "Gekauft wie ....." ist bei Gebrauchtware nämlich nur zulässig bei einem Handel zwischen Privatleuten. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung bei Gebrauchtware nicht ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate reduzieren.

Warum schreibe ich das alles? Hier die Antwort:

"Auch Unternehmer, deren Tätigkeit gar nichts mit Fahrzeugen zu tun hat, können die Gewährleistung nicht ausschliessen, wenn sie einen Wagen verkaufen, den sie geschäftlich genutzt haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, das im Juli 2011 gefällt worden ist."

Und: Einen Gewährleistungsanspruch hat nur ein Privatkäufer. Daher sieht man auch gerne mal Anzeigen über Fahrzeugverkäufe mit dem Hinweis "Nur an Wiederverkäufer oder Export", um so einen Verkauf an eine Privatperson auzuschließen.




Guten Abend,

auch mal mein Senf. Kann dem ganzen nicht mehr zuschauen.


1. Warum verkauft Ihr ein Fahrzeug, dass noch angemeldet ist?

Völlig irrsinnig. Welcher Händler verkauft ein Fahrzeug, dass angemeldet ist.

Ein Fahrzeug zum Verkauf wird vorher abgemeldet. Sonst gar nichts. Wer so was anderst macht, kann nur hoffen das das gut geht.


2. Sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe, geht Privat an Privat nicht mehr. Und auch nicht gekauft wie gesehen.

Da hat der Vorschreiber recht. In der Verkaufsbeschreibung muss ich dann ganz besonderst aufpassen. Auch alle, absolut alle Mängel angeben. Wenn ich welche verschweige, gehen die im ersten Jahr auf meine Kosten. Wenn die mir nachgewiesen werden, dass ich davon wuste.

3. Selbst wenn ich das Fahrzeug an meine Frau verkaufe, geht das nicht.

4. Warum schaut ihr nicht auf vorhergehehende Berichte hier im Forum. Da wurde doch schon ausführlich darüber berichtet.



So mal so weit. Mensch, Mensch.

duc900
27.10.2014, 20:34
Warum verkauft Ihr ein Fahrzeug, dass noch angemeldet ist?

Die Händler und Werkstätten geben ihre roten Nummern nicht mehr raus... umd so gibt es abgemeldet fast
keine Interessenten - bessergesagt - Besichtigende...

Den Fall hatte ich schon zweimal - viele haben sich gemeldet, gekommen ist keiner!
Erst nachdem ich die Fahrzeuge wieder angemeldet hatte, kamen die Leute und kauften!

Ich habe es dann der Versicherung und der Zulasungsstelle gemeldet und hatte - glücklicherweise - keine Probleme!!

icegregor
27.10.2014, 20:40
angemeldet für Probefahrten bis zum KV + Anzahlung; Übergabe abgemeldet. Kurzzeitkennzeichen gibts bei jeder Zulassung, Kosten dafür übernehmen g'scheite Versicherer wennst danach bei denen versicherst.

lese auch seit Beginn mit.. Wahnsinn was es für dreiste Leude gibt. kann man nur den Kopf schütteln.
Hart bleiben. Weiter auf Abmelden bestehen. Notfalls echt per Anwalt.

bertonev6
27.10.2014, 20:44
Wir haben uns (nach oben genanntem Vorfall) angewöhnt unsere Kisten immer zu Ende zu fahren.
Dann nur noch Verkauf an die üblichen Händler oder Inzahlunggabe beim Verkäufer des Nächsten.
Ist zwar sicher nicht die Einträglichste Methode, aber schont die Nerven.
Theater ist bei gewerblichen Käufern nahezu noch nie Vorgekommen.

alexanderpeter
27.10.2014, 20:47
Die Händler und Werkstätten geben ihre roten Nummern nicht mehr raus... umd so gibt es abgemeldet fast
keine Interessenten - bessergesagt - Besichtigende...

Den Fall hatte ich schon zweimal - viele haben sich gemeldet, gekommen ist keiner!
Erst nachdem ich die Fahrzeuge wieder angemeldet hatte, kamen die Leute und kauften!

Ich habe es dann der Versicherung und der Zulasungsstelle gemeldet und hatte - glücklicherweise - keine Probleme!!



