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Alt 17.03.2015, 07:10
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Nette Diskussion mal wieder hier...


Fakt ist doch: Er hat keine Straftat begangen. Punkt. Er ist definitiv nicht dabei erwischt worden, wo er mit runtergelassener Hose vor dem Bundestagsrechner saß und sich einen runter geholt hat, während er sich die nackten Jungs angeschaut hat.

So hat man nur Indizien und Vermutungen. Und ich muss ehrlich sagen, ich bin auch sehr froh, das man in Deutschland nicht nach Indizien und Vermutungen bestraft wird. Da braucht jeder hier nur mal bei sich selber überprüfen, ob es nicht doch auf Grundlage von Indizien und Vermutungen zu Problemen kommen könnte und ich meine jetzt JEDEN Bereich in unserem Leben und nicht Kinderporno-Dreck.

Wer unschuldig ist, werfe den ersten Stein.

OK, in der Regel sind die Vergehen die wir alle machen nicht so arg wie das Thema der Kinderpornografie, aber darum geht es auch nicht.

Man MUSS einen klaren Beweiß für eine Tat haben, egal welche Tat der Mensch begeht. Man kann doch nicht je nach Schwere der Tat plötzlich einen anderen Maßstab an den Tag legen.



Und was ich absolut nicht gut finde ist die Tatsache, dass hier plötzlich die ethnische Herkunft eine Rolle spielt. Ob er nun indischer Herkunft ist oder nicht, ist doch völlig unerheblich. Nicht alle Ossis sind rechtsradikal...glaube ich zumindest


Kinderpornos gehen gar nicht. Nacktfotos von Kindern gehen auch nicht. Aber lieber ist mir ein Mensch der sich Nacktfotos von Kindern anschaut und dabei befriedigt, als wenn mein Sohn oder meine Tochter von so jemandem ermordet wird. Und ihr glaubt gar nicht, wie viele kranke Menschen es von dieser Sorte gibt. Und wo beginnt krank? Wenn dir deine Alte ihre Fingernägel in den Rücken haut? Oder in die Ei_er tritt und du nur dann Spaß am Sex hast? Oder mit Peitsche und Co? Wo beginnt die Krankheit und wo ist Sex noch normal?

Wo beginnen Fotos von nackten Kindern "Pornografie" zu werden? Der Übergang ist schwimmend wie eben auch das eben von mir erwähnte Beispiel. Und weil das so schwierig ist klar auseinander zu halten und klar zu trennen, gibt es im Gesetz es eben genau deshalb auch Probleme.

Das die Presse und vor allem die Bildzeitung da ganz schnell dabei ist, ist nichts neues. Schließlich betrifft es sie nicht, die dürfen so polemisch sein wie sie wollen, was eben die eigene Moral des Schreibers eben so gerade noch hergibt.

Die reinen Zahlen des Eingangsthreads gegenüber gestellt sind schon sehr krass. Allerdings sind die Fälle faktisch nicht miteinander zu vergleichen.
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  #22  
Alt 17.03.2015, 07:35
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Irrtum!!!
Ihm konnte sehr wohl ex poste nachgewiesen werden, dass er sich während seiner Dienstzeit auf seinem durch Steuergelder finanzierten Mobilrechner Kinderpornomaterial heruntergeladen hat!
Und ein bestimmter Anteil sollte davon auch in die Kategorie "strafbar" gefallen sein!
Sonst hätte es ja wohl auch kaum eine Auflösung seiner Immunität und eine Hausdurchsuchung gegeben!
Die, nach multipler Vorwarnung durch seine Parteifreunde, nur noch wenig Material finden lies!
Und ich frage sehr wohl warum viele indischer Männer anders ticken!?! (wiederholte + höchst brutale Massenvergewaltigungen!)

Arsc.....er wie Edathay sorgen mit entsprechender Nachfrage dafür, dass die Marketingplattform der Kinderporno-Unternehmungen liefern müssen!!!

Und noch einmal stelle ich die Frage in den Raum, warum ein angeblich völlig unschuldiger Politiker €5.000,- Strafe zahlen muss...?!? Und wohl noch einiges mehr für seine Anwälte...!!!

- - -

Gruss

Nico
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  #23  
Alt 17.03.2015, 07:40
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http://www.welt.de/vermischtes/artic...fe-zahlen.html


auch Verfahren eingestellt. wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit ?
  #24  
Alt 17.03.2015, 08:10
sixt sixt ist offline
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Zitat:
Edathy - hat nichts zum Zeitpunkt seiner Taten strafbares getan und das ist auch keine Strafe, sondern eine Geldbuße mit Einstellung des Verfahrens
Nicht schlecht, dass er noch schnell seinen Dienstlaptop hat abhanden kommen lassen, diese linke Bazille
Walter
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  #25  
Alt 17.03.2015, 08:36
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Guten Morgen,

nun ist der Beitrag verschwunden, der mir heute morgen eine hyperventilatorische Krise vor Wut beschert hat....

Dennoch, wer eine politische Orientierung (in diesem Fall ****s) mit einer sexuellen Orientierung (in diesem Fall Pädophilie)vergleicht, die wehrlosen Kindern einen direkten Schaden zufügt, dann ist das schon mehr als sehr sehr krass und entwürdigend.

