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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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![]() Zitat:
![]() Ist wohl die gleiche lustige Interpretation, die ich vor einigen Tagen im Servicebereich eines MEDIA MARKTES erlebte! Ein Kunde vor mir bemängelte an einem 7 Monate alten HEWLETT PACKER Drucker eine ausgeprägte Druckverweigerung! Als der versierte Servicemitarbeiter den Kunden fragte, ob das beschriebene Problem bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe (Kaufzeitpunkt) vorhanden war, erwiderte der Kunde: "Nein, erst seit ein paar Tagen!" Worauf man ihm dann mitteilte, dass nun der MEDIA MARKT keine Nachbesserung leisten müsste, da keine Herstellergarantie gibt! Eine für mich wuchtige Grauzone...! Und auf HYMER bezogen, habe ich auch erst für die ersten 6 Monate eine verbindliche kostenneutrale Reparaturleistung! Hinzu kommt, dass ich auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung, die mir NUR der verantwortliche Kaufmann der Verkaufsniederlassung aussprechen muss, eigentlich im Schadensfall immer erst direkt zu ihm müsste! Bei einem Reisemobil mit einem z.B defekten Kühlschrank irgendwo im europäischen Ausland nicht unbedingt hilfreich...! Bei einer Herstellergarantie könnte ich mich direkt an jeden Vertragspartner wenden...! tschüss dann Nico |
#12
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Das ist quatsch.
Auch bei einer Gewährleistung die Dir Dein Händler gibt kannst Du wenn Du im Ausland bist und ein Hymervertretung anwesend ist Ansprüche stellen. Ob Sie dann gerechtfertigt sind steht auf einem anderem Blatt. Wir reden jetzt von einem neuem Fahrzeug. Bei grebrauchten Sachen sieht das etwas anders aus. Und zu dem Midiamarkt da war entweder der Käufer dämlich oder der Mediamarktmitarbeiter schlau (oder faul). :-) |
#13
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Sicher kann man fehlende freiwillige Herstellergarantien kritisieren, jedoch ist es ein irrglaube, dass eine Herstellergarantie ein Allheilmittel ist.
Auf viele Chinaprodukte gibt es ganz tolle Herstellergarantien ... viel Spass bei der Inanspruchnahme. Abgesehen davon ist mir ein Produkt lieber, bei dem ich einen Garantieanspruch gar nicht erst benötige. Garantien werden immer nur durch die Garantiebstimmungen der Garantiegeber geregelt. Da muss eine Länderübergreifende Inanspruchnahme nicht unbedingt enthalten sein. Auch bei Garantieleistungen gibt es jede Menge Interpretationbedarf, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Garantieleistungen helfen den Herstellern (und Händlern) ganz nett Wandlung und Minderung zu umschiffen. Genauso ist es schwieriger die Gewährleistung auf Garantiereparaturen durchzusetzen. Wieviel eine Durchrostungsgarantie wert ist, haben hier schon viele bei MB festgestellt ... Garantie --- Gewährleistung --- alles hat seine Vor - und Nachteile. Zu beachten wäre nur unbedingt, dass man bei Fahrzeugen als gewerblicher Käufer auch mal schnell nur ein Jahr Gewährleistung hat. Da erübrigt sich dann nach einem jahr bereits die Diskussion um die Beweislastumkehr ... ;-) So wäre es z. B. bei MB, wenn dann nicht die Herstellergarantie greifen würde ... |
#14
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Also ich verstehe Nico so:
Er möchte mindestens 2 Jahre ein sorgenfreies Leben (Fahren) gewährleistet sehen. Wenn etwas nicht i. O. ist, zu einer Hymervertretung fahren, die machen und gut. Finde das jetzt nicht gerade als übertriebenen Anspruch für den Neukauf. Und im Idealfall gibt MB für das reine Fahrzeug (Motor usw.) seine bewährte Garantieverlängerung ab dem 3. Jahr. Zumindest eine nachvollziehbare Antwort, die diesen Sachverhalt eindeutig klärt, sollte wohl möglich sein...
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Gruß Michael |
Folgender Benutzer sagt Danke zu mycel für den nützlichen Beitrag: | ||
#15
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@Mopeto:
Sorry, aber der Nico hat absolut Recht! Du kennst dich scheinbar mit der gesetzlichen Gewährleistung, und der freiwilligen Garantie nicht so ganz aus. Bei Hymer kommt noch hinzu dass der Hersteller ein Gewährleistungsrecht nur gegenüber Hymer hat, das aber gegenüber dem Kunden beim "verarbeitetem" Produkt durchaus ablehnen kann. Auch hat der Media Markt Mitarbeiter absolut gesetzeskonform und richtig regaiert. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf der bei der Übergabe nachweislich defekte Dinge, es gibt keinerlei Gewährleistung auf Haltbarkeit bei Benutzung!!! Eine Garantie ist immer freiwillig und kann so ausgestaltet werden wie es der Garantiegeber für richtig hält. Grüße Kurti |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Kurthi für den nützlichen Beitrag: | ||
#16
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Nunja ... bei einem Bauteil, dessen Haltbarkeit geringer als Gewährleistungsdauer ausfällt, ist schon ein Mangel lt. Gewährleistungsrecht bei Übergabe vorhanden gewesen. Genau hier liegt ja das Problem der Beweislastumkehr ...
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#17
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Nein, wenn der Mangel auf Grund Benutzung und Verschleiß entstanden ist dann nicht.
Sonst hätte ich ja auch auf ein Brötchen eine Gewährleistung, nur weil es nach 3 Monaten hart und ungenießbar ist. Grüße Kurti |
#18
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Lieber Kurthi ... ich habe kein Problem damit, wenn du mit deiner falschen Rechtsauffassung durchs Leben gehst. Im Zweifelsfall kostet das nicht mein Geld ...
Edit ... Nein, ein durch Benutzung verschlissener Bremsklotz ist kein Mangel. Ja, ein durch 1,5 Jahre Benutzung undicht gewordener Bremskolben ist ein Mangel ... Finde den Unterschied ... Geändert von VITO-Power (17.03.2014 um 15:00 Uhr) |
#19
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Ich habe keine falsche Rechtsauffassung, es ist u.a. mein Job das zu wissen.
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Ich liebte meinen V! |
#20
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Dann beherrschst du leider deinen Job nicht ... macht aber nichts ... passiert vielen.
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Gewährleistung bei Ersatzteilen | Danidog | Alles andere | 12 | 28.06.2012 17:59 |