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#1
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Ab wann LKW Zulassung des Vito.
https://www.motor-talk.de/forum/vian...-t3901019.html
Macht das Sinn, oder ist das eine Milchmädchen Rechnung. Immer wieder ein Thema. LKW Zulassung beim Vito. Link ist scho etwas Älter. Auch Antworten von unser dr. disketti. Wo er ist weis man nicht. Schade.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Hallo Peter
Ich weiss wann es für mich Sinn macht. Da es ein Komplexes Thema ist, geht das nicht pauschal. Mal davon abgesehen das nicht jedes Land einen verbrieften LKW als solches auch Steuerlich anerkennt. (Die Rennleitung weiss auch oft nicht bescheid und die Jungs von der BAG tun gern so als wüssten sie alles!) Da, für seine Belange ein wenig die Gesetze zu kennen und sich nicht so schnell ins Boxhorn jagen zu lassen, ist oft hilfreich. Ich hatte vor ein paar Wochen mit meinen B das Thema, wo ein Sheriff meinte, „Ach, dass ist ja ein LKW!“ Meine Frage darauf, „auf was wollen wir die Sache angehen, auf DIN 70010 oder nach dem Kraftfahrtsteuergesetz!“ Es wurde dann nur eine normale Verkehrskontrolle. Ein Vorteil bei so was, wenn keine Werbung und oder Fa-Kennung drauf ist. Und dann kann ich bei solchen Anlässen ganz lo-gg-er bleiben und überzeugend dummes Zeug von mir geben. Genauso wie ich, wenn die andere Seite das macht, dumm Gegenfragen mit einen Hauch Suggestion. So wie die das eigentlich gern machen um einen Fuß in eine Tür stellen zu können wo sie keinen „Auftrag“, geschweige „Befugniss“ für haben. (Nach dem Motto: „Der Patient hat es doch zugelassen!“) Nur wenn man was falsch macht und kommt an den richtigen, ist Geld meist die kleinere Sorge. Punkte sind auch nicht ohne nach dem „neueren“ Protokoll. Wer meint die Fünf Module wären für den „Kraftfahrer“, der irre sich gewaltig. Das ist ein Werkzeug für die Rennleitung um einen „Tatbestand“ in Zahlen legen zu können, wo der Fahrer nicht mehr raus kommt! Die Gerichte haben seit dem auch weniger damit zu tun einen Sachverhalt bewiesen zu bekommen, sondern die Strafen dafür in einem Katalog zu finden. Warum Schweife ich, weil ab LKW-Zulassung und mehr als 3,5to Gesamtgewicht die Welt nicht mehr so schön ist! Privat aussehendes, ist da auch einfacher. Nur darf es dann nicht zu viel Gewerblich genutzt werden! Bei jungen Fahrzeugen mit guter Effizienzklasse, schnell ein größeres Minus als LKW. Sobald eine Hütte in die Jahre kommt, ist schon was einzusparen. Da in der Regel immer die Steuer pro Nutztonne gleich “preiswert“ ist, aber die Versicherung gern einen Schluck mehr wünscht. Da auch die Einstufungen bescheidener sind mit dem Argument das sie ein größeres Risiko tragen! Somit ein Fahrzeug erst später als LKW umtragen zu lassen, haben sich die Kommunen schon ungern gefallen lassen. Wie das jetzt mit dem zentralisiertem Steuerkrams beim Zoll ist! Ich denke jetzt Einheitlich schwierig, bei den Leichtgewichten! Bei der 1% Regelung kann es auch was bewirken. (Die ich nicht in Anspruch nehme, auch nicht würde wegen genug Privatfahrzeuge.) Da sieht eine LKW-Zulassung nicht nur glaubwürdiger aus, man unterstellt auch das man mit so was nicht vor die Oper fährt! Nur ein Fahrzeug ist dann auch unglaubwürdig! Also, du siehst, um an ein Geld anderer zu gelangen, muss man sich schon strecken. Und abgerechnet wird immer am Schluss. Bei einem Steuerberater den richtigen Rat für seinen Krams zu finden, ohne Eigenwissen auch schnell eine Minusrunde, da die mit den Quartalsneuerungen (auch Monatsweise!) schon meist überfordert sind! Ich hoffe nun für genug Verwirrung gesorgt zu haben. MfG, Klaus |
#3
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Bußgelder sind beim LKW auch höher!!!