Danke an die Moderatoren, die solchen diskreditierenden Beiträgen einen Riegel vorgeschoben haben. Dies ist nicht das Niveau unseres Vorums!

MP Fan
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  #26  
Alt 17.03.2015, 09:30
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Hallo,

eigentlich ist schon ziemlich alles gesagt und ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu Wort melden, nachdem die Diskussion mir hier zu persönlich und .... wurde.

Jetzt aber doch noch kurz nur ein paar Anmerkungen:

ZITAT: "Ihm konnte sehr wohl ex poste nachgewiesen werden, dass er sich während seiner Dienstzeit auf seinem durch Steuergelder finanzierten Mobilrechner Kinderpornomaterial heruntergeladen hat!
Und ein bestimmter Anteil sollte davon auch in die Kategorie "strafbar" gefallen sein!"


Geht es jetzt um § 184b StGB oder um die dienstliche "Vergehen", Missbrauch von Steuergeldern u.A. ?

Auch aus der Formulierung ".....Anteil sollte davon auch in die Kategorie "strafbar" gefallen sein...." wird deutlich, dass eben ein klarer Nachweis wohl nicht möglich war/ist. Dass sich die Staatsanwaltschaft sich nicht ins Zeug gelegt hätte kann man in diesem Fall nun wirklich nicht sagen. Eher dass sie sich vielleicht sogar etwas weit aus dem Fenster gelehnt hat (erfolgte da nicht auch die Weitergabe von Ermittlungsmaterial an die Presse???) und damit eventuell sogar indirekt einen anderen Ausgang des Verfahrens verschuldet hat. Die Sta. ist dazu verpflichtet die Wahrheit zu ermitteln und nicht wie irgendwelche Politiker Interviews zu geben und hinter den Kulissen zu arbeiten (intrigieren).


ZITAT:" Sonst hätte es ja wohl auch kaum eine Auflösung seiner Immunität und eine Hausdurchsuchung gegeben!"
Da wird nun das Pferd von hinten aufgezäumt. Erst gibt es einen Anfangsverdacht aufgrund dessen die Imunität dann aufgehoben wird.
Erst dann wird (kann werden) echt ermittelt. Heute ist man ja immerhin soweit, dass wenn es um "persönliche" Strafvorwürfte geht die Imunität relativ schnell aufgehoben wird. Denn der Abgeordentenstatus soll ja nicht allgemein vor Strafverfolgung schützen, das wäre auch verkehrt.


ZITAT: "Die, nach multipler Vorwarnung durch seine Parteifreunde, nur noch wenig Material finden lies!"
Das ist ein Thema dem sich die Partei- oder sonstigen Freunde stellen müssen. Auch hier gibt es klare Regeln (z.B. §§ 258, 258a StGB, 257 StGB)


ZITAT: "Arsc.....er wie Edathay sorgen mit entsprechender Nachfrage dafür, dass die Marketingplattform der Kinderporno-Unternehmungen liefern müssen!!!"

Liefern muss natürlich niemand aber es ist auf der anderen Seite unbestreitbar, dass mit Nachfragen, mit denen sich Geld machen lässt, auch Angebote (legal oder illegal) generiert werden.


ZITAT: " Und noch einmal stelle ich die Frage in den Raum, warum ein angeblich völlig unschuldiger Politiker €5.000,- Strafe zahlen muss...?!? Und wohl noch einiges mehr für seine Anwälte...!!!"

a) Die Zahlung ist keine Strafzahlung !!!!
b) Gegenfrage: was würdest du tun, wenn du aus deiner Sicht zu Unrecht beschuldigt wirst, die Presse und die öffentliche Meinung dich vorverurteilt und die Staatsanwaltschaft, nun sagen wir mal, nicht gerade den Eindruck erweckt sie würde in alle Richtungen ermitteln (die Sta. ist nämlich verpflichtet auch dahingehend zu ermitteln die Unschuld eines Beschuldigten zu beweisen)?
Was wenn Herr E. die Sache durchgezogen hätte und -gehen wir einfach mal so theoretisch davon aus- er einen Freispruch bekommen hätte - was hätte er davon gehabt???
Die Presse (ist bitte nicht verallgemeinernd gemeint) und die öffentliche Meinung hätte sich nicht geändert; "jeder" wäre genauso über ihn hergezogen, sein Ruf war schon vorher ruiniert und er hätte noch eine Weile den Stress (und das ist Stress - auch wenn du genau weißt, dass du unschuldig bist) des laufenden Strafverfahrens evtl. noch über weitere Instanzen gehabt. - NEE das tut man sich freiwillig nicht an, da schluckt man lieber die Kröte.

Vergleich im kleinen: Du bekommst ein Verwarnungsgeld wegen falschem Parken und es ist beweisbar, dass das Schild nicht lesbar war, ziehst du das wegen 5,-- oder 10,-- Euro durch?
Verbunden mit dem Risiko, dass einem Richter/in die Sache nur lästig ist, er/sie dich für einen Querulanten hält und dich deshalb verurteilt. (Ich weiß man sollte es tun -und ich nehme mir es immer wieder vor- aber meine Nerven / Gesundheit ist mir das schlussendlich nicht wert)
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung

Geändert von Korsar (17.03.2015 um 09:34 Uhr)
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