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#11
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Ich bin gestern mit einem Kunden von mir zusammengetroffen, der nach der ersten Impfung einen schweren Herzanfall mit kurzfristigen Herzstillstand hatte.
Er hat auch aus beruflichem Zwang die zweite Impfung erhalten. Seit der Herzattacke befindet er sich in notwendigen ReHa-Maßnahmen, die er nur fortführen, darf wenn er sich bis spätesten nächste Woche boostern lässt. Also, wg. Erstimpfung schwere kardiologische Schäden und die deswegen notwendige ReHa darf er nur mit Drittimpfung vollziehen... ![]() |
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