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#1
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...und schon den ersten größeren Kratzer dran
![]() Meine Frau war gestern bei Edeka einkaufen ![]() ![]() Natürlich hatte er keine Papiere dabei und auch keine Versicherungsunterlagen. Über das Kennzeichen und den Zentralruf der deutschen Versicherer bin ich dann an seine Versicherung gekommen. Der Unfall war noch nicht bei denen gemeldet, aber sie haben erst mal meine Daten aufgenommen. Ich bekomme noch einen Brief mit der Gesprächsnotiz und dann auch noch die Bestätigung für die Schadensregulierung. Ein paar Fragen dazu: 1. Am Kotflügel sind ein paar Schrammen ausgehend vom Radlauf bis knapp zur Tür. Tür wurde nicht beschädigt. Wird hier der komplette ![]() 2. Als Ersatzwagen für den Zeitraum würden sie mir ein Wagen über einen Autovermieter vermitteln. Offensichtlich wird das nach PS Klassen bewertet. Für mich gibts was für 60 Euro...da springt ja wohl nur ein Golf raus, bei den Mietwagenpreisen, oder? 3. Wie sieht das mit Wertverlust aus, da Unfallwagen. Ist das mit diesem Schaden den schon ein Unfallwagen oder liegt das eher im "Bagatell Bereich"? Was kann angesetzt werden? Die Tante der Versicherung meinte, dass der Wertverlust von der Versicherung ermittelt wird. Auf welcher Basis? Grüße Jan |
#2
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Ironischerweise muß ich sagen: Sei froh, dass es so lange gedauert hat. Als ich am Markteinführungswochenende im letzten Oktober meinen gemopften Viano bekommen habe, war ich am gleichen Abend bei uns auf dem Bremer Freimarkt... Als ich wieder zum Auto kam, war er für 1.800,- Euro beschädigt worden. (Heckklappe eingedrückt und Stoßfänger gerissen)
Der Wertverlust (richtig: merkantiler Minderwert) wird anhand der Schadenshöhe berechnet. Ich glaube, es sind 10% davon. Wenn es fühlbare Kratzer sind, wird der Kotflügel wohl lackiert. Für uns als Händler sind Schäden ab 500,- Euro angabepflichtig. Wenn Du die Rechnung der Werkstatt aufbewahrst, wird Dir bei so einer Bagatelle kein späterer Käufer einen Strick daraus drehen. Aber ärgerlich ist es natürlich: Versicherung, Werkstatt, Leihwagen u.s.w... Alles unnütze Rennerei.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
#3
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![]() Zitat:
Fühl und sehbar...Für mich sieht es so aus, als ob es bis zur Grundierung geht... Eine wirkliche Beule konnte ich jetzt nicht sehen, aber das soll sich der Fachmann ansehen... Der Mietwagen wär mir eigentlich egal...da der Wagen Ende Juni eh in die Werkstatt geht (Motorhaube wird lackiert, da ich einen Verarbeitungsschaden hier habe und die Deckschicht des Lacks sich löst...) und ich schon einen Ersatzwagen gestellt bekommen. Ich dachte mir, dass ich dann lieber die Kohle nehme, da ich von der Werkstatt eh schon ein Wagen bekomme. Jan |
#4
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Dann sei "Arsch" und lass die Nummer übers WE laufen, da bekommste für zwei Tage mehr die Entschädigung.
![]() Dann darfste deine Dame zum Essen Laden, (Aber nich inne Pommeshütte) ![]() Geändert von Cooper40 (15.06.2011 um 19:33 Uhr) |
#5
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Ich glaub, das kann ich toppen.
