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Alt 02.09.2020, 18:27
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
Die AHK ist ab Werk verbaut.

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Da steht ja noch nicht einmal richtig darin, das eine Kupplung eingebaut ist. Die Anhängelasten stehen die nicht auch in Fahrzeugen ohne Hagen drin?
Auch in der mit zu führenden (so weit ich weiß) Betriebsanleitung der Anhängekupplung, keine Hinweise auf Gewichte usw.?
Gesamtzuggewicht? Das könnte aber in Betriebsanleitung vom V drin stehen. Genau wie die "Breite über ALLES" die wohl so einige Baustellenfahrer auf der AB nicht kennen.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
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MfG Herbert
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  #22  
Alt 02.09.2020, 18:36
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
je nach Anhängertyp und Sicherheitsausstattung (bspw. Anhänger-ESP oder Antischlingerkupplung). Ich versuche gerade das Anhänger-ESP eintragen zu lassen, damit ich den Faktor 1,2 nutzen kann. Dann darf mein Gespann tatsächlich 100 km/h fahren.

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Die Trailerstabiliesierung ist bei MB schon lange - auch der 639er hat sie - Stand der ESP-Technik bei codierter AHK.
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Helmut


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Alt 02.09.2020, 18:51
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Die Trailerstabiliesierung ist bei MB schon lange - auch der 639er hat sie - Stand der ESP-Technik bei codierter AHK.
So war auch mein Ergebnis der Recherche. Daher hab ich meinen Vreundlichen kontaktiert, dass ich eine Bestätigung von MB darüber brauche. Mit der Bestätigung kann man das dann in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Das sieht dann so aus:

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Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004)
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Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015)
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  #24  
Alt 02.09.2020, 19:03
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
So ist es. Deswegen schrieb ich: "... unter den weiteren Voraussetzungen". Aber für PKW gibt es keinen generellen Ausschluss aufgrund des Überschreitens von 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Erst das Verhältnis vom Leergewicht des Zugfahrzeuges zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist entscheidend. Und da gibt es, wie du es gesagt hast, verschiedene Verhältnisfaktoren, je nach Anhängertyp und Sicherheitsausstattung (bspw. Anhänger-ESP oder Antischlingerkupplung). Ich versuche gerade das Anhänger-ESP eintragen zu lassen, damit ich den Faktor 1,2 nutzen kann. Dann darf mein Gespann tatsächlich 100 km/h fahren.

Dann musst Du nur noch drauf achten, dass in den Bemerkungen zum Anhänger es auch einen Eintrag mit Anhänger-ESP gibt.


Bei meinem kürzlich neu gekauften Anhänger stehen nämlich die benötigten Daten des Zugfahrzeuges für Tempo 100 im Schein mit drin, d.h. in meinem Fall:
"Geeignet für Tempo 100km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr. wenn Zug-Fz. m. ABV u. Leermass. mind. 1364kg od. wenn Zug-Fz. zus. m. spez. Fahrdyn. Stabi.-Syst. F. Anh.-Betr. Leermas. Mind. 1250kg, Zul. Reifenalter Beacht".


Bei meinem V steht übrigens als zulässiges Zuggesamtgewicht 5300kg in den Bemerkungen des Fahrzeugscheines. Liegt vielleicht an der Luftfederung die meiner hat?


Grüssle




Mad
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  #25  
Alt 02.09.2020, 19:09
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Zitat:
Zitat von Mad Beitrag anzeigen
Dann musst Du nur noch drauf achten, dass in den Bemerkungen zum Anhänger es auch einen Eintrag mit Anhänger-ESP gibt.


Bei meinem kürzlich neu gekauften Anhänger stehen nämlich die benötigten Daten des Zugfahrzeuges für Tempo 100 im Schein mit drin, d.h. in meinem Fall:
"Geeignet für Tempo 100km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr. wenn Zug-Fz. m. ABV u. Leermass. mind. 1364kg od. wenn Zug-Fz. zus. m. spez. Fahrdyn. Stabi.-Syst. F. Anh.-Betr. Leermas. Mind. 1250kg, Zul. Reifenalter Beacht".


Bei meinem V steht übrigens als zulässiges Zuggesamtgewicht 5300kg in den Bemerkungen des Fahrzeugscheines. Liegt vielleicht an der Luftfederung die meiner hat?


Grüssle




Mad
Danke für den Tipp. Ich werde die Zulassungsstelle darum bitten.

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  #26  
Alt 02.09.2020, 19:30
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Na dann war das hier nicht nur eine Diskussion um des Kaisers Bart.
Man(n) kann alt werden wie ne Kuh ( und hoffentlich älter) und lernt immer noch was dazu.


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  #27  
Alt 02.09.2020, 20:39
6xxxxxx 6xxxxxx ist offline
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen


Auch bei diesem Zulassungsschein sehe ich, das selbe Problem wie bei mir: HzGG + 100kg bei Anhängerbetrieb ergibt 3300kg. Die technisch zulässigen Achslasten (1550+1650) ergeben aber nur 3200kg. => Somit ist die Erhöhung +100kg für Anhängerbetrieb nicht möglich....
Der Zusatz, dass die +100kg auch für dich Achlasten gilt, fehlt. Beim W639 gab es diesen Zusatz.



mfg Peter
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  #28  
Alt 02.09.2020, 20:59
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Zitat:
Zitat von 6xxxxxx Beitrag anzeigen
Auch bei diesem Zulassungsschein sehe ich, das selbe Problem wie bei mir: HzGG + 100kg bei Anhängerbetrieb ergibt 3300kg. Die technisch zulässigen Achslasten (1550+1650) ergeben aber nur 3200kg. => Somit ist die Erhöhung +100kg für Anhängerbetrieb nicht möglich....
Der Zusatz, dass die +100kg auch für dich Achlasten gilt, fehlt. Beim W639 gab es diesen Zusatz.



mfg Peter
Das ist tatsächlich komisch. Hast du eine Lösung für das Problem?

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  #29  
Alt 02.09.2020, 21:21
purple
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Bilder sagen mehr und sind in der Regel selbsterklärend. Hier noch einmal etwas zu der Frage Überholverbot, auch wenn diese eigentlich schon richtig beantwortet worden ist:


Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


Mit dem Zusatzzeichen gilt das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot auch für Kraftfahrzeuge über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger.


Mit dem Zusatzzeichen gilt das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot auch für Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger.


Damit sollte klar sein, dass das Grundzeichen 277 nicht für Pkw und auch nicht für Pkw mit Anhänger gilt, denn sonst würde es das Zusatzzeichen "auch für Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger" nicht geben.
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Alt 02.09.2020, 21:57
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milka milka ist offline
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@purple
mich macht:
"Überholverbot für KRAFTFAHRZEUGE mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, EINSCHLIEẞLICH ihrer Anhänger“
etwas irre. PKW's + Anhänger <3,5T und Kraftomnibuse sind ausgeschlossen!
Die Zusatzzeichen, unter anderem das mit dem Kraftomnibus und dem PKW mit Anhänger gilt dann auch für PKW+Anhänger <3,5T. So mein Gedankengang, der ja so auch stimmt?!
Da steht: PKW und Kraftomnibusse ausgenommen. Aber nicht:
PKW mit Anhänger ÜBER 3,5T Gesamtmasse und Kraftomnibusse ausgenommen. PKW alleine können ja eh nicht gemeint sein, da sie NORMAL nur bis 3,5T als PKW gelten.
Das ist was mich etwas stört an den Erklärungen. Wo doch gerade die StVZO so eindeutig möcht.

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