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#11
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Hab noch was gelesen. Klar, Anhängerhaftpflicht.
Das ist natürlich nur, wenn der Hänger selbst wo anderst Schäden anrichtet. Gibt es denn auch eine Vollkasko für Hänger.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#12
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Gibt es, willst aber den Preis nicht wissen. Ich hatte nach der Frage für meinen Fendt Schnappatmung. Ich glaub das waren 1000€ oder so im Jahr.
Und das da ein Anhänger immer auf 100% läuft. |
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#13
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Klar, hab es verstanden.
Der Hänger hatte nur eine Haftpflicht Versicherung. Keine Vollkasko. In dem Fall gehört dann der Hänger dem TE. Sehr viel Pech. Also sagt mir das, niemals einen Hänger vom Freund ausleihen, sonder mieten wie es Andreas schon gesagt hatte.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#14
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Meine jetzige Info von der Versicherung ist, Privathaftpflicht greift nicht in Verbindung mit Fahrzeug. Der Rest muss noch geklärt werden. Vom Prinzip wurde der Schaden am Anhänger ja durch das Fahrzeug hervorgerufen und die Leitplanke wurde auch vom Fahrzeug beschädigt. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir und hat geschlafen. Jetzt warte ich erstmal ab, was die Versicherung dazu sagt.
Weitere Informationen folgen dann. Mein Kumpel hat einen Anwalt konsultiert und der meinte auch, der Schaden wurde durch das Fahrzeug hervorgerufen. Hmm ... |
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#15
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Hm, schwierige Sache.
VK für Anhänger gibt es. Mein Sternenkreuzer hat eine mit 500,- SB VK und 150,- Euro SB TK, also wie beim Auto. Kostet im Jahr um die 600,- Euro, aufgrund des hohen Fahrzeugwertes des Kreuzers... Ob die Haftpflicht des Zugfahrzeuges für den Schaden am angehängten Anhänger wirklich aufkommen muss........? Halte ich für fragwürdig, aber wenn ein Anwalt da eine Chance sieht - wundert mich das, bin aber selbst kein Rechtsanwalt und habe demnach das nicht studiert.# Richtig ist, dass alle Schäden, die vom angehängten Anhänger verursacht werden, durch die Haftpflicht vom Zugfahrzeug bezahlt werden müssen. Das gilt bei so einem starken Unfall, wie auch bei einem Parkrempler ( wie bei mir letztes Jahr... ) Die Privathaftpflicht greift hier definitiv nicht, da hat der TE eine richtige Auskunft bekommen..... Alles ärgerlich und ich hoffe das lässt sich so klären, dass die Freundschaft nicht drunter leidet. Bekanntlich endet eine solche oft, wenn es um Geld geht. Daher...haltet zusammen und findet eine Lösung mit der Ihr beide leben könnt! Daumen sind gedrückt. Das wichtigste: Gut, das Euch nichts passiert ist!
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU |
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#16
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Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.
Die Versicherungen stellen bei Neuanmeldungen von Anhängern die Policen mit denen von Kraftfahrzeugen gleich. Alte Bestandsregelungen (über Zufahrzeug usw. usw) dürfte es noch eine Zeitlang geben. Bei unseren knapp 30 Mietanhängern hat die Versicherung gleich die Dollar (EURO)- Zeichen im Auge gehabt Aber nach wie vor gilt: Wenn ein Mieter einen Anhänger beschädigt, greift für den Schaden am Anhänger nur der blanke Geldbeutel und keine Versicherung Das wird auch im Mietvertrag hervorgehoben dargestellt und muss unterschrieben werden. Ich hatte in den Jahren einen einzigen Fall, in dem die KFZ Versicherung (Vollkasko) nicht nur den beschädigten PKW, sondern auch den Schaden am Anhänger gezahlt hatte. Das bleibt wohl ein Einzelfall und war dem Unwissen des Sachbearbeiters zu verdanken. Die Versicherung hatte nämlich, nachdem wir die Regulierungszusage schriftlich hatten, angerufen und uns mitgeteilt, dass ein Fehler vorliege. Dumm gelaufen, wir hatten es schriftlich ;-)) |
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#17
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Zitat:
Dank der "Ich habe alles bei Euch" Taktik, zahle ich für VK für meinen Fendt "nur" 500,- pa. |
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#18
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[QUOTE=Andiklos;402270]Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.
Hallo mein Aufsitzrasenmäher z.B. ist mit meiner Privathaftpflicht versichert. (Der Dame vom ADAC habe ich damals auch eine Bildungslücke geschlossen.) Und holmengelenkte Fahrzeuge bis max 15Km/h sind auch in der Privathaftpflicht versichert. Gruß Emil |
#19
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[QUOTE=nordexer;402298]
Zitat:
Guten Morgen Emil. Ich bin mir nicht ganz Sicher. Aufsitzrasenmäher in der Privathaftpflicht, aber nur für Schäden die durch den Mäher entstehen. Legst Du Deinen Mäher aber auf den Buckel und er ist hin, zahlt die Versicherung aber nicht.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#20
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Bei der hohen Mähgeschwindigkeit kann ich mir einen Totalschaden garnicht vorstellen. Beim letzten Rückwärtssalto war nur das Lenkrad etwas verbogen und der Spannungskonstanthalter der Lichtmaschine hinüber.
Gruß Emil |
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