Einmal mit der Kürze der Zeit nach Kauf und mit der Schadenshöhe und mit den Versicherungsproblemen. Mein Viano war gerade 3,5 Wochen alt, da fuhr mir in Masuren auf dem Hotelparkplatz ne hieebsche polnische blonde Tuss links hinten volle Pulle auf die Ecke. Kaputt ist die lackierte Plastekotflügelecke, das Rücklicht, 2 kleine Lackschäden am Kotflügel (die lange linke Seite). Außerdem hat sie mir mit der Anhängerkupplung in die Stoßstange voll ins Auge - äähhh Parktronicsensor links gedrückt. Der olle Nissan sah allerdings viel schlimmer aus. Untendrunter an der Karosserie hat die Stoßecke lediglich angelegen, das sieht man ganz ganz schwach an dem Lack. Die Karosserie ist also unbeschädigt. Nun hat die polnische Versicherung erst mal gemauert - ist nicht da versichert. Die Polizei hat wohl aus Faulheit gar keine Akte angelegt. Problem war wohl, daß bei der Überweisung die Vers.Nr. nicht angegeben wurde, daraus resultierte eine Rücküberweisung - also eine unbezahlte (noch ganz neue) Versicherung. Mittlerweile ist das Problem wohl behoben, aber ich hätte lt. polnischen Vers.-Bedingungen kein Anrecht auf Leihwagen, Wertminderung und ????? Bin gespannt, was sich da noch ergibt. Will das Auto im Juli in die Werkstatt geben, wenn ich eh im Urlaub bin. |
#6
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Da die Schuldfrage klar beim "Gegner" zu liegen scheint...
![]() Obacht: falls der Vreundliche ein Ersatzfahrzeug anbietet, wird er das teurer abrechnen. Hier kann sich die Versicherung ggf. was zurückholen. Deshalb Fz-Auswahl ggf. von der Versicherung kurz bestätigen lassen. Fahrtkosten zum Vreundlichen und weitere durch den Unfall ausgelöste Zusatzkosten muß die Versicherung ebenfalls ersetzen, ggf. also Belege aufheben bzw. km, Telefon etc. aufschreiben Ich nehme zu Gesprächen mit der gegnerischen Versicherung inzwischen immer eine zweite Person mit bzw. lasse diese am Telefon mithören. Gruß donmannix |
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#7
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Hallo Jan
Als Überschrift sage ich schon mal, wie es seiner Zeit bei Helmut gepostet wurde. Du wirst Minus machen, die Sache ist nur, wie viel?! Wenn du eine Beule im Kotflügel hast, darf er getauscht werden müssen. (Eine schramme ohne Beule ist selten!) Aber gut, wenn er nur Lackiert werden braucht, dann geht das nur im ganzen. Mit diesem Smart Repärkleinkrams hat das nichts zu tun. Du hast Anspruch auf was Gleichwertiges mit einer PS-Klasse tiefer, also geht ein GOLF schon mal gar nicht. Wertverlust, wohl eher nichts, da dies ein Repfall ist, der ohne Einschränkungen zu machen ist. Die Versicherungen wollen einen gerne Dumm halten, von daher immer Hinterfragen. MFG Klaus |
#8
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Ein ganz genereller Rat:
als Geschädigten steht einem die Vertretung der eigenen Interessen durch einen Anwalt zu. Dessen Kosten muss die Versicherung des Schadenverursachers übernehmen. Ein guter(!) Anwalt kennt als Dienstleister für seinen Auftraggeber alle Tipps wie man finanziell möglichst ohne Verlust aus der Sache rauskommt, evtl sogar einen kleinen fi****ellen Gewinn macht. (Ärger, Unannehmlichkeiten und Zeitverlust bleiben einem trotzdem und werden nicht ersetzt) Ein guter Anwalt kann auch einen guten KFZ-Sachverständigen empfehlen. Wird nicht repariert oder sind im Falle eines (wirtschaftlichen) Totalschadens Zeitwert und Restwert zu ermitteln hängt alles vom Gutachter ab ... und dessen Bewertungsspielräume sind größer als man vielleicht denkt. Ich persönlich habe hier mit Leuten mit langjähriger Berufserfahrung die besten Erfahrungen gemacht. |
#9
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Gruß Peter |
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#10
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Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet: http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784 |
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