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#41
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine Deckung der Versicherung vom PKW gibt. Ich weiß nur, dass wenn ich zum Beispiel mit dem Hänger während der Fahrt wo hinschramme, dass das über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges abgerechnet wird. Mit entsprechender Hochstufung des Rabatts/PKW. Deshalb kostet die reine Haftpflicht für einen Hänger ja auch nur +/- 25.- € im Jahr. Zudem bräuchte ja Theoretisch kein Anhänger eine Vollkasko. Das wäre ja, also bin ich mit meiner eigenen Privathaftplicht für meine eigenen oder ausgeliehenen Sachen versichert.
Tja, das mit dem Sachen ausleihen oder gemeinsam benutzen ist halt so ne Sache. Da zerbrechen schon mal Freundschaften, wenn man vorher nicht über das "was-wäre-wenn" gesprochen hat. Zudem hast du ja noch ein riesen Glück, dass die Motorräder heile geblieben sind. Denn die waren sicher über Zugfahrzeug bzw. Anhänger auch nicht versichert. Aber interessantes Thema. Geändert von overboard88 (04.07.2016 um 08:53 Uhr) |
#42
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Ja, das stimmt schon. Die Versicherung des Zugfahrzeug zahlt nur für das Zugfahrzeug. Auch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zahlt nicht für den Anhänger. Jetzt muss ich dazusagen, dass ich den Anhänger eher aus Gefälligkeit mitgenommen habe. Ich habe den nicht gebraucht, es war auch nichts von meinen Sachen auf dem Anhänger. Es ging einfach nur darum, dass man gemeinsam fährt um sich die Benzinkosten zu sparen. Er fährt einen Citroen Jumpy mit Sitzbank, da wir aber zu dritt im Bus unterwegs waren und mein Moped auch mit rein musste, war der Viano mit Einzelsitz im Fond gefragt.
Ich werde nichts mehr für andere machen, das steht schonmal fest. Wenn man hinterher der ange...te ist. Mein Viano ist ein Totalschaden. Zum Glück VK. |
#43
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Ist überhaupt schon geklärt, das Du schuld bist und nicht bspw. mangelhafte Beladung (Stützlast, einseitig beladen...)?
Normal bringt einen V ein so leicht beladener Anhänger nicht aus der Ruhe. |
#44
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Er hat weiter oben schon was dazu geschrieben... Blindflug in die Sonne und aufs Navi gehört. Abgesehen davon, dass ich mit solchen Aussagen vorsichtig wäre (Stichwort Fahrlässigkeit; nicht dass am Ende Deine eigene VK-Versicherung komische Fragen stellt): Als Hänger-Eigentümer wäre ich auch nur milde begeistert, wenn einer auf diese Weise meinen Kram um die Leitplanke wickelt. Da müsste die Freundschaft schon sehr sehr eng sein, dass er sagt "Ok, teilen wir uns den Schaden, das wäre mir genauso passiert".
Trotzdem schade, die Geschichte, da man sich unter Kumpels ja hilft und sich nicht jeden Handgriff juristisch wasserdicht gegenzeichnen lässt...
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Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. Geändert von murphy (04.07.2016 um 14:42 Uhr) |
#45
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Zitat:
Im Grunde nach haste ja Recht. Aber wie es so oft ist. Beim Geld hört die Freundschaft auf. Ist leider oft so.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#46
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Eine meiner Exfrauen sagte immer,
mit Freunden trink und lach, aber keine Geschäfte mach... Da hat sie mal recht gehabt
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Gruß Marco XXX Hamburg das Tor zur Welt |
#47
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Ganz ****e Sache, versicherungstechnisch so wie ich es mir ja auch gedacht hatte.
Zur Haftung...: Wenn die Freundschaft eh im Eimer ist: Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Es gibt zwar auch in der Rechtsprechung in manchen Urteilen zwischen den Zeilen zu lesen: "Selbst schuld wenn man so **** ist!" Aber, offensichtlich nachweisbar hast Du den Anhänger nicht gebraucht, sondern einen Gefallen getan. Auch wenn Du es nicht schriftlich hast, würde ich mich bei dem Verhalten Deines "Ex-Kumpels" auch mal auf die Hinterfüsse stellen und die Aussage in den Raum werfen, dass Haftungsausschluss mündlich vereinbart war. Zeugen dafür wird es nicht geben und vor Gericht ergibt sich daraus zumindest die Möglichkeit einen Vergleich zu schliessen, der Dich nicht so teuer kommt. Ich weis, nicht ganz die feine englische Art, aber ich lebe immer nach dem Motto: Wie es in den Wald reinruft - so schallt es wieder raus! Wenn Dein Kumpel ein echter Kumpel gewesen wäre, hätte er zu Dir kommen sollen und sich auf ein Bier mit Dir an einen Tisch setzen sollen. Wenn Männer wollen, finden sie immer eine Lösung.... Aber erst Deinen Vorteil des Zugfahrzeuges geniesen und ein paar Tage länger das Moped nutzen können und nun nicht bereit dazu sein, sich an einen Tisch zu setzen um gemeinsam zu bluten...... ist echt unglaublich. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr....... Ich wiederhole mich: Ab zum Anwalt und dem freie Hand zum Manöver geben...... Offensichtlich kommst Du aus der Haftung nicht raus, aber ein bisschen ärgern kannst Du den Vogel ja und dabei über einen Vergleich noch Geld sparen ist ja auch nicht schlecht. Dein Beispiel als Lehre nutzend, wird mir künftig jeder eine Haftungsfreistellung im Schadensfall unterschreiben müssen, dem ich einen Hänger ziehe - soviel ist klar! Bei Geld hört die Freundschaft auf - leider wahr aber für mich immer wieder unverständlich.....
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu sh911 für den nützlichen Beitrag: | ||
#48
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Zitat:
wenn es so ist, denke ich, dass Du bei einer Zivilklage wegen Schadenersatz nicht die schlechtesten Karten hast. Du, als Fahrer hast das Eigentum eines Anderen Beschädigt. Dafür ist dem Grunde nach Deine KFZ-Haftpflicht zuständig. Die kann sich m.E. nur davor drücken. wenn Du Dir den Anhänger -in Deinem Interesse- geliehen hättest oder wenn Du grob Fahrlässig gehandelt hättest. Sollte sich Deine Haftpflicht daraus winden können, kann ich mir vorstellen, dass Du nur dann zahlen musst, wenn man Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Ich an Deiner Stelle würde freiwillig nichts zahlen (die Freundschaft ist ja wohl sowieso vorbei). Wenn schärfere Geschütze aufgefahren werden (Mahnbescheid, Zivilklage) solltest Du einen Anwalt einschalten. Eventuell vorher beraten lassen ohne ein Mandat zu erteilen. Eine Rechtschutzversicherung wäre hilfreich. Du solltest den Fall aber (noch) eindringlich mit Deiner Haftpflicht besprechen und dabei deutlich machen, dass Du den Anhänger nur mitgenommen hast um Deinem Freund einen Gefallen zu tun.
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Gruß Charly |
#49
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Oh je die Pseudoanwälte ....
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#50
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Über was für eine Summe reden wir hier eigentlich? Habe ich das evtl. überlesen?
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