Guten Abend,

das kann ja sein. Rote Nummer von der Werkstatt brauche ich auch nicht dazu.
Da hast Du Glück gehabt. Es gibt ja auch noch Ehrliche Menschen.

Ich habe das immer so gemacht, das Fahrzeug von mir war zugelassen, natürlich auf meinen Namen.

Ein Interessent hat sich gemeldet. Wir haben eine Probefahrt gemacht. So weit so gut.
Er hat den Vertrag unterschrieben, danach habe ich das Fahrzeug abgemeldet, am Übergabetermin das Fahrzeug ohne Zulassung übergeben.

Die rote Nummer muss der Käufer mitbringen, bzw. das ist heute eine Tageszulassung. Keine rote Nummer. Schau mal in meinem Album, da ist eine solche Nummer abgebildet.

VITO-Power
27.10.2014, 21:00
Och menno ... das ist doch höchsten lästig und nicht lebensgefährdend ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen ... letztlich geht es doch "nur" um die Versicherungsprämie. Man haftet für nichts und die Prozente bleiben auch nach einem Unfall erhalten.
Ärgerlich ist lediglich die Zeitverschwendung für so einen Kindergarten.

Also lasst mal die Kirche im Dorf ...

v-dulli
27.10.2014, 21:07
Och menno ... das ist doch höchsten lästig und nicht lebensgefährdend ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen ... letztlich geht es doch "nur" um die Versicherungsprämie. Man haftet für nichts und die Prozente bleiben auch nach einem Unfall erhalten.
Ärgerlich ist lediglich die Zeitverschwendung für so einen Kindergarten.

Also lasst mal die Kirche im Dorf ...

Eben.
Mein Junior hat neulich an einem Samstag auch ein zugelassenes Motorrad probegefahren, bezahlt und mit Zulasung mitgenommen.
Am Dienstag darauf hat der Verkäufer sein "entwertetes" Schild wie vereinbart zurückbekommen und beide Seiten waren mit dem Geschäft zufrieden.

duc900
27.10.2014, 21:12
Die rote Nummer muss der Käufer mitbringen, bzw. das ist heute eine Tageszulassung. Keine rote Nummer. Schau mal in meinem Album, da ist eine solche Nummer abgebildet.

Kenn ich schon... eigentlich 5-Tage

Kleiner Fall:

Interessent und Anbieter wohnen 300km auseinander.
Interessent kommt, fährt Probe und will denn Wagen mitnehmen...

1. Fz. ist noch angemeldet
2. Es ist Samstag und
3. Der Käufer hat keine rote Nummer respektive Kurzzeitkennzeichen dabei!

Nicht viele Interessenten holen sich 5-Tages-Kennzeichen auf Verdacht zum Probefahren für schlappe 24 EUR...

Die Regel sind eher ehrliche Käufer - hilft natürlich Nico auch nicht wirklich...

duc900
27.10.2014, 21:18
... letztlich geht es doch "nur" um die Versicherungsprämie. Man haftet für nichts und die Prozente bleiben auch nach einem Unfall erhalten...
GENAU!!
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx?ComponentId=34643&SourcePageId=48848

alexanderpeter
27.10.2014, 21:41
Kenn ich schon... eigentlich 5-Tage

Kleiner Fall:

Interessent und Anbieter wohnen 300km auseinander.
Interessent kommt, fährt Probe und will denn Wagen mitnehmen...

1. Fz. ist noch angemeldet
2. Es ist Samstag und
3. Der Käufer hat keine rote Nummer respektive Kurzzeitkennzeichen dabei!

Nicht viele Interessenten holen sich 5-Tages-Kennzeichen auf Verdacht zum Probefahren für schlappe 24 EUR...

Die Regel sind eher ehrliche Käufer - hilft natürlich Nico auch nicht wirklich...


Guten Abend,

das mag ja sein. Ehrlichkeit hin und her. Ich habe aber auch schon Pferde
Ko...... gesehen.
Es kann ja der Regelfall sein, dass der Käufer des Fahrzeuges Ehrlich ist.
Kann aber genau so gut umgekehrt sein.
Wenn ich den Käufer kenne, ist das vielleicht anderst.
Wenn nicht, wäre ich schon Vorsichtig.
Ich selbst halte nichts von irgendwelchem Geschwätz von Kunden. Von wegen 300 Km entfernt, sofort mitnehmen.
Ein Autohaus würde nicht anderst reagieren. Egal wo die sitzen. Die sind auf der sicheren Seite.

