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JohnDoe
15.06.2011, 16:31
...und schon den ersten größeren Kratzer dran :heul:.

Meine Frau war gestern bei Edeka einkaufen :shop: und hat Rückwärts eingeparkt. Sie will nach dem Einkaufen aus der Parklücke raus, da kommt ein zweites Auto und parkt dann eine Parklücke weiter links von Ihr vorwärts ein. Als er stand, ist sie nach links rausgefahren und musste somit an ihm vorbei. Da setzt er auf einmal zurück um wohl besser in der Lücke zu stehen. Meine Frau (mit ordentlichen Hupkonzert) auf die Eisen, denn alte Polizistenweisheit, wer steht kann niemanden an die Karre fahren. Trotz Hupkonzert hat der Typ weder nach links, rechts noch nach hinten :eek:gesehen. Somit ziert jetzt vorne links eine schöne Schramme meinen Kotflügel...

Natürlich hatte er keine Papiere dabei und auch keine Versicherungsunterlagen. Über das Kennzeichen und den Zentralruf der deutschen Versicherer bin ich dann an seine Versicherung gekommen. Der Unfall war noch nicht bei denen gemeldet, aber sie haben erst mal meine Daten aufgenommen. Ich bekomme noch einen Brief mit der Gesprächsnotiz und dann auch noch die Bestätigung für die Schadensregulierung.
Ein paar Fragen dazu:

1. Am Kotflügel sind ein paar Schrammen ausgehend vom Radlauf bis knapp zur Tür. Tür wurde nicht beschädigt. Wird hier der komplette :flex:Kotflügel lackiert?
2. Als Ersatzwagen für den Zeitraum würden sie mir ein Wagen über einen Autovermieter vermitteln. Offensichtlich wird das nach PS Klassen bewertet. Für mich gibts was für 60 Euro...da springt ja wohl nur ein Golf raus, bei den Mietwagenpreisen, oder?
3. Wie sieht das mit Wertverlust aus, da Unfallwagen. Ist das mit diesem Schaden den schon ein Unfallwagen oder liegt das eher im "Bagatell Bereich"? Was kann angesetzt werden? Die Tante der Versicherung meinte, dass der Wertverlust von der Versicherung ermittelt wird. Auf welcher Basis?

Grüße
Jan

mbvk
15.06.2011, 16:42
Ironischerweise muß ich sagen: Sei froh, dass es so lange gedauert hat. Als ich am Markteinführungswochenende im letzten Oktober meinen gemopften Viano bekommen habe, war ich am gleichen Abend bei uns auf dem Bremer Freimarkt... Als ich wieder zum Auto kam, war er für 1.800,- Euro beschädigt worden. (Heckklappe eingedrückt und Stoßfänger gerissen)

Der Wertverlust (richtig: merkantiler Minderwert) wird anhand der Schadenshöhe berechnet. Ich glaube, es sind 10% davon.

Wenn es fühlbare Kratzer sind, wird der Kotflügel wohl lackiert.

Für uns als Händler sind Schäden ab 500,- Euro angabepflichtig. Wenn Du die Rechnung der Werkstatt aufbewahrst, wird Dir bei so einer Bagatelle kein späterer Käufer einen Strick daraus drehen.

Aber ärgerlich ist es natürlich: Versicherung, Werkstatt, Leihwagen u.s.w... Alles unnütze Rennerei.

Cooper40
15.06.2011, 17:03
Hallo Jan
Als Überschrift sage ich schon mal, wie es seiner Zeit bei Helmut gepostet wurde.
Du wirst Minus machen, die Sache ist nur, wie viel?!

Wenn du eine Beule im Kotflügel hast, darf er getauscht werden müssen. (Eine schramme ohne Beule ist selten!)

Aber gut, wenn er nur Lackiert werden braucht, dann geht das nur im ganzen. Mit diesem Smart Repärkleinkrams hat das nichts zu tun.
Du hast Anspruch auf was Gleichwertiges mit einer PS-Klasse tiefer, also geht ein GOLF schon mal gar nicht.

Wertverlust, wohl eher nichts, da dies ein Repfall ist, der ohne Einschränkungen zu machen ist.
Die Versicherungen wollen einen gerne Dumm halten, von daher immer Hinterfragen.
MFG Klaus

JohnDoe
15.06.2011, 17:30
... Als ich wieder zum Auto kam, war er für 1.800,- Euro beschädigt worden. (Heckklappe eingedrückt und Stoßfänger gerissen)
Oh je...

