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  #11  
Alt 13.09.2012, 23:07
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Wie ich schon geschrieben habe, bringt es nichts, sich hier Leasingraten um die Ohren zu schlagen, wenn man den Restbuchwert nicht kennt ... Eine Anzahlung mindert zwar die monatliche Rate, muss aber halt auch erst einmal generiert werden. Anzahlungen sind für bilanzierende Unternehmen uninteressant, da die Anzahlung auf die Leasingzeit umgelegt werden muss (steuerlich), das Geld aber sofort weg ist. Letztlich ist es völlig Jacke ob eine Rate monatlich durch Anzahlung und Restwert kleingerechnet wird, oder die monatliche Rate höher ist. Wichtig ist die Gesamtsumme unterm Strich. 1000 Euro Leasingraten im gewerblichen Bereich sind da nicht ungewöhnlich und müssen nicht von einem hohen Kaufpreis herrühren.
Nicht zu vergessen sind die Beschränkungen in der Ausstattung, bei Gebrauchten und die fehlende Gewährleistung.
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  #12  
Alt 14.09.2012, 09:15
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Hallo Sven,

ich habe einen Viano zu dem Preis zusammen gebaut und komme auf eine Leasingrate von 938,65 netto plus Versicherung für 59,- netto: total € 997,65 netto / Monat.
__________________
Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier.

Gruß
Tobias
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  #13  
Alt 15.09.2012, 07:26
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Nochmal ... postet doch bitte Anzahlung und Restbuchert, sowie Laufzeit ... was soll bitte die einzelne Rate aussagen?
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  #14  
Alt 15.09.2012, 09:52
totois99
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Restbuchwert wird in einem gewerblichen Leasing Vertrag nicht ausgewiesen, da es zur Bilanzierung beim Leasingnehmer führt.

Bei den Angeboten wird es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Fullleasing handeln.

Also: 0% Anzahlung, keine vereinbarte Schlussrate.


Gruß,

Torsten
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  #15  
Alt 15.09.2012, 18:54
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Richtig, diese Ratenhöhe und die Angabe der Nettolistenpreise waren ein eindeutiges Zeichen. MB bietet über die eigene Bank nur ein Kilometerleasing an. Da spielt die Bekanntgabe des Restwerts fast keine Rolle. Der RW ist bei vergleichbaren Angeboten immer identisch. Der einzige Unterschied ist die Leasingrate die durch den Nachlass beeinflusst wird.
__________________
Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier.

Gruß
Tobias
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  #16  
Alt 17.09.2012, 09:26
VITO-Power
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Es ist nicht hilfreich, wenn man aus Unwissenheit falsche Aussagen trifft ...

Leasing unterscheidet sich hauptsächlich durch zwei Arten ... Voll - und Teilamortisation.

Vollamortisation = Leasingraten (einschliesslich Sonderzahlung) decken den Anschaffungswert und die Finanzierungskosten komplett ab

Teilamortisation = Leasingraten decken Anschaffungskosten und Finanzierung nur teilweise ab, gewöhnlich werden Abnutzung und Finanzierung der Laufzeit abgedeckt.

Bei Vollamortisation ist die Kilometerleistung währendder Leasingdauer des Fahrzeuges egal, die Leasingdauer selbst bestimmt ob das Lasingobjekt beim Leasingnehmer oder Leasinggeber aktiviert wird, eine Übernahme des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer darf zu Beginn des Leasingvertrages nicht feststehen.

