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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Das muss schön sein in dieser Traumwelt zu leben...
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#2
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![]() Na besser als in Deiner Alptraumwelt ![]() Solange es keinen konkreten Fall gibt, wo eine Versicherung wegen der Impfung nicht bezahlt und damit Gesundheit und/oder Leben des Versicherungsnehmers gefährdet hat, ist das doch alles nur ![]() ![]() Und ich bleibe dabei, den wird es nicht geben. Zumindest nicht in Deutschland. Bei den ****erten US-Amis oder in Timbuktu mag das anders aussehen. Man beweise mir das Gegenteil. |
#3
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![]() Zitat:
![]() Du scheinst Dir der Tragweite dieser Konsequenzen nicht gänzlich bewusst zu sein. JEDE Impfkomplikation, ob lebensbedrohlich oder nicht, wird von einer Auslandskrankenversicherung NICHT bezahlt! Das bedeutet, dass Millionen Bürger, die sich aus welcher Motivation auch immer gegen Corona mit Anzahl x geimpft/geboostert haben, ab dem Verlassen der Bundesrepublik Deutschland die Behandlungskosten zu 100% selber tragen müssen!!! Medizinische Hilfe wird diesen betroffenen Personen sicherlich nicht verwehrt werden. Sie wird dann aber, im Falle eines kausalen Zusammenhangs mit der Impfung einem voll in Rechnung gestellt. Wenn man darüber Kenntnis hat, kann man sich darauf einstellen und ggf. ein längeres Zeitpuffer zwischen Impfung und Urlaubsantritt einplanen. Aber die Wenigsten dürften über diesen fatalen Umstand Bescheid wissen! - ![]() |
#4
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![]() Zitat:
Ich bleibe dabei, bis mir einer einen konkreten Fall nennt, ist das nur ![]() ![]() Ich wette, daß mir innerhalb des Jahres 2022 keiner einen konkreten Fall nennen kann. Theoretisch wäre natürlich möglich, daß sich die Versicherung das Geld bei einem bewiesenen Impfschaden vom Staat wiederholt. Da das die Versorgung des Patienten nicht mindert, zählt das aber nicht. |
#5
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![]() Ne, ne, die Versicherung braucht sich nichts wiederholen! Sie zahlt NICHT! Wer im Ausland auf die Leistung der z.B ADAC Auslandskrankenversicherung zurückgreifen möchte, muss das Vorort telefonisch oder online in München anmelden. Obligatorisch gibt man dann sein ok für eine Freigabe seiner Arztakte bei seinem Hausarzt. Und wenn sich dann aus den gezielten telefonischen Fragen + Rückfragen beim Hausarzt ergibt, dass es einen direkten Zusammenhang mit der Impfung gibt, dann bleibt ganz einfach mangels Zuständigkeit die Deckungszusage aus. - ![]() |
#6
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Dann wirst Du mir ja sicherlich in Kürze einen konkreten Fall nennen können.
Ich warte. |
#7
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![]() Zitat:
Im Übrigen damit dann Unsinn hoch 2. Mein Hausarzt hat null,nix Ahnung davon, ob ich geimpft bin. |
#8
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Respekt... der kennt dich ja auch nicht am besten und deinen Gesundheitszustand.. also ab ins Impfzentrum und rein damit.. is ja nur ein Picks..
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#9
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Die Freizeit, die für diesen Einsatz notwendig ist, scheint ja reichlich vorhanden. Da können die Meisten von uns Aufgrund anderweitiger Aufgaben kaum mithalten ![]()
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Gegen Zwang und Verbote, für Wettbewerb und Technologieoffenheit |
#10
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Nein, die Zeit ist mit zwei Gewerbebetrieben und drei Kindern eigentlich überhaupt nicht vorhanden. Aber bei einigen Unsinn, den ich so lesen muß, stellts mir halt so die Nackenhaare auf, daß ich nicht an mich halten kann.
Aber ich werde mich bessern und den Großteil des Unsinns einfach überlesen in Zukunft. Denn hier wird eh keine Seite mehr die andere überzeugen können. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Eumeltier für den nützlichen Beitrag: | ||
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