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Zubehör Hier könnt Ihr euere Erfahrungen mit Zubehörteilen reinpacken, egal ob original, oder Fremdhersteller. |
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#41
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Hi miteinander!
Zitat:
Schöne Grüße Lukas |
#42
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Ja gibt es.
Zitat:
Ist ganz gut.
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_______________________________________ **Analog zu den in das Habitat von Holzgewächsen abgegebenen Schallwellen, werden diese von dort repliziert. (Wie man in den Wald hinenruft, so kommt es zurück.) (c) K.W. 2011** Vito Tourer 116 Bluetec 4x4 Kompakt |
#43
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Leider "unerklärlicher Weise" in Ö verboten!!!
Hallo Leute
Ich hatte vor kurzem eine heiße e-mail Diskussion mit der Leiterin der Datenschutzkommission in Österreich zum Thema: "Russenkamera im Auto erlaubt, oder nicht". Wenn es jemanden interessiert, kann ich gerne den gesamten Verlauf posten. Quintessenz ist allerdings: In Österreich ist der Einsatz solcher Kameras bei STRAFE verboten: Zitat aus dem Bericht der ARGE DATEN: In ******** sind im Auto installierte Kameras, die im Fall eines Unfalles für klare Verhältnisse sorgen sollen, gang und gäbe – im Internet kursieren unzählige teils spektakuläre solcherart aufgezeichnete Videos. Doch hierzulande kann filmende Autofahrer diese Art der Beweissicherung teuer kommen, denn laut ARGE Daten ist "die präventive Videoüberwachung aus dem Auto heraus durch Privatpersonen nicht zulässig". Demnach muss jeder Autofahrer mit Videoausstattung mit einer Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen. Alle Hinweise auf Beweissicherung nach einem Unfall, oder auf Fahrerflucht, sind mit fadenscheinigen Ausreden abgeschmettert worden. Es wurde lediglich auf das österr. Datenschutzgesetz hingewiesen. Ihre Einschätzung, dass das Filmen von Gesichtern oder auch Autokennzeichen keine Datenverarbeitung darstellt, widerspricht nicht nur dem österreichischen DSG 2000 (insbesondere der Definition der personenbezogenen Daten) und der darauf beruhenden Rechtsprechung, sondern auch europaweiten Regelungen. Die Erfassung von personenbezogenen Bilddaten fällt eindeutig unter die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, und dazu gehören auch die genannten Daten. Dass die Erfassung von KFZ-Kennzeichen ebenfalls unter die Verarbeitung personenbezogener Daten fällt, wurde mehrmals vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bestätigt (z. B. Stichwort „Section Control“). Tja der Staat darf alles, auch unbescholtene Bürger an jedem Ort filmen. Das ist keine Erfassung von Personenbezogenen Daten? Also: ICH FILME TROTZDEM WEITER!!!!!! Im Falle eines schweren Unfalles ist mir nämlich lieber, die Strafe für unerlaubtes Filmen zu zahlen, wenn ich mit den Aufnahmen vielleicht trotzdem meine Unschuld beweisen kann.
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_______________________________________ **Analog zu den in das Habitat von Holzgewächsen abgegebenen Schallwellen, werden diese von dort repliziert. (Wie man in den Wald hinenruft, so kommt es zurück.) (c) K.W. 2011** Vito Tourer 116 Bluetec 4x4 Kompakt |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu karl wopraschallek für den nützlichen Beitrag: | ||
#44
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Zitat:
Spannende Frage: Gilt das auch für den deutschen Autofahrer, der Österreich auf dem Weg in südliche Urlaubsländer quert? Inwieweit kennt die Polizei diese "Datenschutzregelungen"????
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" |
#45
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Damit wird es in Österreich echt schwierig, noch Videos (oder auch nur Fotos) an öffentlichen Plätzen zu machen.
Irgend eine Person wird i.d.R. zumindest innerstädtisch im Bild sein. Meine Auffassung ist, dass die Veröffentlichung der Knackpunkt wäre und nicht die (automatisch löschende) Aufzeichnung. Also erstmal Kamera am Körper tragen und nicht im Fahrzeug anbringen bei Fahrten im Nachbarland (analog von nicht typgeprüfter Beleuchtung am Fahrrad - zählt dann als Bekleidung und nicht zum Geltungsbereich StVZO / ZO)
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Gruß Reinhard |
#46
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Zitat:
Bei Verkehrskontrollen hatte ich noch nie Probleme. Beamte wissen eben auch nicht alles (oder wollen nicht wissen). Außerdem ist ja so, dass die Kameras relativ klein und unscheinbar sind....
