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Mercedes Händler Erfahrungen mit Mercedes Händlern beim Neu-, Gebraucht-, und Jahreswagenkauf

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  #1  
Alt 20.01.2014, 12:37
almroad
Gast
 
almroad´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard Kundenvera... bei MB in Möncheng. oder was?

Moin moin,

da hatte ich ja im April 2013 mir einen gebrauchten Viano 3.0 CDI in Silber vom Freundlichen Mercedes Benz Partner aus Mönchengladbach gekauft.
Bei der Besichtigung gab es weder Rostprobleme noch sonst irgendwelche erkennbaren Mängel. Der Wagen war ein Leasingrückläufer. Laut Aussage des VK sind laut Gutachten bei der Rücknahme die Frontscheibe und der linke Scheinwerfer gewechselt.
Im Kaufvertrag (ist Gewerblich gekauft) steht, das es kein Unfallschaden bzw. eine Nachlackierung vom Vorbesitzer gab.

Nun habe ich den Wagen an einen Händler verkauft, und dieser hat mit einem Lackschichten Messgerät herausgefunden (ich habe dieses nicht gemacht beim kauf des Wagens) das die Motorhaube, und die rechte Seite ausser der Beifahrertür nachlackiert sind.

Der Käufer wollte natürlich das Auto haben (hatten ja einen Kaufvertrag, in dem ich auch geschrieben habe das es keine Nachlackierungen gibt).

Dann habe ich den Verkäufer des Freundlichen damit konfrontiert. Herausgekommen ist dabei das im System des AH eine Nachlackierung aufgeführt ist.
Aber glaubt mal nicht das die Arroganten Herren der GF sich für einen Kunden der einen Gebrauchtwagen kauft auch nur einen Schritt bewegen.
Aussage des VK: Die Geschäftsleitung hat mit der Rechtsabteilung gesprochen und es gäbe keinen Grund für einen Rechtsanspruch!

So, also aufpassen bei Gebrauchtwagenkauf bei dem hiesigen Mercedes Menz Händler in MG.

Meine Erfahrung: Setzen , sechs //
Gebe das ganze auch noch weiter an Mercedes. Immerhin wurde mir der Wagen ohne Vorschäden usw. verkauft.

(und nein, das Gerät zum Messen der Schichtdicke war nicht manipuliert)

Grüße almroad
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  #2  
Alt 20.01.2014, 12:49
Benutzerbild von princeton1
princeton1 princeton1 ist offline
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princeton1´s Fotoalbum
Beiträge: 5.178
Standard

Moin,
kein Handlungsbedarf ist gut...!

-

Das vorsätzige Herbeiführen eines Vemögensnachteils erfüllt den Tatbestand des Betrugs!!!

Und von Verjährung gaaaaaaanz weit entfernt!


-

Gruss

Nico
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  #3  
Alt 20.01.2014, 12:58
Benutzerbild von V6 Mixto Lang
V6 Mixto Lang V6 Mixto Lang ist offline
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Lass Dich von solchen Aussagen "kein Rechtsanspruch..." nicht unter Druck setzen; Nico hat recht. Hast Du eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung?
__________________
Grüße Horst
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"Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !"
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  #4  
Alt 20.01.2014, 13:04
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
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Standard

Nunja ... man muss im Ursprungskaufvertrag schon unterscheiden ob nur die Unfallfreiheit zugesichert wird, oder auch der Originallack, bzw. dass das Fahrzeug nicht nachlackiert wurde, zugesichert wurde.

Während ein Unfallschaden natürlich eine Wertminderung darstellt, muss das für eine einfache Nachlackierung (Auto wurde verkratzt, kleiner Parkrempler, Steinschlag) nicht so sein.

Wurde tatsächlich ausdrücklich zugesichert, dass das Fahrzeug nicht nachlackiert wurde, so besteht ein Mangel, hinsichtlich des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Da hier eine Nachbesserung des Händlers ausfällt, hat man als Käufer das recht auf Minderung oder Wandlung.
Dieses Recht würde ich notfalls auch mit Hilfe einer entsprechend juristisch geschulten Person in Anspruch nehmen, selbst ohne Rechtsschutzversicherung. Die Wahrscheinlichkeit einer "Niederlage" erscheint mir doch sehr gering.
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  #5  
Alt 20.01.2014, 13:05
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Danidog Danidog ist offline
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Zitat:
Zitat von V6 Mixto Lang Beitrag anzeigen
Hast Du eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung?
Das fällt aber nicht unter Verkehrsrecht, sondern unter Zivil bzw. Strafrecht, wird aber in den meisten Fällen abgedeckt sein.
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  #6  
Alt 20.01.2014, 13:10
Benutzerbild von V6 Mixto Lang
V6 Mixto Lang V6 Mixto Lang ist offline
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Zitat:
Zitat von Danidog Beitrag anzeigen
wird aber in den meisten Fällen abgedeckt sein.

Ja, denke ich auch...zumindest ist das bei meiner Verkehrsrecht so.
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  #7  
Alt 20.01.2014, 13:17
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Die sogenannte Bagatellgrenze ist seitens der Gerichte schon lange zu gunsten der Fahrzeugkäufer abgestimmt worden!

Hier ein pässliches Urteil:

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH...s.news4973.htm

-

Bei der Sach- und Faktenlage des Themenstarters würde ich mir um die Bezahlung der Anwaltsrechnung keine Gedanken machen!
Die wird dann von Mercedes Benz in Mönchengladbach beglichen!

-

Nico
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  #8  
Alt 20.01.2014, 13:50
VITO-Power
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Ne ne neee ...

Eine Lackierung kann auch ohne Unfallschaden erfolgen, auch wenn die Lackierung manchmal wie ein Unfall aussieht ...

Ein neuer Lack ohne vorherige Blechkaltverformung ist kein Unfalschaden!
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  #9  
Alt 20.01.2014, 13:56
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Also, in Verbindung mit einer neuen Frontscheibe und einem neuen Scheinwerfer liegt hier die Vermutung doch sehr nahe, dass es sich um einen etwas "robusteren" Einschlag gehandelt hat!

-

Vielleicht kann der Themenstarter ja mal den Vorbesitzer kontaktieren...!

-

Gruss

Nico
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  #10  
Alt 20.01.2014, 13:58
almroad
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Ein Unfall würde ich sagen nein.
Eine Nachlackierung ist erfolgt. So steht es im MB System in MG drin. Wurde mir aber vorher nicht mitgeteilt.
Und der Text im Kaufvertrag heißt. Keine Unfallschäden und Nachlackierungen bekannt laut Vorbesitzer. Und das war nicht MB. Zumal ich den Wagen Gewerblich verkauft habe. Wenn MB mir bei dem entstandenen Schaden entgegengekommen wäre, dann hätte ich hier auch nichts davon erzählt.
Aber so muß nun mal die Wahrheit über die "Ach so tollen MB Autohäuser raus". Ich weiß, auch andere sind nicht perfekt. Für mich war es auf jeden Fall der letzte MB. Mit dem Viano gab es innerhalb von 7 Monaten 6 Besuche beim Freundlichen. Das Positive war nur, das die Garantie alles übernommen hat. Außer meiner ganzen Zeit die ich dafür investiert habe. Und die Arroganz bei MB in Maastricht ist übermenschlich. (Zitat: Ihr Wagen ist schon über 5 Jahre alt, da können wir nichts mehr machen!!)

Grüße almroad
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