Geschäftlich verstehe ich da keinen Spass.

Wenn der Käufer das Fahrzeug wirklich kaufen will, macht der das auch mit der 5 Tages Zulassung. Warum dann sofort?
Bei mir gehen da die Haare hoch, wenn mich jemand drängen will.

Man sieht ja jetzt was Nico für Schwierigkeiten hat.
So kann es gehen.


Daher sehe ich das auch nicht als Kindergarten wie VITO-Power das vielleicht sieht. Als Kindergarten kann ich nur Blauäugigkeit sehen.


Warum dann nicht Vorsichtig sein.

Es geht ja manchmal um Geld. Auch hin und wieder um viel Geld.


Vielleicht sieht das der eine oder andere anderst.

alexanderpeter
27.10.2014, 21:46
GENAU!!
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx?ComponentId=34643&SourcePageId=48848



Guten Abend,

und wenn der Käufer das nicht macht? Was hast du dann für ein Problem?

Nur mal so eine Frage.

Das ist doch was ich meine.

Ich will doch keinem auf den Schlips treten, will doch nur helfen, dass keiner in Fallen läuft.

v-dulli
27.10.2014, 21:47
Ein Autohaus würde nicht anderst reagieren. Egal wo die sitzen. Die sind auf der sicheren Seite.


Wieviele Autohäuser mit zugelassenen Gebrauchtwagen kennst Du?

alexanderpeter
27.10.2014, 22:03
Wieviele Autohäuser mit zugelassenen Gebrauchtwagen kennst Du?


Helmut,

muss ich jetzt darauf Antworten????


Wenn Du meinst,

Spitzfinding,

welche Autohäuser mit Zulassung auf Privatpersonen, dann muss ich Dir sagen: keine.

Es sei denn in Komision. Dann auch Fraglich.

Der Regelfall ist doch, dass Autohäuser ihre gekauften Wagen ohne Zulassung verkaufen. Die sind im Eigentum der Händler, der verkauft dann anderst.

Warum sollten die das auch anderst machen?


Kannst ja jetzt mit allen Spitzfindigkeiten kommen.

VITO-Power
27.10.2014, 22:12
Peter, erkläre doch mal, welche Gefahr du bei der Sache siehst, ausser max. einer Jahresprämie Haftpflicht (solange wirds aber nie dauern, Kasko ist sofort kündbar, wegen Wagniswegfall, Fahrzeug gehört einem ja nicht mehr)

Zudem gibt es ja auch die Möglichkeit einer Pfandzahlung, Rückzahlung bei erfolgreicher Ummeldung.

v-dulli
27.10.2014, 22:17
Helmut,

muss ich jetzt darauf Antworten????


Wenn Du meinst,

Spitzfinding,

welche Autohäuser mit Zulassung auf Privatpersonen, dann muss ich Dir sagen: keine.

Es sei denn in Komision. Dann auch Fraglich.

Der Regelfall ist doch, dass Autohäuser ihre gekauften Wagen ohne Zulassung verkaufen. Die sind im Eigentum der Händler, der verkauft dann anderst.

Warum sollten die das auch anderst machen?


Kannst ja jetzt mit allen Spitzfindigkeiten kommen.

Warum vergleichst du sie dann mit diesem Fall?

Im Gegensatz zum Privatverkäufer macht der Händler das rote Kennzeichen dran und der mögliche Käufer kann damit eine Probefahrt machen.

Benno
28.10.2014, 05:41
Moin @all,

verfolge diese "princeton1"-Story nun von Anfang an.

Leider stelle ich für mich nur immer wieder fest dass hier Themen, sowie auch dieser durchaus Interessanter Thread, letzendlich einfach mit unermüdlichen "Ergüssen" zerredet werden. (Man, was fürn Satz:o)

Fakt ist doch wie von einigen Vorredner dargestellt:

- Auto wurde nach Besichtigung/Fahrt angemeldet verkauft
- Käufer versucht Kohle wegen vermeintlichen nicht erfüllen des Kaufververtrages zu machen
- um dem Kohle machen vermeintlich Nachdruck zu verleihen wird mit "Nicht-Um-Meldung des KFZ gedroht

Also; was hätte es geändert wenn KFZ abgemeldet?

