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  #51  
Alt 04.11.2020, 20:05
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Frage: wie/wo sind die 1000 (in Worten EINTAUSENT Kg) ins Spiel gekommen?
So wie ich das sehe, sind auf der Hinterachse +150Kg mehr im Anhängerbetrieb zu gelassen. Der Hersteller muss das Fahrzeug so bauen, das Fahrzeug + Achse das problemlos aushält. Wirkt ja so auch im praktischen Fahrbetrieb. Das gilt jedoch nur für Deutschland, weil in Deutschland standardmäßig die Achsen des Zuges einzeln gemessen und zum ZGG zusammen addiert werden. Dadurch wird die max. Stützlast bei dieser Messung der Hinterachse zu geschlagen! In Österreich messen sie immer Zugfahrzeug & Anhänger abgekuppelt EINZELN. Dadurch bleibt die tatsächliche Stützlast beim Anhängergesamtgewicht.
In deinem Fall höchst zulässiges Gesamtgewicht für das Fahrzeug in DEUTSCHLAND MIT Anhänger = 3350 Kg inklusive Tankfüllung und ALLER Insassen!
ESP Einstellung wird wahrscheinlich als Vorraussetzung für Anhängekupplung gesehen. Sonst erlischt eventuell sogar die Betriebserlaubnis. Entsprechendes wird in der Betriebserlaubnis stehen. Lesen bildet hier eventuell . Genau wie in der BETRIEBSANLEITUNG die GESAMTBREITE (die scheinbar fast kein Dickschifffahrer kennt und sie deshalb oft in den Baustellen links zu finden sind ) Die angebene Breite in den Papieren ist nur das Fahrzeug OHNE "Ohren" eingetragen.
Für eine Kontrolle durch Rennleitung der Gewichte und Km/h einfach den Hinweis in der Betriebsanleitung markieren und der Rennleitung zeigen.
Wenn kein ZGG im Schein eingetragen ist gilt in deinem Fall: zFG + 150Kg + Anhängelast bzw. wenn niedriger, Zuglast der Anhängekupplung.

So sehe ich das!

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt.
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Milka

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MfG Herbert

Geändert von milka (04.11.2020 um 20:15 Uhr)
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  #52  
Alt 04.11.2020, 21:03
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Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
Frage: wie/wo sind die 1000 (in Worten EINTAUSENT Kg) ins Spiel gekommen?
So wie ich das sehe, sind auf der Hinterachse +150Kg mehr im Anhängerbetrieb zu gelassen. Der Hersteller muss das Fahrzeug so bauen, das Fahrzeug + Achse das problemlos aushält. Wirkt ja so auch im praktischen Fahrbetrieb. Das gilt jedoch nur für Deutschland, weil in Deutschland standardmäßig die Achsen des Zuges einzeln gemessen und zum ZGG zusammen addiert werden. Dadurch wird die max. Stützlast bei dieser Messung der Hinterachse zu geschlagen! In Österreich messen sie immer Zugfahrzeug & Anhänger abgekuppelt EINZELN. Dadurch bleibt die tatsächliche Stützlast beim Anhängergesamtgewicht.
In deinem Fall höchst zulässiges Gesamtgewicht für das Fahrzeug in DEUTSCHLAND MIT Anhänger = 3350 Kg inklusive Tankfüllung und ALLER Insassen!
ESP Einstellung wird wahrscheinlich als Vorraussetzung für Anhängekupplung gesehen. Sonst erlischt eventuell sogar die Betriebserlaubnis. Entsprechendes wird in der Betriebserlaubnis stehen. Lesen bildet hier eventuell . Genau wie in der BETRIEBSANLEITUNG die GESAMTBREITE (die scheinbar fast kein Dickschifffahrer kennt und sie deshalb oft in den Baustellen links zu finden sind ) Die angebene Breite in den Papieren ist nur das Fahrzeug OHNE "Ohren" eingetragen.
Für eine Kontrolle durch Rennleitung der Gewichte und Km/h einfach den Hinweis in der Betriebsanleitung markieren und der Rennleitung zeigen.
Wenn kein ZGG im Schein eingetragen ist gilt in deinem Fall: zFG + 150Kg + Anhängelast bzw. wenn niedriger, Zuglast der Anhängekupplung.

So sehe ich das!

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt.
Wo die 1000 kg her kamen, weiß ich nicht genau. Ich hatte bisher nur mit denen telefoniert. Wahrscheinlich hat der liebe Mitarbeiter eine Null zuviel in den PC eingetippt.

Ansonsten ist mir die Antwort schleierhaft. Meines Wissens nach muss die Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein eingetragen sein, genau wie die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb. Beides ist so in der genannten Richtlinie aufgeführt. Warum aber das eine in den Fahrschein eingetragen wird (Erhöhung der Masse) und das andere ohne Eintragung gelten soll (Erhöhung der Achslast), erschließt sich mir nicht. Es spricht ja auch dagegen, dass solche Eintragung bei anderem Fahrzeugen existieren.

Das Trailer Stability Assist (Anhänger-ESP) muss leider in dem Fahrzeugschein eingetragen werden, um es für die 100er-Zulassung des Anhängers zu nutzen. Ich zitiere die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:

"Im Falle des Satzes 1 Nr. 1 Buchstabe d ist die Erhöhung der Faktoren auch zulässig, wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist und eine Bestätigung des Herstellers für die in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb genannten Bedingungen vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist."

Das hab ich Mercedes nochmals mitgeteilt und sogar einen Fahrzeugschein eines MB GLC mit entsprechenden Eintragungen als Beispiel mitgeschickt. Und den Satz "Genauso möchte ich die Eintragung auch haben." dazugeschrieben. Eindeutiger kann man es nicht ausdrücken...

