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Fragen zum Gebrauchtwagenkauf + Überführung aus Österreich / Salzburg...-:)
Was gibt´s denn beim Gebrauchtwagenkauf aus Österreich zu beachten?
Einen KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) haben die ja nicht. Was für Dokumente müsste der Privatverkäufer mir mitgeben? Und welche Möglichkeiten der Überführung hätte ich? Eigentlich dachte ich ja, dass ich bei meiner Zulassungsstelle EU-Ausfuhrkennzeichen bekommen würde. Aber der dortige Sachbearbeiter sagte mir eben, dass ich in Deutschland keine Kurzzeit-Ausfuhrkennzeichen für Österreich bekommen könnte...?! - Gruss Nico + Crew |
#2
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Unbedingt darauf zu achten, dass neben dem Vertrag alle Papiere im Original übergeben werden, egal ob der Wagen neu oder gebraucht ist. Auch in Österreich gibt es entsprechende Fahrzeugpapiere. Für die Zulassung am Wohnort benötigen man immer die Originalpapiere. Um sicherzugehen, dass alle notwendigen Dokumente vorhanden sind, empfiehlt sich vor dem Kauf ein Blick auf die Websites der Kfz-Zulassungsstelle: Die meisten listen diese Fakten auf und erteilen auch vorab telefonisch Auskunft. Neben dem Personalausweis verlangen die Zulassungsstellen bei der Zulassung des Fahrzeugs üblicherweise eine elektronische Versicherungsbestätigung, die Rechnung oder den Kaufvertrag sowie vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und das COC (Certificate of Conformity, eine Art EU-Typgenehmigung) im Original. Fehlt das COC, muss das Fahrzeug erst bei einer technischen Prüfstelle zur Einzelabnahme.
Will man das gekaufte Fahrzeug nach dem Kauf im EU-Ausland selbst heimfahren, benötigt man Überführungskennzeichen und Versicherungsschutz aus dem Land des Erwerbs (also Kurzzeitkennzeichen und Versicherungsbestätigung aus A). Überführungskennzeichen sind innerhalb der EU nicht einheitlich, bei grenzüberschreitender Nutzung im jeweiligen EU-Ausland sind diese nicht immer anerkannt. Deshalb sollten man sich vorab unbedingt bei seinem Versicherer und der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen. Geändert von purple (12.07.2021 um 18:05 Uhr) |
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#3
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Das mit dem Kennzeichen würde ich mir sparen, Du hast doch den Landy, hau einen Hänger dran, Auto drauf und fertig. Der darf doch 3,5 Tonnen ziehen, passenden Hänger mieten ist vermutlich billiger als das ganze Gedöns mit den Kennzeichen
Mac |
#4
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+-2000Km mit 3,5t am Haken ist aber auch nicht vergnügungssteuerpflichtig…!
Der jetzige Plan schaut so aus: 6.00Uhr Abflug in Bremen - 10.50Uhr Ankunft in Salzburg. Der Verkäufer (ein netter Dr. med. der Uniklinik) holt mich dort ab. Und da Salzburg nur 10-15min von der deutschen Grenze entfernt ist, gehe ich entweder das Risiko ein, dass ich in diesen Minuten sublegal unterwegs bin, oder er hat mir angeboten mich mit seinen Kennzeichen bis zur Grenze zu begleiten. - Gruss Nico + Crew |
#5
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>Fragen zum Gebrauchtwagenkauf+Überführung aus Österreich/Salzburg
Zitat:
Denke daran, dass die Mitnahme von mehr als 10 000 € anmeldepflichtig sind. Du müsstest den roten Durchgang nehmen und nur dm Zoll sagen, wegen Autokauf. Name und Anschrift vom Verkäufer. Wegen der sogenannten Geldwäsche ist da vorsicht geoten. Genaue Info wäre angebracht Gruß Reinhard |
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#6
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Zitat:
Guter Tipp, vielen Dank dafür!!! Bei €68.500,- und offensichtlichen KFZ-Kennzeichen im Handgepäck werde ich dann besser das rote Gate nehmen...! - Gruss Nico + Crew |
#7
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Fragen zum Gebrauchtwagenkauf + Überführung aus Österreich / Salzburg...-:)
Schreibe besser nicht auch noch den Flugtermin zur oben erwähnten Ankunftszeit hier rein……sonst wirst Du noch spontan nach dem Gate von netten Waffenträgern um Deine Reisetasche erleichtert……….😎
P.S. Ich war’s nicht wenn’s denn passiert, ich habe für 68 MEUR keine Zeit Dich abzupassen 😂😂
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert Geändert von Krümelmonster (13.07.2021 um 14:22 Uhr) |
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#8
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Zitat:
Gauner mit V-Klasse sind eher selten...! - |
#9
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Hallo Nico,
bevor ich das Theater mitmachen würde, würde ich mich erst mal schlau machen. Spontan gefunden habe ich nur das auf der Internetseite des Zolls (ich hoffe die war nicht gefaked) "Anzeigepflicht von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden."
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#10
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Ganz andere ****e Frage: mit welchem Edelfahrzeug willst Du denn Deinen Fuhrpark überhaupt erweitern??
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Krümelmonster - dessen V so heißt weil es ein Monster Auto ist und unsere beiden Krümel (jetzt schon 9 und 11 Jahre) transportiert |
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