- evtl. kein potienzeller Käufer fürs KFZ
- mit Sicherheit kein Ärger mit der Ummeldung
- evtl. keine füllende Threads in dem Forum(Entschuldigung; Scherz):icon_smile_big:

Mein Fazit

Solche Spezies als Käufer braucht kein Mensch.
Dieser Käufer hat es in meinen Augen nur darauf angelegt, einen "Mangel" egal in welcher Form anzuführen, um Kohle zu machen.
Die Ummeldung dient in diesem Falle einzig und allein als Druckmittel; letzendlich auch unerheblich da solche Aspiranten alle möglichen Wege beschreiten um an Kohle zu kommen.
Da hilft auch kein abgemeldetes KFZ zu übergeben.

PS.
Von mir aus könnt Ihr jetzt den Beitrag zerpflücken.....;)

sh911
28.10.2014, 06:11
Ja, ich dachte mir auch, dass der Thread langsam "abrutscht" In meinem Forum ( Hundeforum ) sind die Mod`s angewiesen, nach de 4 OT diese rauszunehmen und einen zusätzlichen Thread zu neuem Thema zu eröffnen - funktioniert eigentlich gut. ( So, jetzt bin ich ja sowas von OT....... )

Zum Thema...

Ich bleibe weiter bei meiner Meinung. Von mir aus noch die vorgeschlagene Antwortmail rausschicken mit Androhung des Rechtsweges und ab da nicht mehr auf irgendwas reagieren. Weiteren Kontakt halten macht keinen Sinn mehr, Vreunde werdet Ihr sowieso wohl eher nicht mehr.....

Nach Ablauf der Frist ( und 4 Tage Karrenzzeit ) den Anwalt ohne weitere Ankündigung einschalten.

Zum Thema Gewerbe und Garantie

Es existiert ja wohl die 12 Monatige Smart-Anschlussgarantie. Damit ist der Themenstarter ausreichend gegen Forderungen geschützt. Sollte ein Garantiefall eintreten hat der Käufer seine Garantie - unabhängig davon, ob er letztendlich von Privat oder Gewerblich gekauft hat.

blondie
28.10.2014, 06:36
Seit wann darf ich als gewerblicher kein Auto privat verkaufen? Solange ich kein Händler bin kann ich auch privat verkaufen.

princeton1
28.10.2014, 06:49
Seit wann darf ich als gewerblicher kein Auto privat verkaufen? Solange ich kein Händler bin kann ich auch privat verkaufen.

-:)

Nicht ganz so einfach...!
Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, handelst Du als gewerblicher Verkäufer!
Wenn das Fahrzeug nicht zu Deinem Betriebsvermögen gehört, und Du ein Gewerbe betreiben solltest (nicht gerade KFZ-Handel!) kannst Du es natürlich trotzdem privat veräußern!
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Du als Gewerbetreibener das Fahrzeug "kurz" vor Veräußerung in Dein Privatvermögen überführst!
Dann wiederum verkaufst Du als Privatperson!
Deswegen stand in meiner mobile.de Offerte: Es "KÖNNTE" die Möglichkeit bestehen, die Mwst. auszuweisen...!
Damit erhöhe ich den Interessentenkreis um die Business-Kunden, da die ohne ausgewiesene Mwst. gar nicht kaufen würden.
Macht sicherlich bei höherpreisigen Fahrzeugen mehr Sinn als beim SMART.
In meinem Fall kaufte eine Privatperson, und schwupps wurde kurz vor dem Verkauf der betriebliche SMART ins Privatvermögen überführt!

-:)

tschüss dann

Gruss

Nico

V6 Mixto Lang
28.10.2014, 07:46
-

.....und schwupps wurde kurz vor dem Verkauf der betriebliche SMART ins Privatvermögen überführt!