Wenn es fühlbare Kratzer sind, wird der Kotflügel wohl lackiert.
Fühl und sehbar...Für mich sieht es so aus, als ob es bis zur Grundierung geht...

Eine wirkliche Beule konnte ich jetzt nicht sehen, aber das soll sich der Fachmann ansehen...

Der Mietwagen wär mir eigentlich egal...da der Wagen Ende Juni eh in die Werkstatt geht (Motorhaube wird lackiert, da ich einen Verarbeitungsschaden hier habe und die Deckschicht des Lacks sich löst...) und ich schon einen Ersatzwagen gestellt bekommen. Ich dachte mir, dass ich dann lieber die Kohle nehme, da ich von der Werkstatt eh schon ein Wagen bekomme.

Jan

Cooper40
15.06.2011, 18:36
Dann sei "Arsch" und lass die Nummer übers WE laufen, da bekommste für zwei Tage mehr die Entschädigung. a:)
Dann darfste deine Dame zum Essen Laden, (Aber nich inne Pommeshütte) :D

Foto-Martin
15.06.2011, 20:27
Ich glaub, das kann ich toppen.
Einmal mit der Kürze der Zeit nach Kauf und mit der Schadenshöhe und mit den Versicherungsproblemen.

Mein Viano war gerade 3,5 Wochen alt, da fuhr mir in Masuren auf dem Hotelparkplatz ne hieebsche polnische blonde Tuss links hinten volle Pulle auf die Ecke.
Kaputt ist die lackierte Plastekotflügelecke, das Rücklicht, 2 kleine Lackschäden am Kotflügel (die lange linke Seite). Außerdem hat sie mir mit der Anhängerkupplung in die Stoßstange voll ins Auge - äähhh Parktronicsensor links gedrückt.
Der olle Nissan sah allerdings viel schlimmer aus.

Untendrunter an der Karosserie hat die Stoßecke lediglich angelegen, das sieht man ganz ganz schwach an dem Lack. Die Karosserie ist also unbeschädigt.

Nun hat die polnische Versicherung erst mal gemauert - ist nicht da versichert.
Die Polizei hat wohl aus Faulheit gar keine Akte angelegt.
Problem war wohl, daß bei der Überweisung die Vers.Nr. nicht angegeben wurde, daraus resultierte eine Rücküberweisung - also eine unbezahlte (noch ganz neue) Versicherung.
Mittlerweile ist das Problem wohl behoben,
aber ich hätte lt. polnischen Vers.-Bedingungen kein Anrecht auf Leihwagen, Wertminderung und ????? Bin gespannt, was sich da noch ergibt.
Will das Auto im Juli in die Werkstatt geben, wenn ich eh im Urlaub bin.

donmannix
15.06.2011, 22:01
Da die Schuldfrage klar beim "Gegner" zu liegen scheint...



auf alle Fälle einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen.
auf alle Fälle zur MB-Werkstatt gehen und sich keinesfalls von der Versicherung woanders hinschicken lassen.
da das Fahrzeug noch fast neu ist, ergäbe sich durch Nachlackieren auf jeden Fall ein sog. "merkantiler Minderwert". Ein fachkundiger Gebrauchtwagenkäufer könnte das Nachlackieren bei einem späteren Verkauf problemlos feststellen.
"Merkantilen Minderwert vom Gutachter bestätigen bzw. separat ausweisen lassen, da sich die Schadenssumme entspr. erhöht

Bez. Ersatzfahrzeug muß man eine Klasse niedriger akzeptieren, wenn keine zwingenden Gründe für eine best. Fahrzeuggrösse vorliegen (zB 4 Kinder, 5 Freundinnen...)a:)

Obacht: falls der Vreundliche ein Ersatzfahrzeug anbietet, wird er das teurer abrechnen. Hier kann sich die Versicherung ggf. was zurückholen. Deshalb Fz-Auswahl ggf. von der Versicherung kurz bestätigen lassen.

Fahrtkosten zum Vreundlichen und weitere durch den Unfall ausgelöste Zusatzkosten muß die Versicherung ebenfalls ersetzen, ggf. also Belege aufheben bzw. km, Telefon etc. aufschreiben

Ich nehme zu Gesprächen mit der gegnerischen Versicherung inzwischen immer eine zweite Person mit bzw. lasse diese am Telefon mithören.