Fahrzeuge werden nahezu ausschliesslich mit Teilamortisation verleast.
Hierbei bestimmt die Leasingdauer und die Kilometerzahl den Restbuchwert.
Durch die Kiometerzahl kann ich hierbei auch nahezu eine Vollamortisation gestalten.
Bei der Teilarmotisation wird immer ein Restwert festgelegt, zu dem das Leasingobjekt nach der Leasindauer verwertet werden muss, um die Gesamtkosten zu decken. Die Vertragsart bestimmt, wer dieses Verwertungsrisiko trägt. Meist hat die Leasinggesellschaft ein Andienungsrecht, der Leasingnehmer muss also das Leasingobjekt erwerben, wenn die Leasinggesellschaft das verlangt. Dies wird dann der Fall sein, wenn der Restwert auf dem Markt nicht erzielbar ist.
Auch hier hängt es wieder von der Leasindauer ab, bei wem das Objekt aktiviert wird. Zur Aktivierung beim Leasinggeber darf der Kauf durch den Lasingnehmer bei Vertragsabschluss nicht feststehen. Daher lasse ich mir als Nebenabrede immer bestätigen, dass ich das Recht habe, eine Person zu bestimmen, der das Fahrzeug zum Restbuchwert zu verkaufen ist, wenn die Leasinggesellschaft das Andienungsrecht nicht geltend machen möchte, da ich den Restwert des Fahrzeuges immer recht niedrig ansetzen lasse, so dass die Leasinggesellschaft hier ein gutes Geschäft machen könnte (sie muss mir das Fahrzeug ja normalerweise nicht verkaufen und eine vertragliche Nebenabrede mit einem Verkauf an mich wäre steuerschädlich. Nicht verboten ist aber die Vereinbarung an jemand anderen Verkaufen zu lassen ... Ehefrau, Freund, Kind, Geschäftspartner, Zweitfirma ...)

Dies nur als ganz kurzer Umriss zum Thema Leasing.
Das Geschrei fängt meistens bei der Rückgabe des Fahrzeuges nach Ende der Leasingdauer an, wenn der Leasingnehmer nicht wusste, was er unterschrieben hat, die Gesellschaft jeden Kratzer abrechnet, oder das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer zum Restbuchwert, sondern zum zeitgemäßen Restwert (evtl. höher) verkauft oder eine entsprechende prozentuale Entschädigung des Differnezbetrages verlangt.

Man sieht also, dass eine Leasingrate von 1000 Euro überhaupt nichts aussagt, solange man nicht die Rahmenbedingungen kennt. Mindestens Leasingdauer, Restbuchwert (bei Vollamortisation dann halt null); Anzahlung sind wichtig und müssen mindestens den Anschaffungswert des Fahrzeuges plus die Finanzierungskosten ergeben.

Bei 38.000 Euro Kaufpreis würde das also bedeuten:

36 Monate Leasing, keine Anzahlung:

38.000 Euro + ca. 3.000 Euro Finanzierungskosten = 41.000 Euro / 36 Monate = 1138 Euro / Monat (Vollamortisation)

38.000 Euro + 4.000 Euro Finanzierungskosten - 10.000 Euro Restbuchwert = 32.000 Euro /36 Monate = 889 Euro / Monat Teilamortisation

Bei einer Teilamortisation sind die Finanzierungskosten regelmäßig höher, da der zu finanzierende Betrag über die Dauer höher ist (geringere Abzahlung) Durch eine Anzahlung kann man die Finanzierungskosten stark vermindern.

Wichtig bei der ganzen Betrachtung ist der steuerliche Vorteil, der genutzt werden kann, sowie der spätere Verbleib des Leasiniggegenstandes. Hierdurch bestimmt sich, wie ein Leasingvertrag aussehen sollte. Privatleasing ist in den meisten Fällen nur ein Geschäft für die Leasingbank, da die steuerlichen Vorteile entfallen, die rechtlichen Nachteile des Leasing aber bestehen bleiben. Vorteil bleibt lediglich die Rückgabemöglichkeit des Fahrzeuges, wenn die Leasinggesellschaft kein Andienungsrecht hat. Die (ich glaube Plus3 heisst sie) Finanzierung von Mercedes garantiert aber auch eine Rücknahme zu einem Restwert bei einer Restwertfinanzierung. Damit fahre ich privat sogar besser als mit Leasing ...

Geändert von VITO-Power (17.09.2012 um 11:38 Uhr)
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  #17  
Alt 17.09.2012, 11:10
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..........
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Gruß
Tobias
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  #18  
Alt 17.09.2012, 18:59
totois99
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Es ist nicht hilfreich, wenn man aus Unwissenheit falsche Aussagen trifft ...

Leasing unterscheidet sich hauptsächlich durch zwei Arten ... Voll - und Teilamortisation.

Vollamortisation = Leasingraten (einschliesslich Sonderzahlung) decken den Anschaffungswert und die Finanzierungskosten komplett ab

Teilamortisation = Leasingraten decken Anschaffungskosten und Finanzierung nur teilweise ab, gewöhnlich werden Abnutzung und Finanzierung der Laufzeit abgedeckt.