Ist es richtig, dass bei der Übernahme ins Privatvermögen der Verkehrswert + 19% als betriebliche Einnahme gebucht werden? :confused: (hoffe, das die Frage nicht als OT verstanden wird....)

iso-Star
28.10.2014, 07:59
Ist es richtig, dass bei der Übernahme ins Privatvermögen der Verkehrswert + 19% als betriebliche Einnahme gebucht werden? :confused: (hoffe, das die Frage nicht als OT verstanden wird....)

Das sind doch nur Zahlen auf ein Papier und das ist geduldig.
Ich denke Nico weiss wie man´s richtig macht, ansonsten hilft der Steuerberater.... die Zahlen so zu adieren bis es passt...

princeton1
28.10.2014, 08:02
Ist es richtig, dass bei der Übernahme ins Privatvermögen der Verkehrswert + 19% als betriebliche Einnahme gebucht werden? :confused: (hoffe, das die Frage nicht als OT verstanden wird....)

-:)

Moin Horst,
der Buchwert (netto) wird als Einnahme gebucht und die daraus resultierende Mwst. musst Du in Deiner nächsten Vorsteuererklärung verrechnen!

-:)

Gruss

Nico

Mopeto
28.10.2014, 08:07
Der Buchwert wir bestimmt geringer sein (mind. 19 %) als der Verkaufswert :802:

elTorito
28.10.2014, 08:08
Ist es mittlerweile wirklich so schwer ein Fahrzeug Zwangsabzumelden?
Ich hab in der Vergangenheit 3 Fahrzeuge Zwangsabgemeldet( so um 2000 ) herum, da hat immer der Verkaufsvertrag am Strassenverkehrsamt gereicht, das Fahrzeug wurde dann in die Fahndung gegeben, die Abmeldebescheinigung habe ich der Versicherung geschickt und gut war.

Das einzig bescheurte daran war, das die Kennzeichen dann auch erstmal 12 ? Monate blockiert (waren, ist das noch immer so? ) bevor man diese wieder reservieren konnte.

Cooper40
28.10.2014, 10:42
Der Buchwert wir bestimmt geringer sein (mind. 19 %) als der Verkaufswert :802:
Mahlzeit
Das Finanzamt ist auch nicht dxxf und so wie es zum Teil erklärt/beschrieben wurde, wird es in beide Richtungen hinken! Nu komm aber niemand in Erklärungsnot, wenn Fragen sind für die es Interessiert, ist wohl der Steuerberater, jetzt, der richtige Ansprechpartner. (Sage ich nur weil der Private oft weis Gott was meint, wo der gewerbliche sich in Exorbitanten Beträgen bereichert. Manch normale Kleingewerbe-werker braucht genau das um zu überleben, also generell, nicht zwingend mit Fahrzeugen.

Was ich als Privatkaufsuchender wünsche, zu wissen ob das Fahrzeug Geschäftlich genutzt wurde. Weil es Vor- wie Nachteile haben kann, die der Käufer für sich abwägen darf. (Ist hier ja „versteckt“ gemacht worden.)

Genauso was mir schon häufig untergekommen ist, wo der Privatvorteilerhascher von seinem Gewerbetreibenden Kumpel seltenst was von mitbekommt, das der Gewerbliche den Geldwerten Vorteil Nachversteuern durfte vom Kumpel. Der aber seltenst was sagt weil Kumpel das nicht verstehen möchte!

-Für die anbahnende Prügel ziehe ich vorsorglich schon mal den Kop-p ein.- a:)

MfG Klaus

blondie
28.10.2014, 12:26
Der Buchwert wir bestimmt geringer sein (mind. 19 %) als der Verkaufswert :802:

Wenns anders ist hat man was falsch gemacht. . ;)

V6 Mixto Lang
28.10.2014, 12:36
Papier ist immer geduldig, bis zu dem Zeitpunkt, wenn der steuerliche Betriebsprüfer alle Belege durchwühlt..............a:)

duc900
28.10.2014, 13:56
bis zu dem Zeitpunkt, wenn der steuerliche Betriebsprüfer alle Belege durchwühlt..............a:)

wenn er prüft ...

"Kleinstbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro und deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro nicht überschreiten. Bei Kleinstbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 53 Jahre betragen.


Kleinbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro überschreiten. Bei Kleinbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 21 Jahre betragen.

Mittelbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 760.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 430.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten; Freiberufler deren Umsatzerlöse 700.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 111.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 630.000 Euro oder deren Gewinn 51.000 Euro übersteigt. Bei Mittelbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 11 Jahre betragen.

Großbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 6,25 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 244.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 3,5 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 215.000 Euro überschreiten; Freiberufler deren Umsatzerlöse 3,7 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 485.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 4,7 Millionen Euro oder deren Gewinn 265.000 Euro übersteigt. Großbetriebe sollen lückenlos geprüft werden."

VITO-Power
28.10.2014, 14:15
Theorie und Praxis ...

Bei mir gab es schon zweimal eine Schwerpunktprüfung zu den gesamten KFZ - Kosten ...

blondie
28.10.2014, 14:18
]wenn er prüft ...

"Kleinstbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro und deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro nicht überschreiten. Bei Kleinstbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 53 Jahre betragen.

Ahja.. da habe ich noch im schnitt 37 Jahre.. ;)

princeton1
29.10.2014, 08:14
Hallo zusammen,
das folgende finale Schreiben ging an den Käufer raus!

-:)

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Guten Morgen Herr xxxxx

ich finde es wirklich sehr schade, dass die durchaus freundliche und sympathische Stimmung, die ich mit Ihnen im Zuge der Fahrzeugübergabe erlebte, nun im Nachhinein durch Ihr Verhalten und Ihre unberechtigten Forderungen überschattet wird.

In meiner letzten Mail hatte ich Ihnen bereits mein ehrliches Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass ich irrtümlicher Weise auf der Verkaufsplattform von mobile.de bei meiner Fahrzeugbeschreibung ein Häkchen bei der Ausstattung CD-Spieler gesetzt hatte.

Ich habe sicherlich nicht arglistig oder vorsätzlich gehandelt!
Und ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass stets alle angegebenen Leistungsattribute bei Anzeigen auf mobile.de den Charakter einer allgemeinen Ausschreibung haben und somit völllig unverbindlich sind.

Alle für den Fahrzeugkäufer relevanten Ausstattungspositionen sollten im Zuge der persönlichen Fahrzeugbegutachtung in Augenschein genommen werden, und/oder im rechtsverbindlichen schriftlichen Kaufvertrag ihre Berücksichtigung finden.

Des Weiteren konnten Sie auf einem der Verkaufsbilder (siehe Bild im Anhang) sehr deutlich erkennen, dass das verbaute Radio über keinen CD-Schacht verfügt!

Und auch während Ihrer langen + gründlichen Fahrzeugbesichtigung, sowie der erfolgten Probefahrt hatten Sie an der vorhandenen Beschallungsanlage nichts auszusetzen gehabt.

Mit Ihrer rechtswirksamen Unterschrift auf dem Kaufvertrag haben Sie sich damit einverstanden erklärt, dass Sie das Fahrzeug "GEKAUFT WIE GESEHEN" erworben haben!

Nach der erfolgten Abänderung der Besitzverhältnisse und der Gefahrenübergabe des Vertragsgegenstandes am 21.10.14 um 14.30 Uhr in Bremen haben Sie somit definitiv keinen Rechtsanspruch auf Nachbesserung, bzw. Minderung des Kaufpreises!

Ihre nachträgliche Forderung von Rechnungen über den Einbau der EBERSPÄCHER Standheizung und der erfolgten Panel-Umbauten muss ich zurückweisen, da sie ebenfalls nicht Bestandteil unseres erfolgten Kaufvertrages waren.

Es ist aber auch nicht gänzlich auszuschließen, dass die entsprechenden Montagearbeiten unter dem gleichen farblichen Einfluss wie die jetzt verbauten Panele erfolgten…!

Somit wäre es mir dann auch beim besten Willen nicht möglich, Ihnen entsprechende Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Als völlig inakzeptabel bewerte ich den Umstand, dass Sie trotz klarer gesetzlicher Vorschrift und Ihren eindeutigen Pflichten aus dem mit mir geschlossenen Kaufvertrag das erworbene Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen OL-N xxx noch nicht bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet haben!

