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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Einer geht - ein anderer kommt..
So, nachdem unsere guter alter V230 (Bj. 1998) morgen nachmittag für immer in Richtung ******* verlässt und sein Nachfolger, ein Viano 2,2 extralang (Bj. 2007) seinen Platz einnimmt, hab ich an Euch eine Frage:
Der Neue wird dann bei uns als Firmenwagen laufen und auf Grund diverser Grundlagen mit einer 1% Versteuerung versehen. Nun hat der Verkäufer des Neuen ( = 2. Vorbesitzer) keine Originalrechnung. Wo kann ich eventuell ungefähr oder besser FA-Konform rausbekommen, wieviel der Gute mal gekostet hat? LG Andre |
#2
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Alte Preisliste gucken ... Niederlassung fragen ... googeln ...
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#3
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googln - hab ich - nicht so das richtige gefunden
Alte Preisliste - find ich nicht - hat die eventuell noch jemand für mich? NL fragen - mal sehen, ob die mir da weiterhelfen können. Danke VITO |
#4
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Zitat:
Nachteil - vor Rabatt gerechnet ists natürlich teurer. Vorteil - einiges an Sonderausstattungen kann man einfach weglassen in der Aufstellung fürs FA - dadurch wird es billiger. Schick' mir Deine e-Mail-Addy mit dem EZ Monat/Jahr und die passende Preisliste ist unterwegs.
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Gruß Reinhard |
Folgender Benutzer sagt Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Ich würde auch mal nachrechnen, ob es nicht günstiger ist, wenn man geschäftliche Fahrten über die Kilometerpauschale von 30 Cent abrechnet.
Auch die Umsatzsteuer schlägt bei der 1% Regelung bei so listenhochpreisigen Fahrzeugen deutlich zu Buche. |
#6
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@VITO - ich weiss, aber wir haben es mit unserem Steuerberater 2x durchgerechnet.
Der andere Vorteil ist, dass wir damit kein Fahrtenbuch führen müssen. Und wenn 3 oder 4 Leute damit fahren müssen, fehlt dann immer mal ein Eintrag. Die MB-Navis können sowas ja immer noch nicht. auch wenn hier ein Comand von 2007 drin ist. Un damit kommen wir mit der 1% Regelung weithin besser. Auch wenn der Listenbruttopreis etwas höher liegt, als der V gekostet hat. Nur da keine Originalrechnung da ist, hab ich auch keine Auflistung, was drin ist. Der Grundpreis war ja verhältnismässig niedrig. Nur die ganzen Extras. Und damit kann ich trotz Liste spielen. Danke nochmal an Reinhardt! Er hatte eine Originalliste parat. |
#7
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Der geschäftliche Anteil der Nutzung sollte (muss) auch bei der 1% Regelung nachgewiesen werden. So wird zumindest ein Fahrtenbuch über einige Monate empfohlen.
Ich benutze übrigens ein FB - App fürs Smartphone als ad - hoc Aufzeichnung, die ich dann zeitnah in ein handschriftliches Fahrtenbuch übertrage und weise damit 100% Nutzung nach. Wobei mein Trenngitter eigentlich die Aufzeichnung entbehrlich machen sollte ... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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Gut, der Viano fährt ständig die Ware in die Filiale meiner Frau. Oder mal mit der ganzen Belegschaft zu einer Schulung bzw. Messe.
Zudem haben wir unser Rettungskapsel, die bisher dafür im Einsatz war, verkauft, so dass nur noch ein Fahrzeug im Unternehmen da ist. Und unser Steuerberater muss ja auch noch was für sein Geld tun. |
#9
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Dann würde ich über die Prozentregelung durchaus noch mal nachdenken ... ob man da nicht per Fahrtenbuch auf 100% käme?
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#10
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Naja die Urlaubsfahrten mit unseren 4 Kiddys sind ja auch noch dabei. Ich hab zwar einen Dienstwagen (C200T), aber da passen ja nicht alle rein.
Oder wenn wir mal einen Ausflug machen wollen. Und dann sind es keine 100%. |
Stichworte |
1% regelung, 2.2 extralang |
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