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Signatur zensiert |
#47
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Frage.
Zitat:
Grundsätzlich gelten, sowie in allen anderen Ländern auch, natürlich die österreichischen Gesetzte auch für "Ausländer". Ein Grundgesetz besagt obendrein: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Es nützt also wenig, sich mit dem Beamten zu streiten, wenn der schon auf das ÖDSG (Österr. Datenschutzgesetz) hinweist und die Kamera aufgrund dessen theoretisch beschlagnahmen darf. Ob dies jedoch wirklich einer macht und inwieweit die Beamten dahingehend geschult sind, oder nur mutmaßen was sie nun dürfen, müssen, können, sollen........ist unbekannt. Es gibt ja (oder gab - keine Ahnung) ja auch - glaube sogar in Deutschland - in einigen Ländern die Regel, dass auf Navis installierte Radarwarnungen die Polizei berechtigten, dir das Gerät abzunehmen und dich noch dazu strafen durften. Auch das finde ich gelinde gesagt eine Frechheit.
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#48
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Leider nicht so einfach.
Zitat:
Weiters spielt - sowohl nach österreichischem Recht als auch nach der EU-Datenschutzrichtlinie - der Zweck einer Datenanwendung bei der Beurteilung ihrer Zulässigkeit eine zentrale Rolle, es kommt also nicht darauf an, ob die Kamera auf einen Helm oder einem Auto oder sonst wo montiert ist, sondern was erfasst/gespeichert wird und zu welchem Zweck dies geschieht. Und: Die Datenschutzkommission stellte klar: Permanente Aufzeichnungen aus dem Auto ist Videoüberwachung. Der wahre Zweck wäre nicht persönlich oder familiär (etwa wie Hochzeits- oder Urlaubsvideos), sondern die Beweissicherung im Falle eines Unfalls. Daher sind Vergleiche mit Aufnahmen von Touristen oder Helmkameras nicht zutreffend. Privatpersonen, so die ARGE Daten, dürfen ausschließlich jene Bereiche überwachen, die ihrer Machtsphäre zuzurechnen sind - also ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Betriebsgelände. Die Überwachung des öffentlichen Raums obliegt ausschließlich den Sicherheitsbehörden. Ich habe noch versucht, verschiedene Argumentationen, von öffentlichem Filmen und Fotografieren zu privaten Zwecken anzumerken, aber damit bin ich gegen eine Wand gelaufen. Es ist alles was permanent geschieht als Videoüberwachung klassifiziert, somit auch die Aufnahme aus dem Auto heraus. Auch das Argument - wenn meine Frau am Beifahrersitz sitzt und mit der Videokamera die Landschaft filmt, können auch unbeabsichtigt Leute ins Bild laufen, zählte dabei nicht. Dies seien Aufnahmen zu privaten Zwecken und fallen nicht unter das Datenschutzgesetz. Montiere ich die Kamera fix im Auto und filme damit, ist es Videoüberwachung und somit verboten. Tja der Amtsschimmel wiehert hierbei wieder mal besonders laut.
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Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu karl wopraschallek für den nützlichen Beitrag: | ||
#49
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Zitat:
Jetzt kann ich meine Urlaubsfahrten aufzeichnen und später am PC die Filmchen bearbeiten. Toll finde ich, dass beim Abspielen über dem PC an Hand von Google Maps die Fahrtroute aufgezeichnet ist. Die Kamera besitzt auch einen Bewegungsmelder. Der löst aus, wenn die Kamera eine Bewegung im Objektiv wahrnimmt. Z.B. gut, wenn einer ums Fahrzeug schleicht. Sie ist kaum sichtbar hinter der Frontscheibe bombenfest anzubringen. Sollte es zu einer Unfallsituation kommen, wird dieser Teil in einer geschützten Datei auf dem Gerät abgespeichert. Eine richtige Filmkamera finde ich an der Frontscheibe zu groß. Zu Hause benutze ich sie als Überwachungskamera für die Hofeinfahrt. Hier mal ein Link: http://www.amazon.de/Rollei-CarDVR-1...rds=rollei+car
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Gruß Roland |
#50
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Wenn das mit der Aufzeichnung alles sooo illegal ist, was machen die Menschen mit ihren neuen HD Cams und GoPro's / iPhones?
Bestimmt alles potenzielle Verbrecher. Der Wahnsinn kennt keine Grenzen... |
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Stichworte |
Dshboard Camera, Kamera, Unfallberichtbericht, Unfalldatenkamera |
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