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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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1. Habe ich eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenplatz, ist das WEG anwendbar. Danach darf ich eine Lademöglichkeit installieren. Ein Verbot der Nutzung der Tiefgarage mit E-Auto ist nicht möglich. 2. Ich möchte mit E-Auto in eine Tiefgarage bspw. in der Innenstadt fahren und dort 3 oder 4 Stunden parken, um shoppen zu gehen. Hier darf der Betreiber entscheiden, ob er mich reinlässt oder nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit. 3. Ich bin Mieter einer Wohnung, zu der ein Platz in der Tiefgarage gehört. Hier ist das WEG nicht anwendbar. Es besteht wieder Vertragsfreiheit. Es besteht auch kein Anspruch darauf, einen Ladepunkt installiert zu bekommen. 4. Ich miete unabhängig von Wohnraum einen Stellplatz in der Tiefgarage. Es gilt schon wieder Vertragsfreiheit. 5. Sofern sich bei den Fällen 2 bis 4 etwas während der Vertragslaufzeit ändert, muss man zur Beurteilung in den Vertrag schauen. Da kann eine Menge dazu geregelt sein. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Das alles sind verschiedene Sachverhalte und beziehen sich auch nur auf Tiefgaragen. Im Parkhaus kann es nochmals anders aussehen. Gesendet von meinem SM-N980F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden! Meine Fahrzeughistorie: Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004) Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008) Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012) Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015) Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020) Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020) Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022) Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022) |
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#2
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Einfach mal überraschen lassen, in welche Richtung sich die Brandfreudigkeit von E-Autos entwickelt, das hat sicherlich auch Einfluss auf bestehende oder zukünftige Verträge ...
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Gegen Zwang und Verbote, für Wettbewerb und Technologieoffenheit |
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#3
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Das Löschen funktioniert bei den EAutos in Tiefgaragen sehr schwer.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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#4
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Es wäre echt schön, wenn wir in Deutschland tatsächlich vollständig über unser Eigentum bestimmen könnten. Ist aber leider nicht so. Insbesondere im Fall eines Hauses mit Eigentumswohnungen und dazugehörigen Stellplätzen, wo die Wohnungen in unterschiedlichem Eigentum stehen, muss man mit fast allem an der Eigentümergemeinschaft vorbei. Diese kann ihre Zustimmung zu einer Wallbox, sofern technisch und rechtlich möglich, und damit Nutzung der Tiefgarage nun aber tatsächlich nicht mehr verweigern. Zu 2. Wäre mir neu, dass die Vetragsfreiheit hier nicht gilt. Und natürlich gelten für Tiefgaragen und Ähnliches öffentlich-rechtliche Vorschriften, bspw. Baurecht und Immissionsschutzrecht. Aber könntest du mir die Vorschift nennen, die den Betreiber zwingt, jedes zugelassene Fahrzeug hineinzulassen und mit dem Fahrer einen Vertrag zu schließen? Die Vorschrift kenne ich nicht und finde dazu auf Anhieb auch nichts. Wenn es hier etwas dazuzulernen gibt, würde ich es gern tun. Für mich ein ähnlich gelagerter Fall: Die allermeisten Tiefgaragen und Parkhäuser haben (ein für mich absolut gerechtfertigtes) Einfahrverbot für Fahrzeuge ab einer bestimmten Höhe. Auch hier gibt es also Einschränkungen für Autofahrer in Abhängigkeit der Eigenschaften ihres Fahrzeuges. Zu 3. Hier hab ich mich falsch ausgedrückt. Es gibt einen Anspruch auf Zustimmung zur Installation eines Ladepunktes, sofern technisch und rechtlich möglich. Ich meinte aber, dass der Vermieter den Ladepunkt nicht selbst hinstellen und bezahlen muss. Und hier fängt das Problem an (haben wir übrigens gerade in der Familie). Das kann dann soweit führen wie in dem von Nico geposteten Artikel. Sorry für meine irreführenden Worte. Zu 4. Da bin ich tatsächlich gespannt, was daraus wird. Ich fürchte, dieses Szenario hatten unsere Politiker nicht im Kopf. Sofern wirklich ein Anspruch auf eine Zustimmung zur Installation einer Wallbox besteht, kann der Stellplatzvermieter E-Autos nicht von der Vermietung ausschließen. Nach meinem Verständnis ist diese Fallkonstellation (Dauerstellplatz in Tiefgarage unabhängig