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Alt 21.04.2017, 19:24
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Cool Verkauf im vermeintlichen Kundenauftrag...!? Rechtliche Situation...?!

Folgende Situation:
Eine befreundete Studentin bat mich darum, ihr mit etwas Sachverstand bei einer Gebrauchtwagensuche behilflich zu sein.
Wg. XXL-Hund und Pferd sollte es ein Passat Kombi TDI mit AHK sein.
Sie hatte sich einen 2002er mit 184.000 Km für €2.350,- ausgesucht.
Lt. mobile.de Offerte sollte es sich um einen Privatverkäufer handeln.
Am letzten Dienstag sind wir dann hingefahren, und der Privatverkäufer entpuppte sich als anatolische freie KFZ-Werkstatt...-
Dort teilte man uns mit, dass sie noch die Bremsen + TÜV erneuert hätten.
Nach einer positiven Probefahrt handelte ich das Fahrzeug noch auf €1.950,- runter und es gab einen windigen Kaufvertrag mit der obligatorischen "Verkauf im Kundenauftrag" Floskel...!
Bei diesen alten Fahrzeugen habe ich für diese Vorgehensweise durchaus Verständnis, da sich nur so die Möglichkeit bietet, die Sachmängelhaftung auszuschließen.
Kein Gebrauchtwagenhändler kann in diesem Preissegment die Risiken für spätere technische Ausfälle kalkulieren!
Nun allerdings hat die Studentin gestern an einer gut versteckten Stelle im Fahtzeug eine Bordmappe gefunden, wo u.a das Scheckheft und der vorletzte DEKRA-Bericht drin steckte.
Daraus geht hervor, dass dieser Passat bereits 2011 einen KM-Stand von 231.000 auf dem Tacho hatte...!!!
Meine Versuche, den eingetragenen Vorbesitzer zu kontaktieren (wahrscheinlich ein US-Soldat) hatte bis jetzt kein Erfolg...!
Wie ist eure Einschätzung?
Kann sich die Werkstatt auf die Floskel "Im Kundenauftrag" berufen und sagen, er ist damit aus dem Rennen...?!
Immerhin handelt es sich hier um offensichtlichen Betrug + arglistige Täuschung!
Die Tatsache, dass die Werkstatt durch die Bremsen- und TÜV-Erneuerung einen Mehrwert geschaffen hat, und ohne weitere Rücksprache einen Preisnachlass von €400,00 akzeptiert hat, deutet für mich auf einen Pseudo-Kundenauftragsverkauf hin...!?!
Das Fzg. war sehr gepflegt und typische Abnutzungserscheinungen am Sitz, Lenkrad, Pedalgummis e.c.t, die auf einen höheren KM-Stand hinweisen hätten können, waren visuell nicht erkennbar...!

-

Grüssle
Nico

Geändert von princeton1 (21.04.2017 um 19:30 Uhr)
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  #2  
Alt 21.04.2017, 19:31
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Wenn er im Auftrag gehandelt hat muss er Dir den Auftraggeber nennen sonst hat er ein Problem.
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Gruß aus OWL
Helmut


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  #3  
Alt 21.04.2017, 19:34
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Ich würde zum nächsten Tüv fahren und dort nach Handlungsmöglichkeiten nachfragen bezüglich zweier Kilometerstände, weil so sieht es ja wohl aus das der Zähler zurückgedreht wurde.

Habt ihr die Fahrgestellnummer verglichen? Nichts das es da noch einen zweites Auto gibt, so nach beim eins aus zwei....

Ach ja, er soll ja neuen Tüv haben, dann direkt bei den (Dekra?) anfragen, irgendjemand muß das ja abgenommen haben, wobei das wohl nicht deren Aufgabe ist den KM zu prüfen, wenn keine Unterlagen da sind (oder nicht gefunden werden)?
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  #4  
Alt 21.04.2017, 19:42
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Auf dem frischen April-TÜV-Bericht (von der Werkstatt in Auftrag gegeben!) steht natürlich 184.000Km...!

-

Und die VIN passt...!
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  #5  
Alt 21.04.2017, 20:05
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Auf dem frischen April-TÜV-Bericht (von der Werkstatt in Auftrag gegeben!) steht natürlich 184.000Km...!

-

Und die VIN passt...!
Schon schlecht für ihn..

Beim Kaufvertrag, steht er, der Besitzer oder nur "im Auftrag" drin?

Steht er drin, noch schlechter für ihn, steht "im Auftrag" drin und nicht der Besitzer, ist nach meinen Wissen trotzdem dafür Verantwortlich, nicht zwingend Haftbar, wenn er dann doch den Namen hergibt, aber sehr wohl muß er Rede und Antwort geben, nötigenfalls beim Verkäufer in deren Namen er ja handelt nachfragen.

Nötigenfalls auch mal beim ADAC, soweit Mitglied mal nachfragen.

Macht von den Unterlagen einige Kopien, rein zu sicherheit, und Foto vom aktuellen KM Stand.

