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#21
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![]() Bitte irritieren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest! - ![]() Eine gesetzlich verordnete Gewährleistung ist ein rechtlicher Bestandteil eines wirksamen Kaufvertrages ausschließlich zwischen einem Käufer und einem Verkäufer! Es gibt definitiv KEINEN verbindlichen Rechtsanspruch, dass mir auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung die mir in Deutschland ein Verkäufer X einräumen musste, ein Verkaufsrepräsentant Y im Ausland, oder auch nur ein anderer Verkaufsstützpunkt in einem Nachbarort einen eingetretenen Sachmangel in den ersten 6 Monaten kostenneutral behebt! Es sei denn, dass aus Imagegründen Unternehmen wie BMW seinen Handelspartnern vertraglich vorschreibt, überregionalen Kunden entsprechende Hilfestellungen zu geben! Und im Fall des defekten HP Druckers hat der MEDIA MARKT sich gegenüber dem Kunden ABSOLUT korrekt verhalten. Ab 6 Monaten und 24 Stunden MUSS der Kunde gegenüber seinem Vetragspartner, in diesem Fall der MEDIA MARKT, den Beweis erbringen, dass der technische Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe vorhanden war! In diesem Fall hätte der geschädigte Kunde die theoretische Möglichkeit bei einem Sachverständigen ein Materialgutachten in Auftrag zu geben. Nur wird ein entsprechendes Gutachten den Neupreis ein HP Druckers um ein Vielfaches überschreiten! Somit landete dieser Halbjahresdrucker völlig berechtigt im Elektroniksondermüll des MEDIA MARKTs...! Auch CASIO gibt z.B auf digitale Kameras keine Garantie, TOSHIBA hat jahrelang auf TV-Geräte keine Garantie gegeben...! Auch in diesen beiden Beispielen wäre für den Kunden auf Basis der lächerlichen durch die EU verordneten Gewährleistung nach 6 Monaten und ein paar Stunden Schluss mit der Heiterkeit...! So viel zum Thema Quatsch...- ![]() tschüss dann Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#22
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Die Beweislastumkehr kann man als Händler nutzen, muss man aber nicht ...
Die Argumentation des Händlers kann nach hinten losgehen, wenn das teure Gutachten einen tatsächlichen Sachmangel offenbart. Dann nämlich kann er das Gutachten auch noch bezahlen. |
#23
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Ein weiterer ganz wichtiger Aspekt wäre auch die Tatsache, dass ich auf Basis einer schnöden Gewährleistung auch schon bereits 4-8 Wochen nach Kauf eines neuen Wohnmobils komplett ohne Absicherung im Schadensfall da stehen würde, wenn der Händler, der mit mir den Kaufvertrag geschlossen hat, seinen Laden dicht macht!!! (z.B wegen Konkurs, Altersruhestand, Übernahme...!)
Auch hier wäre eine reelle Herstellergarantie angebrachter! - ![]() Nico |
#24
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Wie gesagt ... du hast ja recht mit vielen Vorteilen einer Garantie ...
Ich finde es nur bedenklich einen Hersteller derart anzugehen, wenn er dir deine Wunschgarantie nicht anbietet. Du musst dort schliesslich nichts kaufen. Hier ging es ja auch nicht pro oder contra Garantie, sondern um deine Unterstellung Hymer würde etwas verschleiern. Tun sie aber nicht ... Hymer ist nicht verpflichtet Nachteile einer Gewährleistung darzulegen. Bei Garantien wirst du die Ausschlüsse auch selten in der Werbung finden ... |
#25
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In gut dosierten Auszügen bin ich ja auch bei Dir...-
![]() Ich kann nicht, und will auch nicht auf eine Garantie pochen! Es ist für mich ein klares Ausschlusskriterium, wenn es keine gibt! Und es liegt mir fern einen Hersteller bezüglich seiner Unternehmensstrategie zu maßregeln! Nur ist die Rückmail von HYMER inhaltlich inkorrekt! Sie schreiben von einer regulären 24-Monatigen HERSTELLERGEWÄHRLEISTUNG, die es nun mal faktisch nicht gibt! Es KÖNNTE eine optionale HERSTELLERGARANTIE geben! Es MUSS jedoch eine verbindliche HÄNDLERGEWÄHRLEISTUNG gewährt werden! Und ich deute das Statement vom Kundendienst so, dass ich mir doch über den Zeitraum von 24 Monaten überhaupt keine Gedanken machen müsste...! Ich bin auch in anderen WoMo-Foren unterwegs! Dort zeigen sich teilweise grausige Service-Abgründe auf...!!! Wenn auf Basis einer (nur) gesetzlichen Händlergewährleistung, der Händler (Verkäufer) sich nach 10 Monaten bei einem Kaufpreis von + € 80.000 querstellt, weil er die Meinung vertritt mit dem wuchtigen Wassereintritt am Seitenfenster nix zu tun zu haben, kann man sich höchstens beim Hersteller beschweren! Aber der juristisch belastbare Ansprechpartner bleibt immer der Verkaufsstützpunkt! DETHLEFFS hingegen hat bezüglich der Werksgarantie einen sehr guten Ruf. Mir ist ein Fall bekannt, wo die einem Kunden mit einem 1,5 Jahre alten WoMo per Luftfracht eine neue Toilette nach Kanada geschickt haben! - ![]() Gruss Nico |
#26
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Ich kenne die Vertriebsstruktur von Hymer nicht, denke aber dass "unser Haus" die Vertriebspartner beinhaltet. Weiter könnte auch sein, dass Hymer tatsächlich 24 Monate Gewährleistung gibt, nämlich seinen Vertriebspartnern. Diese tun sich dann mit Mängelbeseitigung deutlich leichter ...
Wäre auch deutlich mehr als ich für die aus Italien bezogenen Anlagen erhalte, für welche ich die gesetzliche Gewährleistung selbst zu tragen habe. |
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Gewährleistung bei Ersatzteilen | Danidog | Alles andere | 12 | 28.06.2012 17:59 |