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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Im Gegensatz zu meinem Vorgang, hat die POLIZEI in diesem folgenden Fall sicherlich einen schweren Fehler gemacht...
https://www.bild.de/news/inland/news...1634.bild.html Gruss Nico + Crew |
#2
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Grundsätzlich ist es ja erstmal nicht verboten während der Fahrt Alkohol zu trinken, wenn ich mich nicht irre.
Ob man das nun gutheißen möchte (ich tue es nicht) oder nicht, ist was anderes. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu hudemcv für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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![]() Zitat:
![]() Völlig korrekt! Deswegen war es ja auch erstmal ein Verdachtsfall. Wer aber in Begleitung von Frau + Kind am Steuer zur Pulle greift, hat ein geistiges Problem! Die Frau im Übrigen aber auch... Im Zuge meines Anrufs am nächsten Tag bei der Wache teilte mir der Beamte am Telefon mit, dass eine Messung 10min früher den kritischen Grenzwert erreicht hätte. - ![]() Gruss Nico + Crew |
#4
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![]() Zitat:
Oder 10 Minuten später überschritten. Der Kollege sollte sich mal mit der Thematik "Anflutung" bzw. "Abflutung" beschäftigen. Wenn ich den zeitlichen Ablauf recht in Erinnerung habe, dann lag das Trinkende (Bier im Auto) nicht weit vor der Kontrolle. Nach meiner laienhaften Einschätzung dürfte der Fahrer noch in der Anflutungsphase gewesen sein und das bedeutet, dass der Atemalkoholwert und damit die Blutalkoholkonzentration noch ansteigend gewesen sein düfte. Mit diesem Wissen und dem Vortestergebnis (müssten dann ja 0,48‰ gewesen sein) würde dann eigentlich eine Atemalkoholüberprüfung mit einem beweiskräftigen Messgerät erfolgen und das geht dann nur auf der Dienststelle. Weiterhin sollte sich der auskunftsfreudige Kollege mal mit den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze beschäftigen. |
#5
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Könnt ihr bitte einfach mit diesem Kleinkrieg aufhören? Ihr verderbt mir und vielleicht auch anderen die Freude an diesem Forum. Das finde ich einfach nur schade!
Gesendet von meinem SM-N980F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
#6
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Lieber Amtswalter,
im Gegensatz zu anderen Foren, wird es hier nicht so schnell langweilig...! - ![]() ![]() - ![]() Gruss Nico + Crew |
#7
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Nico bleib wie Du bist.....die spassbefreite Zone ist übrigens ein Forum weiter und kann unter „ich-hab-im-leben-nix-zu-lachen.de“ , gleich neben „ichgehzumlachenindenkeller.de gefunden werden.....
So, ich geh dann mal zurück ins Bällebad..... Mac |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Macintosh für den nützlichen Beitrag: | ||
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