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Führerschein
Hallo,
mal was ganz anderes. Kennt sich jemand im Führerscheinrecht aus? Ich habe 1982 Kl.3 gemacht. Damals durfte man mit so einem Führerschein, ja Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen fahren. Daran durfte dann ein Anhänger befestigt werden, der bis zu 10 Tonnen schwer sein durfte. Man konnte also max. 17,49 Tonnen insgesamt mit der Klasse 3 bewegen. Das war dann schon ein halber Lkw. Wenn der Führerschein nun umgeschrieben wird auf den Kartenführerschein (müssen ja alle irgendwann) was darf ich dann noch? Es gibt den Bestandsschutz, wie sieht es damit aus?? Gibt es heute dafür eine spezielle Kennziffer??? Gruß Edwin P.S.: ACH JA Kl. 2 ist schon ungültig geworden, altersbedingt. |
Stichworte |
Kl. 3 Kl. 2 Recht EU |
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