von Mietvertrsg über Wohnraum) eben nicht von den Recht auf Zustimmung zur Installation einer Wallbox (und dem daraus folgenden Recht auf Nutzung des Stellplatzes mit E-Auto) erfasst. Dann würde wieder Vertragsfreiheit gelten. Und natürlich darf ein Vertrag nicht gegen Gesetze verstoßen. Er wäre dann, wie von dir dargestellt, entweder in seiner Gesamtheit und in diesem Punkt ungültig. Allerdings gelten viele gesetzliche Vorschriften, insbesondere im BGB, nur, soweit sie nicht durch den Vertrag geändert werden. (Das Paradebeispiel hierfür sind die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse, was nichts mit dem Fall hier zu tun hat und nur als Beispiel dienen soll). Und keine Angst: ich möchte gar nicht als Vertragsanwalt arbeiten. Mein Focus liegt eher auf anderen Rechtsgebieten. Und nun hoffe ich, mich präziser ausgedrückt zu haben. Gesendet von meinem SM-N980F mit Tapatalk
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#5
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du hast schon mal eine Elektrofirma mit der Verlegung einer Anschlussleitung von einer Tiefgarage in den 7. Stock beauftragt oder angefragt? Ist schon teuer aber vermiesen durch horrende Kosten sehe ich hier nicht, Du arbeitest bestimmt auch nicht umsonst. Wieso der Zähler in dem Artikel allerdings im 7. Stock sein soll erschließt sich mir nicht, normalerweise sitzen die Zähler im Keller. Ach Ja die Installation eines Ladepunkts kann wohl nicht durch den Vermieter bezaht werden. Grüße Andy |
#6
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In Mehrfamilienhäuser ist das durchaus üblich weil man nur "einen fetten Strang" bis nach oben ziehen muss und die jeweilige Wohnung direkt anklemmt.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#7
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Grüße Andy |
#8
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Die Feuerwehr hat sich zur Brandgefahr auch schon klar geäußert, außerdem gibt es mittlerweile neue Geräte und Techniken zum Löschen von E-Autos, müssen nur bei den Feuerwehren angeschafft werden.
https://efahrer.chip.de/news/e-autos...tellung_104277 E-Autos brennen nicht häufiger wie "normale" Autos oder mit Gas betriebene. Aber sie brennen "anders", intensiver und und viel länger. Die neuen Geräte und Techniken zum Löschen dieser Autos kosten viel Geld, das die eh schon klammen Kommunen aufbringen müssten. Zumal viele dieser "neuen Techniken" echt sehr aufwendig und nicht für jede Feuerwehr umsetzbar sind. Am effektivsten ist das Verbringen des Fahrzeuges in eine geflutete Mulde, wo es dann für mindestens 24 Stunden bleibt. Das ist speziell auf Autobahnen so nicht umsetzbar. Erst wird gelöscht, dann abtransportiert und dann im besten Fall das Ding getaucht. Das erforderliche Wasser zum Löschen ist um ein vielfaches höher als sonst. Ein LF reicht hier lange nicht. Hydranten sind auf BAB nicht vorhanden. Für uns Feuerwehren wäre es schon mal ein ein Fortschritt, wenn die Hersteller der E-Autos sich auf eine einheitliche Form/Schalter/Ort der Notabschaltvorrichtung einigen könnten. Da macht jeder sein eigenes Ding. Die technische Rettung von eingeklemmten Personen ist nochmal ein heikles Thema. Es können zur Befreiung oftmals nicht die erforderlichen Schnitte durchgeführt werden, da in diesen Bereichen die HV-Verkabelung läuft. Da dauert es oft länger bis man hier voran kommt. Zeit, die dem Betroffenen dann schon mal später fehlen könnte. Ich kann nur jedem E-Auto-Fahrer dringend empfehlen eine aktuelle Rettungskarte unter der Sonnenblende zu haben. Dann haben wir wenigstens die technischen Details gleich zu Hand und müssen nicht erst googeln... ;-) Gilt übrigens auch für Verbrenner
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#9
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Hallo,
ZITAT: "Am effektivsten ist das Verbringen des Fahrzeuges in eine geflutete Mulde" Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie das in einer Sammeltiefgarage funktionieren soll..... Und entwickeln die Akkus nicht auch mehr Hitze??
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#10
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Das funktioniert in einer Tiefgarage gar nicht. Und solange das Auto brennt auch draußen nicht. Hier mal ein Einsatzbeispiel. Die Verbrennung ist deutlich stärker/heisser und bringt in Tiefgaragen eine zusätzliche Gefahr (neben Atemgiften und Hitzeeinwirkung) für die Einsatzkräfte. Wenn sehr starke Hitze länger auf (Stahl)-Beton einwirkt kann es zu Statikproblemen in diesem Bereich kommen.
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E-Mobilität, EQV, Elektro, Elektromobilität |
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