Gruß
donmannix

JohnDoe
15.06.2011, 22:25
....auf alle Fälle zur MB-Werkstatt gehen und sich keinesfalls von der Versicherung woanders hinschicken lassen.

ja...ich fahre auf jeden Fall zu meiner Niederlassung...Hab dann ja eh einen Termin Ende Juni...Und die Versicherungstante hat mich auch nicht bequatscht, oder so...


Fahrtkosten zum Vreundlichen und weitere durch den Unfall ausgelöste Zusatzkosten muß die Versicherung ebenfalls ersetzen, ggf. also Belege aufheben bzw. km, Telefon etc. aufschreiben

Guter Tip...ist ja doch ein bisschen hin...

JohnDoe
21.06.2011, 21:46
So,

die Bestätigung für die Schadensregulierung habe ich heute telefonisch bekommen. Ich fordere Sie noch schriftlich per email ein und morgen fahre ich zum Vreundlichen, zwecks Kostenvoranschlag für die Versicherung...

Jan

vianonuevo
28.06.2011, 15:11
... Schadensregulierung.
Ein paar Fragen dazu

Ein ganz genereller Rat:
als Geschädigten steht einem die Vertretung der eigenen Interessen durch einen Anwalt zu. Dessen Kosten muss die Versicherung des Schadenverursachers übernehmen.

Ein guter(!) Anwalt kennt als Dienstleister für seinen Auftraggeber alle Tipps wie man finanziell möglichst ohne Verlust aus der Sache rauskommt, evtl sogar einen kleinen fi****ellen Gewinn macht. (Ärger, Unannehmlichkeiten und Zeitverlust bleiben einem trotzdem und werden nicht ersetzt)

Ein guter Anwalt kann auch einen guten KFZ-Sachverständigen empfehlen.
Wird nicht repariert oder sind im Falle eines (wirtschaftlichen) Totalschadens Zeitwert und Restwert zu ermitteln hängt alles vom Gutachter ab ... und dessen Bewertungsspielräume sind größer als man vielleicht denkt. Ich persönlich habe hier mit Leuten mit langjähriger Berufserfahrung die besten Erfahrungen gemacht.

Fluffymobil
28.06.2011, 17:09
(Ärger, Unannehmlichkeiten und Zeitverlust bleiben einem trotzdem und werden nicht ersetzt)

Nicht nur das; ein Anwalt produziert bei der Unfallschadenabwicklung i.d.R. sogenannte Hebegebühren, die ihm nach RVG zustehen und sich am Streitwert orientieren, die jedoch von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden. D.h., frei nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" bleibt man darauf sitzen. Insofern halte ich es für mehr als überflüssig, wegen einem Bagatellschaden mit klarem Sachverhalt und unbestrittener Schuldfrage zum Advokaten zu latschen - aber es entspricht ja wohl dem Zeitgeist (MEIN Arzt, MEIN Anwalt, MEIN Psychotherapeut uswuswusw.)


Gruß

Peter

vianonuevo
07.12.2011, 15:22
... ein Anwalt produziert bei der Unfallschadenabwicklung i.d.R. sogenannte Hebegebühren, die ihm nach RVG zustehen und sich am Streitwert orientieren, die jedoch von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden. D.h., frei nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" bleibt man darauf sitzen ...

Nach meiner Erfahrung (und wohl auch der allgemeinen Rechtsprechung) steht dem Gechädigten die Vertretung durch einen Anwalt zu. Diesem kann sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Die Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784

drdisketti
07.12.2011, 15:53
- soweit aber unbestritten zutreffend:

...
Insofern halte ich es für mehr als überflüssig, wegen einem Bagatellschaden mit klarem Sachverhalt und unbestrittener Schuldfrage zum Advokaten zu latschen.
...

rollieexpress
07.12.2011, 16:05
Nicht bei jedem Unfall ist die Sache so einfach geklärt, dass gleich die Haftpflicht des Gegeners einspringt dann muss man natürlich die Kosten erst einmal vorstrecken, sonst fertigt ein Anwalt kein noch so kleines Schriftstück. Nicht jeder halt so viel Potential in der Brieftasche oder ist Rechtsschutzversichert!

Nach meinem Unfall bin ich jetzt auch um einiges schlauer!

Mopf0
07.12.2011, 21:16
Trotz Hupkonzert hat der Typ weder nach links, rechts noch nach hinten :eek:gesehen.

Die Hupe ist auch Sch...... Ich werde wohl ein Nebelhorn von ´ner Jacht, oder ein Truckerhorn einbauen.

