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#1
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Ahoi zusammen,
da habe ich ja mal wieder richtig Glück gehabt...! Nach einer transparenten mobile.de Anzeige konnte ich am vergangenen Dienstag meinen alten SMART CDI mit "neuen" schwarzen Panelen an einen Frankfurter (Main) verkaufen. Nach gründlicher Fahrzeugbegutachtung, Probefahrt und Vertrag mit typischer "Gekauft wie gesehen" + "Es gab keine weiteren Absprachen" Klauseln, nervt der Typ jetzt, weil ich irrtümlich bei mobile.de einen Haken bei CD-Player setzte, obgleich der SMART kein CD-Laufwerk hat. Und er hätte von MB-Frankfurt erfahren, dass mein Fzg. mal ursprünglich orange Panele hatte...! Obwohl ich ihm nun freundlichst mitgeteilt habe, dass die Angaben bei mobile.de keinen verbindlichen Charakter haben, und er genügend Möglichkeiten hatte sich bei der Fzg.-Begutachtung in Bremen von der tatsächlichen Ausstattung zu überzeugen, fordert er nun von mir eine Differenz für ein CD-Radio in Höhe von schlappen € 700,00...! - ![]() Ebenso erwartet er im Nachgang eine offizielle Rechnung vom Panel-Tausch und über meine verbaute Eberspächer Standheizung...! Trotz, dass er sich vertraglich verpflichtet hat, das Fzg., welches er für die Überführung im angemeldeten Zustand übernommen hat, bis heute Nachmittag umzumelden, will er das nun bis zum Erhalt seiner nachträglichen Forderungen nicht machen...! - ![]() Da vergeht einem die ganze Freude am Fahrzeugverkauf...! Ich habe bereits über meine Zulassungsstelle eine Zwangsabmeldung in die Wege geleitet...! So ein Kaufvertrag ist ja auch wirklich schwer zu deuten...! - ![]() tschüss dann Nico |
#2
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ist schon interessant – smart-paneele sind wie eine Komplettfolierung. Die ursprüngliche Farbe ist in den Papieren festgelegt, muss aber nicht umgeschrieben werden... Darf ich fragen, was so ein kompletter Satz Paneele kostet? Ich hab auch noch einen smart, den man damit hübschen könnte... (kann aber auch bei smart fragen)
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#3
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Ich habe von meinem jetzt verkauften Sondermodell "nightorange" die orangen Panele auf meinen neuen Smart umgebaut. Und den alten SMART mit jetzt fast werksneuen schwarzen Panelen verkauft!
Ich habe dem Typen mitgeteilt, dass öfters SMART-Panele getauscht werden als Handy-Schalen...! Für etwa €1.200,- bis € 1.400,- könnte man im SC, bzw. bei MB die Panele tauschen lassen. - ![]() Gruss Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Schlag' ihn mit gleichen Waffen und leg' ihm einen CD-Player incl. Klettband aufs Armaturenbrett
![]() Auf Nachrüstrechnungen einen Anspruch zu erheben ist schlecht durchsetzbar, meine Meinung. Nicht ummelden als Druckmittel geht nicht, klar - nur hast Du leider die Fahrzeugpapiere & Kennzeichen nicht mehr in den Händen. Mit dem Kaufvertrag geht es zum Glück auch (Versicherung nicht vergessen - nicht, dass Deine SB noch *leidet* !!).
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Gruß Reinhard |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ein bisschen kenne ich mich da aus - muss ich bei mir in der Firma mich auch um so einen Kram kümmern....