Falls kein ADAC oder TÜV Nachfrage, dem Händler mitteilen warum es zwei KM Stände gibt. Wenn nicht er, hat dann sein Kunde da manipuliert, und ob er dafür sein Kopf hin halten will....

Die Frage an euch ist, Preis drücken oder Auto zurück und anderes dann suchen, weil könnte ja noch mehr im argen sein....
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  #6  
Alt 21.04.2017, 20:27
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Im Kaufvertrag steht der Ansprechpartner der Werkstatt drin und gleich daneben "Im Kundenauftrag" und etwas tiefer "Keine Sachmängelhaftung wegen Privatverkauf"...

-
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  #7  
Alt 21.04.2017, 20:57
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Im Kaufvertrag steht der Ansprechpartner der Werkstatt drin und gleich daneben "Im Kundenauftrag" und etwas tiefer "Keine Sachmängelhaftung wegen Privatverkauf"...

-
Ich denke, man sollte unterscheiden zwischen einer Sachmängelhaftung und einer nicht stimmigen KM Angabe, die eher in Richtung Betrug geht.

Zwei Möglichkeiten für ihn: Auto gegen Bares wieder zu rücknehmen, oder Anzeige wegen Betrug bei der Polizei.

Dies alles auf Basis wenn er der Händler kenntnis davon hat. Hat er nicht, würde es mich wundern wenn er seinen Kunden schützen will, wenn es denn tatsächlich einen Kunden geben sollte.

Und eigentlich bin ich der Meinung, auch wenn er im Kaufvertrag schreibt "In Auftrag", dieser Kunde sehr wohl namentlich erwähnt werden müsste, da sonst dieser Kaufvertrag nichtig ist.

Dies aber kann wiederrum sollte ein Anwalt beurteilen können.

Hier paar Links (falls nochnicht bekannt):
http://www.12gebrauchtwagen.de/gebra...achten-sollten

http://www.auto-motor-und-sport.de/n...n-5038970.html

http://www.deutsche-anwaltshotline.d...auf_im_auftrag

dejavue...
http://www.motor-talk.de/forum/haend...-t5268479.html
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  #8  
Alt 22.04.2017, 08:56
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Folgende Situation:
Eine befreundete Studentin bat mich darum, ihr mit etwas Sachverstand bei einer Gebrauchtwagensuche behilflich zu sein.
Wg. XXL-Hund und Pferd sollte es ein Passat Kombi TDI mit AHK sein.

-

Grüssle
Nico
HAbe das gerade nochmal gelesen. Wer als Studentin sowas hat oder meint, haben zu müssen, sollte auch Geld für ein anständiges Fahrzeug haben.

Von daher tendiere ich jetzt mehr zu der Einschätzung: selbst schuld.

Gruß
Uli
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  #9  
Alt 22.04.2017, 09:10
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Zitat von uliri2 Beitrag anzeigen
HAbe das gerade nochmal gelesen. Wer als Studentin sowas hat oder meint, haben zu müssen, sollte auch Geld für ein anständiges Fahrzeug haben.

Von daher tendiere ich jetzt mehr zu der Einschätzung: selbst schuld.

Gruß
Uli
-

Eine doch eher fragwürdige Rechtsauffassung...!
Wegen individueller Anforderungen an die erworbene Mobilitätslösung hat jetzt die Studentin selber Schuld, dass man sie betrogen hat...?
Also, wenn sie ohne Hund + Pferd einen Golf gekauft hätte, und damit betrogen worden wäre, würde sie weniger Mitschuld treffen...?!?
Desweiteren wird in ALLEN Preisklassen und auch bei jüngeren Fahrzeugen umfangreichst am Tacho gedreht...!

-
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  #10  
Alt 22.04.2017, 09:55
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
-

Eine doch eher fragwürdige Rechtsauffassung...!
Wegen individueller Anforderungen an die erworbene Mobilitätslösung hat jetzt die Studentin selber Schuld, dass man sie betrogen hat...?
Also, wenn sie ohne Hund + Pferd einen Golf gekauft hätte, und damit betrogen worden wäre, würde sie weniger Mitschuld treffen...?!?
Desweiteren wird in ALLEN Preisklassen und auch bei jüngeren Fahrzeugen umfangreichst am Tacho gedreht...!

-
Quatsch; natürlich trifft die Studentin keine Schuld am Betrug.

Wer sich als Studentin XXL-Hund und Pferdl eisten kann plus ein entsprechendes Zugfahrzeug für den Hänger, dann betrifft die Aussage "selbst schuld" die Auswahl eines Fahrzeugs dieses Alters und dieser Preisklasse.
Daß auch bei jüngeren Fahrzeugen manipuliert wird, ist schon klar.

Meine Rechtsauffassung passt schon ! Solche Händler gehören verfolgt. Haben wir in der Nähe auch: Händler verkauft alte Schrotten, die vorher auf eine Familienmitglied angemeldet und somit als privat ohne jegliche Gewährleistung verkauft werden.

Gruß
Uli
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