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#1
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vom Departament for Transport aus UK , im etwas holprigem spanisch stand da das ich am 06 und 22 August auf der Autobahn eine Mautzone durchfahren haben soll, was auch glaubwürdig mit Beweisfotos dargelegt wurde.
Mir war nicht bewusst das ich irgendwo bei unser Reise durch das schöne England eine Mautstrecke befahren habe, für mich und mein kleines, durchschnittliches Gehirn war bisher unumstößlich klar definiert, Maut=Schranke, bezahlen und Schranke geht auf. Heute wurde ich eines besseren belehrt, zum Glück sind die Engländer so freundlich und sehen von einer Strafe von 82,29€ ab, da es sich wohl um Unwissenheit handelt und als erst Vergehen zu sehen ist. Hintergrund ist die Low Emisson Zone rund um London, diese streift am östlichem Ende die Autobahn auf den Weg nach Dover, klar habe ich diesen Hinweis auf der Autobahn gelesen, aber ehrlich ich hatte genug damit zu tun im Linksverkehr nicht irgenwo anzuecken. Beim nächsten mal weiss ich Bescheid und werde das umgehen oder halt dann online vorher bezahlen. Und für alle die nach UK wollen aufpassen auf die Low Emission Zonen und natürlich auch auf die Geschwindigkeitskontrollen. Geändert von christiancastro (11.11.2016 um 21:11 Uhr) |
Folgende 8 Benutzer sagen Danke zu christiancastro für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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#3
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Und hier ist die Karte dazu,
https://tfl.gov.uk/maps/low-emission-zone Wenn ich mir das genauer anschaue hat das System, wer um London in den Norden will muss immer zahlen, den auch auf der Westseite gibt es ein kleines Stück Autobahn was in der Zone liegt. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu christiancastro für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Habe gegen beides Einspruch eingelegt und warte nun auf Antwort. Eintreiber ist übrigens ein Inkassounternehmen namens EPC = Euro Parking Collection. Das irre dabei ist: Vergehen maut 2,99 Euro; "Strafe" in Summe 82,99 Euro. Zahlbar nur die Hälfte wenn man innerhalb 14 Tagen nach Ausstellung des Schreibens zahlt. Seltsamerweise haben beide Briefe exakt 15 Tage bis zu mir in den Briefkasten benötigt..... EPC hat aber nach Aussage des ADAC - Rechtsanwaltes noch nie eine Strafe gerichtlich eingetrieben. Fraglich ist, was passiert, wenn man das nächste Mal auf die Insel reist.... da ist wohl noch ein Unterschied ob es ein Vergehen gegen eine private oder staatliche Institution war ( z. B. Geschwindigkeitsübertretung ). Gruß Uli |
#5
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EDIT: ...weiterlesen - wenn man diese Standards schafft, muss man sein Auto registrieren, die sind ja noch umständlicher als die Deutschen. |
#6
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Bei mir stand im Anschreiben ganz klar drin, da es sich um ein Erstvergehen handelt gehen Sie davon aus das es Unwissenheit war und ich deshalb keine Strafe zahlen musst.
Die knapp zweimal 3€ für Hin und Rückfahrt habe ich umgehend bezahlt, ob da was kommt wenn ich nicht zahle, glaube ich nicht, aber bei der nächsten Fahrt auf die Insel wird man mit Sicherheit rausgezogen. |
#7
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Die haben da wohl ein längeres Gedächnis was Kennzeichen angeht als bei uns, so wegen Datenschutz...
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#8
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Wie ein Elefant
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