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Meine Fahrzeughistorie:
Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004)
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Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012)
Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015)
Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020)
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Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022)
Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022)
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  #53  
Alt 05.11.2020, 10:45
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@Amtswalter
Schon einmal v-dulli kontaktiert?
Was er eventuell zu deiner FIN herausbekommt (nur per PN).
Was in der (amtlichen, weil per Gesetz vorgeschrieben) Betriebsanleitung gefunden?
Was alles in den Papieren stehen muss, wird bei Serienabnahme ausgeklüngelt. Dinge die ein Fahrzeug schon serienmäßig über alle Typen eingebaut und immer aktiv hat (der CAN-Bus erkennt den Anhänger und kann das entsprechende Stabilitätsprogramm aktivieren). Müssen (wahrscheinlich) nicht extra in den Papieren erwähnt werden.
Denn der Platz ist dort ja auch nur begrenzt und für die Serie liegen die Daten ja für den Staat nachvollziehbar vor.
Das Du natürlich eine Achslasterhöhung um 1000Kg nicht bekommst (vielleicht mir 6Km-Schild am Heck ) dürfte ja wohl klar sein.


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  #54  
Alt 05.11.2020, 11:43
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach muss die Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein eingetragen sein, genau wie die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb.

Ich hab mal bei meinem Viano geschaut.


Bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um 100 kg auf 3150 kg.
Für die Achslasten steht dort keine Erhöhung bei Anhängerbetrieb. Da 1550 + 1550 = 3100 kg sind, ist das natürlich interessant, wie das dann mit dem zulässigen Gesamtgewicht zusammenpasst...
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  #55  
Alt 05.11.2020, 12:43
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Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
Ich hab mal bei meinem Viano geschaut.


Bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um 100 kg auf 3150 kg.
Für die Achslasten steht dort keine Erhöhung bei Anhängerbetrieb. Da 1550 + 1550 = 3100 kg sind, ist das natürlich interessant, wie das dann mit dem zulässigen Gesamtgewicht zusammenpasst...
Dann können wir ja bald eine Selbsthilfegruppe aufmachen, wenn das tatsächlich so viele betrifft...

Ich weigere mich aber zu glauben, dass irgendwer die Erhöhung der Gesamtmasse einträgt, dann die Achslasten vergisst und somit die erste genannte Eintragung wertlos wird. Auch in deinem Fall ist das absurd...

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  #56  
Alt 05.11.2020, 15:20
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Ihr solltet auch auf die Traglasten von Reifen und Felgen achte wenn ihr schon die absoluten Grenzen von euren Vahrzeugen ausloten wollt.


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  #57  
Alt 05.11.2020, 16:10
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Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
Ihr solltet auch auf die Traglasten von Reifen und Felgen achte wenn ihr schon die absoluten Grenzen von euren Vahrzeugen ausloten wollt.

Da bin ich letztens drüber gestolpert bei meinem 1er BMW:
Dort erhöht sich das zGG bei Anhängerbetrieb um 75 kg und die Hinterachslast um 115 kg auf 1180 kg - und liegt damit über der Traglast der vorgeschriebenen Reifen von 2x 545 kg.


Aber da gibts in den Paragraphen dann wieder Sonderregelungen, da man mit Anhänger ja höchstens 100 km/h fährt, darf die Traglast überschritten werden um einen bestimmten Prozentsatz.
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  #58  
Alt 05.11.2020, 16:43
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Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
Da bin ich letztens drüber gestolpert bei meinem 1er BMW:
Dort erhöht sich das zGG bei Anhängerbetrieb um 75 kg und die Hinterachslast um 115 kg auf 1180 kg - und liegt damit über der Traglast der vorgeschriebenen Reifen von 2x 545 kg.


Aber da gibts in den Paragraphen dann wieder Sonderregelungen, da man mit Anhänger ja höchstens 100 km/h fährt, darf die Traglast überschritten werden um einen bestimmten Prozentsatz.
Ich mag so ein "auf Naht genähten Kram" in diesen Bereichen GAR NICHT! Schon mal darüber nachgedacht, mit welchen Gewichten ihr da jongliert und was passiert wenn ein Teil seine physikalischen Flügel streckt? Meist wird ja auch nicht immer strickt auf die 100km/h geachtet, ganz zu schweigen von 80km/h. Ich finde das schon ein ganz schöne Risikobereitschaft für ein Urlaubsfahrt. Für ne 50Km Fahrt könnte ich mir das noch vorstellen, aber nicht für größere Tour.

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  #59  
Alt 05.11.2020, 16:49
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Na mein 1er BMW hat gar keine AHK. Aber so rein theoretisch wäre es so mit den Gewichten.
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  #60  
Alt 05.11.2020, 17:12
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Na mein 1er BMW hat gar keine AHK. Aber so rein theoretisch wäre es so mit den Gewichten.
Ja, aber mit den Sternchen wird ja auch versucht bis an die Grenzen zu gehen oder sogar darüber hinaus. Da ist dann auch unter Umständen die normale Traglast von Reifen und Felgen überschritten. Ich möchte nicht mit einem Vahrzeug unterwegs sein, das Traglasten von Reifen schon überschritten hat und nur noch EVENTUELL fahren darf, da ich mit max. 100km/h wg. dem Anhänger fahren muss. Was ist mit Felgen? Die haben kein "+" weil niedrigere Geschwindigkeit.
Bei den Räder sollte in der Traglast immer Luft nach oben sein! Geht da etwas schief, war's das! Also bitte, nicht nur auf die Papiere wg. Strafe starren, sondern auch mal ein Blick auf die Räder werfen! Die das ganze ja sicher ins Rollen bringen sollen!


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