Bei Vollamortisation ist die Kilometerleistung währendder Leasingdauer des Fahrzeuges egal, die Leasingdauer selbst bestimmt ob das Lasingobjekt beim Leasingnehmer oder Leasinggeber aktiviert wird, eine Übernahme des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer darf zu Beginn des Leasingvertrages nicht feststehen.

Fahrzeuge werden nahezu ausschliesslich mit Teilamortisation verleast.
Hierbei bestimmt die Leasingdauer und die Kilometerzahl den Restbuchwert.
Durch die Kiometerzahl kann ich hierbei auch nahezu eine Vollamortisation gestalten.
Bei der Teilarmotisation wird immer ein Restwert festgelegt, zu dem das Leasingobjekt nach der Leasindauer verwertet werden muss, um die Gesamtkosten zu decken. Die Vertragsart bestimmt, wer dieses Verwertungsrisiko trägt. Meist hat die Leasinggesellschaft ein Andienungsrecht, der Leasingnehmer muss also das Leasingobjekt erwerben, wenn die Leasinggesellschaft das verlangt. Dies wird dann der Fall sein, wenn der Restwert auf dem Markt nicht erzielbar ist.
Auch hier hängt es wieder von der Leasindauer ab, bei wem das Objekt aktiviert wird. Zur Aktivierung beim Leasinggeber darf der Kauf durch den Lasingnehmer bei Vertragsabschluss nicht feststehen. Daher lasse ich mir als Nebenabrede immer bestätigen, dass ich das Recht habe, eine Person zu bestimmen, der das Fahrzeug zum Restbuchwert zu verkaufen ist, wenn die Leasinggesellschaft das Andienungsrecht nicht geltend machen möchte, da ich den Restwert des Fahrzeuges immer recht niedrig ansetzen lasse, so dass die Leasinggesellschaft hier ein gutes Geschäft machen könnte (sie muss mir das Fahrzeug ja normalerweise nicht verkaufen und eine vertragliche Nebenabrede mit einem Verkauf an mich wäre steuerschädlich. Nicht verboten ist aber die Vereinbarung an jemand anderen Verkaufen zu lassen ... Ehefrau, Freund, Kind, Geschäftspartner, Zweitfirma ...)

Dies nur als ganz kurzer Umriss zum Thema Leasing.
Das Geschrei fängt meistens bei der Rückgabe des Fahrzeuges nach Ende der Leasingdauer an, wenn der Leasingnehmer nicht wusste, was er unterschrieben hat, die Gesellschaft jeden Kratzer abrechnet, oder das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer zum Restbuchwert, sondern zum zeitgemäßen Restwert (evtl. höher) verkauft oder eine entsprechende prozentuale Entschädigung des Differnezbetrages verlangt.

Man sieht also, dass eine Leasingrate von 1000 Euro überhaupt nichts aussagt, solange man nicht die Rahmenbedingungen kennt. Mindestens Leasingdauer, Restbuchwert (bei Vollamortisation dann halt null); Anzahlung sind wichtig und müssen mindestens den Anschaffungswert des Fahrzeuges plus die Finanzierungskosten ergeben.

Bei 38.000 Euro Kaufpreis würde das also bedeuten:

36 Monate Leasing, keine Anzahlung:

38.000 Euro + ca. 3.000 Euro Finanzierungskosten = 41.000 Euro / 36 Monate = 1138 Euro / Monat (Vollamortisation)

38.000 Euro + 4.000 Euro Finanzierungskosten - 10.000 Euro Restbuchwert = 32.000 Euro /36 Monate = 889 Euro / Monat Teilamortisation

Bei einer Teilamortisation sind die Finanzierungskosten regelmäßig höher, da der zu finanzierende Betrag über die Dauer höher ist (geringere Abzahlung) Durch eine Anzahlung kann man die Finanzierungskosten stark vermindern.