Fluffymobil
08.12.2011, 06:57
Nach meiner Erfahrung (und wohl auch der allgemeinen Rechtsprechung) steht dem Gechädigten die Vertretung durch einen Anwalt zu. Diesem kann sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Die Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784


Naja - das sind deine Erfahrungen. Und das hier meine (und, ganz nebenbei, auch allgemeine Rechtsprechung):

Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr welche bei Zahlungseingang beim Anwalt anfällt. Er erhält für die Auszahlung, Rückzahlung oder Weiterleitung die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG). Diese Gebühr ist vom Auftraggeber zu tragen und kann nicht von der Gegenseite geltend gemacht werden.

Gruß

Peter

vianonuevo
08.12.2011, 19:49
... Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr welche bei Zahlungseingang beim Anwalt anfällt. Er erhält für die Auszahlung, Rückzahlung oder Weiterleitung die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG). Diese Gebühr ist vom Auftraggeber zu tragen und kann nicht von der Gegenseite geltend gemacht werden.


Da gibt es wohl Spielraum ...
ich jedenfalls hab eine Hebegebühr noch nicht zahlen müssen, vermutlich weil ich Zahlungen der gegnerischen Versicherung bislang auf mein eigenes Konto überweisen ließ. (warum denn zuerst zum Anwalt überweisen?)

Und selbst wenn, dann würde bei 5.000 Euro Versicherungsleistung eine Hebegebühr in Höhe von 25 Euro anfallen. Dafür würd ich mich nicht mit der gegnerischen Versicherung herumärgern wollen.

Zum dem Thema hab ich noch gefunden:

Hebegebühr
Nimmt der Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Gelder entgegen und leitet sie weiter erhält er eine so genannte Hebegebühr.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des weitergeleiteten Betrages.
Dem Anwalt stehen zu (Nr. 1009 Vergütungsverzeichnis, VV RVG):


von Beträgen bis 2.500 Euro: 1 Prozent des Betrages
vom Mehrbetrag über 2500 Euro bis 10.000 Euro: 0,5 Prozent
vom Mehrbetrag über 10.000 Euro: 0,25 Prozent

Die Mindestgebühr beträgt 1 Euro.
Rechtstipp: Eine Hebegebühr kann nicht dafür verlangt werden, dass der Rechtsanwalt Gerichtskosten- oder Auslagenvorschüsse bei Gericht einzahlt. Das gleiche gilt, wenn der Anwalt nur die vom Gegner zu erstattenden Kosten eintreibt.

Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Anwaltskosten_Teil_1/Hebegebuehr.html

Fluffymobil
09.12.2011, 06:15
Da gibt es wohl Spielraum ...


Eben, den gibt es.
Nur zur Verdeutlichung, es ging in meinem Beitrag um Bagatellschäden, Parkrempler zähle ich nun mal dazu. Dass es nach einem Schadensereignis durchaus ratsam sein kann, sich anwaltschaftlich vertreten zu lassen, steht absolut ausser Frage - das sind ja auch keine epochalen Neuigkeiten.
Allerdings frage ich mich - und ausschließlich darauf bezog sich mein Betrag vom 28.06. - wo da der Sinn liegt, wenn der Sachverhalt klar ist, ich bereits Kontakt mit der Versicherung hatte und diese die Bereitschaft zur Schadensregulierung erklärt hat? Den Unfallverursacher juckt das in keinster Weise, der Wunschgedanke, es dem mit meinem Anwalt mal so richtig zu zeigen, verpufft in jedem Falle.
In der Regel bedeutet die Hinzuziehung eines Anwalts in solchen Fällen Zeitverlust wegen der Konsultation (ausser, Du kennst einen Anwalt, der Hausbesuche macht - ich leider nicht), Verzögerung in der Schadensregulierung (weil die Akten jetzt noch über eine weitere Stelle versandt werden müssen und der Sachbearbeiter bei der Versicherung es jetzt überhaupt nicht mehr eilig hat, die Sache vom Tisch zu bekommen) und zum Schluss habe ich für mich das gleiche Ergebnis, dass ich auch mit weniger Aufwand erreicht hätte wenn ich von meinem Anwalt nicht noch obendrein und schlussendlich eine freundliche Kostennote "mit der Bitte um alsbaldige Regulierung" über die o. a. Hebegebühren erhalte - auch wenn es, je nach Schadenshöhe, "nur" 25 - 50 Euro sind.

Klar, für das System werden so natürlich künstlich Kosten generiert, und wir alle dürfen uns im kommenden Jahr wieder über gestiegene Prämien freuen.....

.a.

Gruß

Peter