Also, rechtlich gesehen sehe ich Dich auf der sicheren Seite. Als Privatperson wird Dir schon die Möglichkeit auf Fehler im Angebot eingeräumt, soweit das nicht in den Kaufvertrag mit übernommen wurde. Wenn also der CD-Player im Kaufvertrag nicht ausdrücklich erwähnt ist - ignoriere seine Forderungen einfach mit Achselzucken. Hier gilt dann wirklich das "gekauft wie gesehen". Welche Farbe die Panel nun haben und ob Du da ne Rechnung hast, entzieht sich mir der Grund das belegen zu müssen. Wenn im Kaufvertrag Unfallfrei steht und das Teil wirklich keinen Unfall hatte, sondern der Wechsel der Panell`s einen kosmetischen Hintergrund hatte, kann Dir niemand irgendwas. Es Sei denn, der Smart hat sich in Orange präsentiert und ist in Frankfurt schwarz angekommen...... *lach* Ganz heise Geschichte ist natürlich, dass der Typ nicht ummelden will. Hier bewegt er sich auf gaaanz dünnem Eis. Bitte mache sofort eine schriftliche Meldung an Deine Versicherung und an die Zulassungsstelle, dass Du das Fahrzeug am..... verkauft hast und an wen. Wenn der nicht ummeldet, bekommt er richtig Ärger mit der Zulassungsstelle, denn er ist verpflichtet das Fahrzeug so schnell als machbar umzumelden. Da er Dir angekündigt hat, dass er nicht ummeldet, schreibe ihm eine E-Mail, indem Du ihm ausdrücklich die Nutzung des Fahrzeuges mit Deinen Kennzeichen untersagst und kündigst ihm direkt Regress an, wenn Dir durch die unerlaubte Nutzung Deiner Kennzeichen Schaden entsteht. Vergiss ihm nicht mitzuteilen, dass Du der Zulassungsstelle den Verkauf mit seinen Daten mitgeteilt hast. Ich denke, da wird der schnell klein bei geben. Sollte der mit irgendwas drohen, würde ich gar nicht mehr drauf reagieren. Das schaukelt sich sonst nur unnötig hoch. Mitte nächster Woche fragst Du bei der Zulassungsstelle nach, ob die Ummeldung erfolglt ist. Wenn nicht, frage gezielt dannach, wie weiter verfahren wird und weise darauf hin, dass Du dem Käufer auferlegt hast das Fahrzeug sofort umzumelden. Lass Dich nicht erpressen, ärgern oder herausfordern. Der kann Dir gar nichtst und Dein Geld hast Du ja schon.
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! ![]() Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ ![]() Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU ![]() |
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#6
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![]() Zitat:
Der will nur nachkarten. Am Besten so reagieren, wie oben beschrieben (Versicherung, Zulassungsstelle, ...) Viel Glück! VG Andreas |
Folgender Benutzer sagt Danke zu quiri für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Danke schon mal für Eure hilfreichen Einwände!
Mit meiner Versicherung hatte ich gestern schon gesprochen, und die Dame meinte, dass sie nichts machen könnte, und das Fahrzeug würde bis zur regulären Abmeldung auf meinen Namen/Konditionen weiter versichert sein...! Danach hatte ich bei meiner Zulassungsstelle mit Hilfe des schriftlichen Kaufvertrags eine behördliche Zwangsabmeldung in die Wege geleitet. Der wird aber erstmal nur "freundlich" angeschrieben...!?! Ich habe übernächste Woche beruflich in Stuttgart zu tun, wenn sich bis dahin nix getan hat, dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn ich mir nach Sonnenuntergang in Frankfurt "MEINE" Kennzeichen hole...?!? ![]() Gruss Nico |
#8
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Das reicht schon, wenn du nur die Stempel abkratzen tust. Wenn Du die Kennzeichen abmontierst (auch wenn es noch auf deinen Namen angemeldet ist) ist es Diebstahl.
Klemm Ihm dann aber einen Hinweis unter die WSS, das das Kennzeichen entstempelt ist.
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Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch. MSG (mit saarländischem Gruß) Kaschdi |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Kaschdi für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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hallo
du hast ihm doch bestimmt beim verkauf mündlich davon erzählt. wenn er es gewusst und gesehen hat bist du auf der sicheren seite da auch mündlicher kaufvertrag genauso bindend ist wie ein schriftlicher. wenn du dann noch genug zeugen hast.... ruf doch mal eine detektei in frankfurt an was das enstempeln kostet..... viel glück Zitat:
Geändert von gollefrietze (26.10.2014 um 12:44 Uhr) |
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#10
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Meiner Meinung nach darf man das Entstempeln gar nicht selbst machen weil das ein Verwaltungsakt einer Behörde ist. Die einzige Möglichkeit Unannehmlichkeiten zu verhindern ist es das Fahrzeug generell nur abgemeldet zu übergeben. Dann geht man allen Problemen von Anfang an aus dem Weg. Vielleicht als Tip für die Zukunft und folgende Fahrzeugverkäufe
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