Wichtig bei der ganzen Betrachtung ist der steuerliche Vorteil, der genutzt werden kann, sowie der spätere Verbleib des Leasiniggegenstandes. Hierdurch bestimmt sich, wie ein Leasingvertrag aussehen sollte. Privatleasing ist in den meisten Fällen nur ein Geschäft für die Leasingbank, da die steuerlichen Vorteile entfallen, die rechtlichen Nachteile des Leasing aber bestehen bleiben. Vorteil bleibt lediglich die Rückgabemöglichkeit des Fahrzeuges, wenn die Leasinggesellschaft kein Andienungsrecht hat. Die (ich glaube Plus3 heisst sie) Finanzierung von Mercedes garantiert aber auch eine Rücknahme zu einem Restwert bei einer Restwertfinanzierung. Damit fahre ich privat sogar besser als mit Leasing ...

Jetzt hast du hier Arien runtergeschrieben und es immer noch nicht verstanden.

Der absolut überwiegende Teil des gewerblichen Kfz-Leasings läuft über sogenannten Kilometerleasing. Das heisst: Keine Anzahlung, keinen Restwert.
Für das KM Leasing sind die beinflussenden Faktoren: Der Listenpreis des Fahrzeuges, eventuelle Rabatte die der Leasinggeber bekommt, geplante Nutzungsdauer und geplante KM-Leistung und den zu erwartenden Verkaufserlös den der Leasinggeber errechnet.
Der interne RestBUCHwert, mit dem eine Leasinggesellschaft rechnet, wird in der Regel nicht mitgeteilt, ist für den Leasinnehmer aber auch relativ uninteressant.

Was du hier meinst ist ein Restwertleasing, das aber hauptsächlich im privaten Bereich gemacht wird und nicht im gewerblichen Bereich.

Zum Thema Restwertleasing hier ein interessanter Link, der wohl auch erklären wird, warum die meisten Firmen genau diese Variante nicht wählen.

http://www.bild.de/auto/2010/auto-le...2958.bild.html

So, das war meine letzter Kommentar zu dem Thema.

Gruß,

Torsten
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  #19  
Alt 18.09.2012, 12:35
VITO-Power
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Klar, jetzt schreibe ich solche Arien und die Kerle schlagen lieber die Bildzeitung auf ... bitte sehr ... vergleicht ihr mal schön euer Kilometerleasingraten miteinander ...

Ich bin leider zu arm, um mein Geld auf diese Weise aus dem Fenster zu werfen ...
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  #20  
Alt 18.09.2012, 13:28
totois99
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Entschuldge bitte, du hast dich heillos in einer Thematik verstrickt, die du nicht beherrschst. Das zeigen doch schon deine Ausführungen.

Mir persönlich ist das völlig wurscht, wie du dich entscheidest, aber verwirre hier nicht andere Leute falschen oder unwichtigen Informationen:

Ich habe den Bild Artikel verlinkt, weil er die unterschiedlichen Leasingmodelle anschaulich darstellt. Wenn dir die Quelle Bild nicht passt habe ich hier noch einige andere Quellen:

http://www.ratgeber-geld.de/magazin/...utokredit.html

http://www.auto-motor-und-sport.de/n...e-3761950.html

http://www.helpster.de/restwertleasi...achteile_48651

Und zum Schluss noch die Seite des bayerischen Staatsmininisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

http://www.vis.bayern.de/recht/hande...kfzleasing.htm

Allen gemeinsam ist, dass sie auf das Risiko des Restwertleasings hinweisen, da der spätere Marktwert vom Leasingnehmer garantiert werden muss.
Dieses Risiko hat man als Leasingnehmer nur sehr beschränkt in der Hand, nicht nur, dass du für Beschädigungen haftest, es geht ja noch deutlich weiter.
Das Fahrzeug stellt sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Ladenhüter raus, der zu realisierende Wert ist niedriger und schon haftest du für die Differenz. Als 2008/2009 die Automobilkrise die Preise drückte, hättest du auch für das Risiko gehaftet.

Aus all diesen Gründen ist das Restwertleasing ein Nischenprodukt.
Ich habe heute noch mit unserer Leasinggesellschaft (welche ein Ableger einer deutschen Großbank ist) gesprochen. Fazit: 95% deren gewerblicher Leasingverträge sind Kilometerleasingverträge. Restwertleasing ist die absolute Ausnahme.

Gruß,

Torsten
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