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#4
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Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot)
Wobei es da ja auch bestimmt wieder Ausnahmen gibt? |
#5
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Zitat:
LKW Versicherungen sind auch ein Stück teurer und glaube mit den Schadenklassen ist es auch etwas anders, als beim PKW. Hatte meinen VW T3 Syncro mal als LKW laufen. Je nach Abnahmeinstitut und deinen sinnvollen Argumentationsketten, werden weitreichende Maßnahmen notwendig. Man liest ja gar von Fenstern und Gurtaufnahmen zuschweißen... Also, unmöglich ist es keineswegs, aber sinnvoll auch nicht wirklich...finde ich. Da spart man sich am Ende nichts wirklich und hat obendrein nen Haufen Rennerei.
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Viele Grüße, Jan MP +3cm, ATW Adapter, 16" Stahlfelgen auf 235/70 R16 Cooper AT, Niveaudämpfer L200 HA + Serie VA mit Verlängerungshülsen, L400 Schnorchel, verlängerte Entlüftungen, UFS Motor/Getriebe/Tank, gedämmt & isoliert, Alusteck Ausbau , 150WP Solar, Android-Ceiver, Calix-Vorwärmer, GSM FB |
#6
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ElTorito:
Tappen viele Handwerker auch in die "Falle" Sonntags mit Transporter und Klaufix mal eben Sofa zur Oma bringen, oder doch noch schnell beim Kunde vorbeischauen. (Stichwort Sonntagfahrverbot) Janr, stimmt leider so nicht. ElTorito hat recht. So ist es besser: LKW und Zugmaschinen mit Anhänger-alle! Ohne Anhänger ab 7,5to
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Matthias Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen... |
#7
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Sonn- und Feiertags...LKWfahrverbot mit Anhänger egal wie schwer der LKW ist!!! bis 7,5t darfste ohne Anhänger fahren mit nicht...
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#8
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Zitat:
vielleicht etwas off-topic, da mein 2012er vito mit blech nach der zweiten sitzreihe ab werk mit einer "lkw-zulassung" kommt und tatsächlich nur 185€ kfz-steuer produziert. viel erstaunter war ich bei meiner versicherung aus dem schönen oberfranken, dass die bestehende SF28 beim nutzfahrzeug bei SF20 "stehen bleibt", dass mein bisheriger "freibumms pro jahr" keinen bestand mehr hat und dass ich bei kaskoschäden keine rabattierbare werkstattbindung mehr abschließen kann... ich komm mir fast vor, wie ein kunde 2.klasse! jemand ähnliche erfahrungen bei seiner versicherung gemacht? beste grüße michél Geändert von Rainman (23.01.2018 um 14:04 Uhr) |
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#9
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warte mal ab mit der Steuer.....die Ladefläche ist kleiner als die Sitzfläche....da stoßen sie drüber mit 6 Sitze eingetragen....
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#10
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Mahlzeit Bei „Bussen“ ist das eine „Kannbestimmung“! Mit dem Argument: Montags mit den Arbeitern zur Baustelle. Die Woche über die zweite Reihe raus um dafür Material zu bewegen und zum Wochenende wieder mit den Leutz zurück. Von daher auch immer nur bei zweireihiger Bestuhlungen „möglich“. Wobei da das jeweils sonstige Finanzamt immer schon störrisch war, sobald da keine z.B. Baufirma dahinter steckt!
Ich gebe mal Beispiele wo es für mich lohnt: Ich hatte einen B2200 (kanadische Ausführung) Einen Einfachkabine, also Zweisitzer. Den habe ich über zehn Jahre gehabt und die Hütte war durch die um die 120 DM Steuer mit ein wenig mehr Versicherung über die Jahre für den Nutzzweck ein Preiswertes Fahrzeug. Zu der Zeit hatte man Sonntags aber seine Ruhe mit Anhang, weil die Rennleitung noch nicht so weit war! Heuer habe ich einen B2500 mit Doppelkabine und die Steuer mit der tendenziell steigenden Einstufung, „ärgert“ mich. Somit wird für mich die Hütte noch mal getauscht in einen Eineinhalbkabiner. (Wunsch wäre mit Wandlerautomatik aber da gäbe es nur zwei Fahrzeuge die das können! Wenn man von den Amis absieht. Daher ärgert mich ja die X-Klasse wo die „nur“ „LifeStyle“ bedienen!) Bei meinem V habe ich auch überlegt! Aber die Hütte hat für mich einen anderen „Status“, da habe ich das für/auf „lange Sicht“ gleich verworfen. Also sollte sich jeder, egal ob es das Finanzamt/Zoll anerkennt, seine Rechnung machen. Wenn da nach ein paar Jahren nur ein paar Hundert € Ersparnis bei raus kommen, sind wir bei der Milchmädchenrechnung! MfG, Klaus |
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