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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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Hallo,
eine Reparatur des FZ ist bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich, wenn folgende Faktoren eingehalten werden: Voraussetzungen zur Schadensregulierung nach der 130%-Regelung Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich:
Dies ist nur ein Hinweis und ersetzt keine Rechtsberatung. L.G. Veronika |
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#12
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Ich hatte als "Jugendlicher" mal so einen Fall, diesen habe ich dann als Totalschaden abgerechnet und die Reparatur dann selbst übernommen. Blieb sogar noch was übrig...
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#13
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Vorsicht, dabei wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges und die Steuer abgezogen.
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Gruß aus OWL Helmut |
#14
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Moin,
Gaaanz kurzes Update: Peugeot: schrott da Vezogen: Reparatur: ca. 4800€ Wiederbeschaffung 550€ V-Klasse: Reparatur:ca. 3700€ Wiederbeschaffung 2900€ Ich liebe es die A-Karte zu haben. Wie konnte es auch anders sein Hätte ich mal lieber noch zuvor das Auto innen geputzt kam aber nicht dazu.
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- macht er mir auch die Haare grau - ich bleib Ihm treu, meinem Vau - |
#15
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Liegt gerade noch im Rahmen - Wiederbeschaffung + 30%
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Gruß aus OWL Helmut |
#16
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Zitat:
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#17
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Je nach Reparaturstau - oder eben nicht - würde ich den Vau wieder aufbauen (lassen).
Man weiß nie, welche "Schäden" man sich mit dem nächsten Fahrzeug für möglicherweise erheblich mehr Geld einkauft. Gruß Uli |
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#18
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Zitat:
Ernsthaft, da Du ja knapp innerhalb der 30%-Grenze bist, könnte mit anwaltlicher Hilfe hier evtl. etwas machbar sein. Der freut sich übrigens richtig doll, wenn er erst eingeschaltet wird, nachdem schon ein Gutachten vorliegt, nachdem man mit der gegnerischen Versicherung hin- und hergeschrieben hat... nachdem... Nutzungsausfall ist noch ein Thema, aber auch nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Von meinem Gutachter bekam ich übrigens vor Ort keinerlei Kosten geschätzt, das wäre unseriös, da er ja nach Hersteller, Serviceheftzustand usw. einige Tabellen, Datenbanken und auch Werkstatt-Stundenlöhne recherchieren sollte.
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Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. Geändert von murphy (11.02.2017 um 13:34 Uhr) |
#19
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Man darf bis zu 130 % des Zeitwertes (Wiederbeschaffungswertes) reparieren, sofern man folgende Spielregeln einhält:
-Die 130 %-Grenze ist fix. 1 € drüber und das war's dann... -Einhalten des im Schadengutachten vorgegebenen Reparaturweg; d.h. wo erneuern vorgegeben wird, wird erneuert, wo instand gesetzt wird, wird instand gesetzt. Diese Vorgabe enthält immer ein gewisses Risiko, da im Zuge der Reparatur immer noch etwas dazu kommen kann! -Nachweis des Integritätsinteresses; d.h. Haltedauer noch mindestens 1/2 Jahr nach Abschluss der Reparatur. Bei dieser Art der Reparatur empfiehlt es sich einen Festpreis mit der Werkstatt zu vereinbaren!
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Vreundlich grüßt der Silberelch Geändert von Silberelch (11.02.2017 um 16:18 Uhr) |
#20
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Zitat:
Erstmal mein Beileid zu dem Unfall. Es ist leider so dass man als Halter alter Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Hohen Km Stand gekniffen ist sobald man ein Unverschuldeten Unfall hatte. Ich hab mir meine C-Klasse damals als Neuwagen gekauft, innerhalb von 9 Jahren habe ich fast 2 mal den Neuwagen Wert in Modifikationen und Umbauten investiert, unter anderem eine Hand gefertigte Frontstoßstange inkl. Festigkeitsgutachten, .. naja, habe mir nach und nach ein Unikat gebaut. Dann 9 Jahre und 365.000 Km später, steh ich an der Ampel und fährt mir einer doof genau auf die Ecke, C-Säule gestaucht. Schaden ca. 8500 EUR, Restwert 6500 EUR. Hätte ich den Wagen behalten, hätte ich auch nur ca 3500 EUR bekommen (weil für 3000 ein Kaufangebot der Versicherung vorlag) Hab auch erst gedacht versuchte mal dass die die für 6500 ein Wagen in genau dem Zustand wieder beschaffen, Pustekuchen, interessiert doch keinem, hätte damals auch über 130% Regelung reparieren lassen können, aber hätte dann ein Unfallwagen gehabt, und wusste nicht genau wie lange der Motor noch machen würde, also weg. Tat weh, aber so ist das, das investierte Geld, oder den Fahrzeugwert bekommt man als geschädigter doch eh nie raus, da muss schon mehr sein als bisschen "Blechschaden" Wenn der bisherige Zustand des Vaus okay war, und man nicht vor hatte sich zu trennen, würde ich versuchen den Reparieren zu lassen. Und VorOrt Gutachter? Puh, ne, also mit Versicherungen selber quatschen, mache ich nicht mehr, da fällt man immer auf die Nase , oder sagt etwas, was die dann anders auslegen. Nachher bist du noch Schuld das der Trampolin Schaden genommen hat weil dein Auto genau da im Parkverbot geparkt hat oder so... Ne also wenn nicht verursachter Verkehrsunfall : Anwalt nehmen, alles über den machen lassen. Ich musste mir sogar nen Anwalt nehmen beim letzten Schaden den ich verursachte, weil meine Versicherung die Gegenseite nicht voll ausbezahlen wollte, und ich bekam auf einmal ne Klage /Vorladung nach Hause ... ey gehts noch? Wofür ist man denn Versichert? Hab schon einige Versicherungen durch, und egal ob direkt oder nicht, sobald es Ärger gibt, zeigen die Ihr wahres Gesicht. Und Gutachter vor Ort? Evtl. auch noch von der Gegnerischen Versicherung ? Ne lass mal... Gut. Dann Drücke ich mal die Daumen dass der Dicke repariert werden kann. |
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