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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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Zitat:
die kaputte scheinwerferbirne kann man fast schon in den bereich der legende verweisen. ein regress kann nur bei vorsatz genommen werden, dazu zählt natürlich das unzulässige tönen der scheiben, wenn das dann aber auch im kausalen zusammenhang mit dem unfall steht. bei der scheibentönung kannste fast sicher sein, dass ein zusammenhang nachweisbar ist. gruß volumaex |
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#12
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Inzwischen ist das Prinzip der "digitalen Regulierung oder nicht" dem Ansatz der Verschuldenshöhe gewichen, ok.
Die kaputte Scheinwerferbirne bei der Zahlianz ist aus jüngerer Zeit, dank Anwalt blieb es beim Versuch der Zahlungsverweigerung. Die Gesellschaft ist in unserer Familie nun nicht mehr vertreten. Der Regreß greift übrigens auch z.B. bei nicht gezahlter Prämie trotz Mahnung (!). Dann noch bei Alkohol, Drogen und letztlich auch bei Verstoß gegen die einschlägigen Klauseln Alleinfahrer, 25 Jahre Mindestalter etc. pp.
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Gruß Reinhard |
#13
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immer wo vorsatz ins spiel kommt..............
die nummer mit der leuchte war lächerlich und kann kein ernsthafter versuch gewesen sein. gruß volumaex |
#14
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Hallo,
aber selbst wenn der Versuch "untauglich" gewesen ist, sollte in so einem Fall geprüft werden, ob dies greift. Obwohl keine objektive Gefährdung eintritt, ist nach dem Strafgesetzbuch neben dem tauglichen auch der untaugliche Versuch strafbar. Denn ich meine es ist nicht zumutbar auch nur ansatzweise über solche Dinge mit einer Versicherung zu diskutieren.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#15
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Zitat:
Nach Klageerwiederung vor dem Amts- und Sozialgericht (wg. Pflegeversicherung on Top) ist mir dann aufgefallen, dass sie auf ein weiteres Schriftstück aus der gleichen Sendung (KVA des Zahnarztes) geantwortet hatten und ich das Original besitze. Bei der Klagerücknahme kam nicht einmal eine Entschuldigung aus den Treptowers - auf einmal "war das Dokument bei einem nicht zuständigen Empfänger verblieben". Streitwert 2 Jahresbeiträge > 12 T€, Anwalts- und Gerichtskosten in Summe > 5 T€. Der Nutzen für die Versicherten der Zahlianz - nicht bezahlbar. Ich bin froh, dort keine Policierungen einschl. Rente mehr zu haben, denn im Falle eines Falles wäre die Sturheit dieser beispielhaften Gesellschaft wohl nicht zu bezwingen gewesen. Du magst Kenntnisse vom Versicherungsrecht haben (und das auch gern aktuell und umfassend), aber das Vorgehen und der Ergeiz der Geschäftstellen in all seinen Facetten kannst Du angesichts von knapp 400 Millionen Policen in Deutschland definitiv nicht überblicken ..
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Gruß Reinhard |
#16
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doch etwas weiter als du.
denn du kennst nur deinen fall, ich höre diverse geschichten und lese dementsprechende fachprese, da das zu meinem beruf gehört. wäre mal interessant, was der auslöser für die ganze nummer mit dir war, so kommt natürlich nur eine subjektiv meinung rüber. ich höre sehr oft von eine euberzeugenden regelung durch genannte gesellschaft. mir persönlich ist im umgang mit denen aufgefallen, dass die gerne mal kündigungen ihrr mitglieder "übersehen". macht mir spass, das vorformulierte folgeschreiben wird nur mit aktuellen daten versehen und wieder hingeschickt. letzten endes kann man hier abe rzu einer sache wie der scheibentönung nur auf die regularien hinweisen, ein verweis auf einzelschicksale dient der sache nicht. gruß volumaex |
#17
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Ist soweit schon klar und auch ok, aber immerhin im Kfz-Bereich 20 Verträge in 10 Jahren bei 3 Gesellschaften gibt auch mir "Beobachtungspotenzial". Dazu noch die Berliner Spezialitäten mit Migrationshintergrundlern und "heißen Nächten" (in 2011) - hat mir in > 30 Jahren Erfahrung doch einigen Überblick verschafft, versprochen. Background zu beiden zitierten Storys allerdings nicht im Forum - aber gern beim Berlin-Besuch beim Feierabendbier !
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Gruß Reinhard |
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