Ich möchte Sie hiermit unmissverständlich auffordern, bis spätestens 31.10.14 das Fahrzeug ordnungsgemäß ab-, bzw. umzumelden!

Für den Fall, dass Sie auch diese Frist verstreichen lassen sollten, werde ich Sie für den entstandenen Vermögensnachteil haftbar machen!

Die signifikanten Mehrkosten meines neues Versicherungsverhältnisses durch Ihre Blockade meiner bisherigen Schadenfreiheitsrabatte werde ich Ihnen, ebenso wie die anteiligen Kosten der KFZ-Steuer und Versicherung meines ehemaligen SMARTs, in Rechnung stellen.

Zur Wahrung meiner Interessen werde ich bei einer weiteren vertragswidrigen Verweigerungshaltung ohne weitere Vorankündigung juristische Schritte einleiten müssen.

Für den Fall, dass Sie nun Ihre Vertragspflichten erfüllen sollten, würde ich mich als Zeichen des guten Willens bereit erklären, Ihnen kostenneutral die orig. SMART USB-/AUX-Verkabelung zur Verfügung zu stellen!

Ich hoffe, dass Sie sich nun mit meinem Standpunkt und Ihrem sehr gut ausgestatteten schwarzen SMART CDI arrangieren können, und dieser Fahrzeugverkauf für beide Vertragsparteien ein konfliktfreies Ende findet!

Mit freundlichen Grüssen

Nico xxxxxx

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-:)

FXP
29.10.2014, 09:22
Es ist aber auch nicht gänzlich auszuschließen, dass die entsprechenden Montagearbeiten unter dem gleichen farblichen Einfluss wie die jetzt verbauten Panele erfolgten…!
Somit wäre es mir dann auch beim besten Willen nicht möglich, Ihnen entsprechende Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Diese beiden Sätze hätte ich mir explizit geschenkt, liefern sie doch spätestens vor einer Juristischen Instanz möglicherweise einen Ansatz für die Gegenseite hier tiefer einzusteigen....

icegregor
29.10.2014, 10:25
sehr gut.

haste per eMail gesendet? Sollte eigtl ausreichen, vllt macht ein Einschreiben noch mehr Eindruck. (obwohl ich jetzt schon mehrfach gehört hab dass "Einschreiben" eigtl auch kaum juristischen Mehrwert bieten?) - wobei die gesetzte Frist dann noch höchstens 1 Tag ab Empfang des Schreibens wäre...


Schön die Zeit aufschreiben die du dafür verbraten hast, wenn du wirklich vor Gericht gewinnen 'musst' würde ich ihm die direkt noch mit aufrechnen. .box.

princeton1
29.10.2014, 11:53
So, die folgende Rückmail erreichte mich gerade!

-:)

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Hallo Herr xxxxx

ich habe den SMART eben umgemeldet.

Gruß
Jürgen xxxxx


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-:)

Ich habe mich auch gerade bei meiner Zulassungsstelle rückversichert, dass die Angaben stimmen!

Für so ein kleines Auto waren das aber ein ziemlich großer + zäher Aufwand!

.box.

Vielen Dank noch einmal Euch allen für die wirklich hilfreichen, wertvollen + sachdienlichen Hinweise!!!

Und ja, ich werde auch in Zukunft Kraftfahrzeuge im angemeldeten Zustand veräußern.

Es gibt ja zum Glück nicht nur Querulanten!!!

-:)

tschüss dann

LG

Nico

V6 Mixto Lang
29.10.2014, 11:56
Glückwunsch, Nico! Und das Du nicht manchmals einen solchen Käufertypen erwischst!! :tw:

duc900
29.10.2014, 15:05
Ende gut - alles gut :tw:

elTorito
29.10.2014, 15:24
Ende gut - alles gut :tw:
Ist es denn schon zu Ende? Oder gehts noch weiter mit den Panels und CD Radio ? ... http://www.mercedes-forum.com/board/wcf/images/smilies/popc1.gif

sh911
29.10.2014, 17:01
Super, da freue ich ich auch für Dich. Ende gut - alles gut....

VITO-Power
29.10.2014, 23:09
Ja, die Kleinsten bellen immer am lautesten ... hatte deine Rettungskapsel hier noch mal einen fulminanten Abgang ...