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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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So eine dumme Sau!
Bei einer Kollision mit einer gewaltigen Wildsau hat mein Viano gestern erhebliche Blessuren davon getragen.
Die komplette Front ist onduliert, beide Airbags haben ausgelöst und ich kann mir grade nur schwer vorstellen, dass da noch waszu retten ist und halte einen wirtschaftlichen Totalschaden nicht für unwahrscheinlich. Das Fahrzeug steht beim Abschleppunternehmer, die Versicherung ist informiert, deren Gutachter wird es morgen anschauen. Da ich in meinem ganzen Autofahrerleben bislang noch kein einziges Mal in einer vergleichbaren Situation war würde ich mich über Ratschläge freuen. Ich möchte nicht durch Unwissenheit irgend welche wichtigen Dinge versäumen, oder gar vorschnell auf irgendwelche nachteiligen Deals einsteigen nur weil für mich jetzt in gewisser weise eine "Notlage" (das Auto wird vorwiegend beruflich genutzt) entstanden ist.
Im übrigen bekommt man bei so einem Ereignis auch sehr deutlich vor Augen geführt wie schnell und unbeeinflussbar sich plötzlich im Leben was ändern kann. Ich möchte nicht wissen, was mit einem Kleinwagen passiert wäre, oder wenns da noch ne Kollision mit Gegenverkehr gegeben hätte etc... Ich hatte gestern beim Durchfahren des Waldstücks das Thema Wild ganz konkret und ganz vorne im Kopf. Ich war super aufmerksam und habe den die Strassenrand vor mir kontinuierlich abgescant. Ich war superschnell voll auf der Bremse und wüsste nicht wie ich noch besser hätte reagieren sollen - trotzdem keine Chance! |
#2
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Zitat:
Wildschaden ist über die Teilkasko abgesichert. Der Schaden wird abzüglich der SB erstattet. Abschlepp- und eventuelle Sicherungskosten gehen in den Schaden ein. Den Gutachten darfst und solltest Du Dir selbst aussuchen. Reparieren darfst Du, unter bestimmten Bedingungen, innerhalb des Fahrzeugwertes + 25% bis 30% Bei Totalschaden bekommst Du den Wiederbeschaffungswert und das Fahrzeug geht in den Besitz der Versicherung. Alternativ bekommst Du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert dann bleibt das Fahrzeug dein Eigentum und Du kannst es selbst verwerten. Ein Gutachter kann Dich da aber besser beraten und dessen Kosten muss die Versicherung übernehmen.
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Gruß aus OWL Helmut |
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#3
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Den Gutachter selber auswählen ist wohl erstmal der wichtigste Hinweis.
Hauptsache nur Sachschaden! |
#4
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Achtung!
Wir sind hier im Kaskoschadenfall! Da bestimmt die Versicherung den Gutachter! Evtl. kannst du dich mit der Versicherung auf einen Gutachter, z.B. von der DEKRA oder einer anderen Sachverständigenorganisation einigen... Was nicht schaden kann, ist bei der Besichtigung anwesend zu sein, und auf evtl. werterhöhende Maßnahmen, wie kürzlich erfolgte Verschleißreparaturen hinzuweisen.
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
#5
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Schöne Schweinerei...!
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#6
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Falls Du ADAC-Mitglied bist:
Zitat:
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#7
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Helmut hat's ja schon alles gesagt.
Ist es nicht Versicherung abhängig ob im Kaskofall die Versicherung den Gutachter stellt oder man sich selber einen aussucht? Hab in der Vergangenheit auch mal ein VK Schaden gehabt , bei Glatteis die Autobahnkurve nicht gekriegt, und konnte mir den Gutachter selber aussuchen. @44. Kopf Hoch. Sacken lassen. Kann jedem passieren egal wie aufmerksam man fährt, und vielleicht hat deine Aufmerksamkeit dazu beigetragen dass nicht noch mehr passiert ist. Blech kann man ersetzen. Mir ist schonmal ähnliches passiert, mit nem W202 PKA bei 170 km/h ein Schäferhund auf der Autobahn erwischt. Der Hund lief auf die Bahn, wurde vom Fahrzeug touchiert welches ich gerade überholte, und flog mir direkt vor den Kühler, Auto Totalschaden, leichte Verletzungen, viel härter traf es (seelisch) den Hundeeigentümer der aus dem Nichts auftauchte, Hund hatte sich losgerissen, ist nem Hase hinterher auf die Bahn... Falls du auf Mobilität angewiesen bist, Und falls du ADAC Plus bist. Kannst du dir ein Leihwagen stellen lassen für paar Tage. |
#8
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Zitat:
Unbedingt mit dem Versichere Kontakt aufnehmen ! Gutachter bestimmt der Versicherer ! Grundsätzlich gilt auch die "Opfergrenze" bei Kasko nich. Bedingungen lesen und/oder Versicherer fragen. Auch übernimmt der Versicherer das Fahrzeug nicht ( in F ja, in D nich ). Er fragt den RW bei Restwertbörsen an. Dort findet sich ein Käufer der den RW bezahlt. Entschädigungsobergrenze ist der WBW. Versicherer zahlt daher WB abzgl RW. Oder natürlich die Rep-Kosten wenn diese bis WB liegen und die Reparatur nachgewiesen wurde. ABER: es gibt heute so viele verschiedene Bedingungen, also unbedingt Versicherer fragen ! |
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#9
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Wie geht's denn der Sau?
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#10
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Zitat:
Meinen V habe ich 2010 als Totalschaden behalten und ihn für den doppelten Restwert nach BY verkauft. Selbst Aufkäufer vor Ort haben mehr als die Versicherung geboten.
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Gruß aus OWL Helmut |
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